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Kehrtwende bei Fluggesellschaft
Swiss hebt Impfobligatorium auf

Sie mussten sich gegen Covid impfen lassen, um zu fliegen: Zwei Flight Attendants auf einem Flug der Swiss am 25. Dezember 2021.
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Die Swiss hebt das seit Dezember 2021 geltende Covid-Impfobligatorium für ihr fliegendes Personal per 20. April auf. Die Fluggesellschaft bestätigt einen entsprechenden Bericht des «Nebelspalters». Die Lage habe sich «insgesamt stabilisiert», begründet sie. Anfang März hätten die letzten Reiseziele ihre Einreisebedingungen gelockert und verlangten für die Einreise keine Impfung mehr.

Gemäss dem «Nebelspalter» hatte sie am Montag in internen Dokumenten statt des Obligatoriums erstmals den Begriff einer «generellen Bereitschaft», sich mit in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen impfen zu lassen, verwendet. Diese sei Voraussetzung für eine Anstellung als Flight Attendant oder im Cockpit. Auf Anfrage habe die Swiss am Dienstag zuerst intern und dann dem «Nebelspalter» mitgeteilt, dass das Impfobligatorium aufgehoben werde, schreibt das Onlineportal.

Dass die Swiss von neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Impfbereitschaft erwartet, ist jedoch nichts Neues. Eine solche ist beim Kabinenpersonal und den Pilotinnen und Piloten schon seit Jahren in den Verträgen verankert.

Keine automatische Rückkehr der entlassenen Ungeimpften

Rund 200 ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren von der Fluggesellschaft entlassen worden. Sie dürfen nicht zurückkehren – trotz Streichung des Impfobligatoriums und obwohl die Swiss händeringend nach Personal sucht.

Die Swiss schreibt dazu: «Mitarbeitende, welche Swiss über den ordentlichen Kündigungsweg verlassen haben, sind definitiv aus dem Unternehmen ausgeschieden. Es gibt keine direkte Rückkehrmöglichkeit für entlassene Mitarbeitende.»

Damit lässt die Fluggesellschaft eine Hintertüre offen: Entlassene Ungeimpfte können sich im normalen Bewerbungsverfahren wieder um eine Stelle bewerben. Eine Sprecherin sagt: «Es steht grundsätzlich allen Personen frei, sich auf offene Positionen bei Swiss zu bewerben.»

Entlassene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wehren sich mit Rechtsmitteln gegen die aus ihrer Sicht widerrechtlichen Kündigungen. Erste Klagen sind eingereicht worden.