Kommentar zum SchneemangelStaatshilfe für Skigebiete ohne Schnee ist Unsinn
Dutzende Bergbahnbetreiber haben Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung eingereicht. Und die Tourismusbranche verlangt, dass die Bedingungen für Entschädigungen gelockert werden. Beides ist fragwürdig.
Ausgerechnet über Weihnachten und Neujahr lag in den Bergen so wenig Schnee, dass viele Skigebiete ihre Anlagen ganz oder teilweise schliessen mussten. Prompt riefen Dutzende Bergbahnbetreiber nach Staatshilfe, und zwar in Form von Kurzarbeitsentschädigung für ihre Angestellten.
Damit nicht genug: Nicolo Paganini, der Präsident des Schweizer Tourismusverbands und Mitte-Nationalrat, forderte, dass das Parlament über eine Lockerung der Bedingungen für Entschädigungen spricht. Unter anderem stellt er die Wartefrist von zehn Tagen infrage, während der die Bergbahnen den Lohn selbst tragen müssen.
Der Ruf nach Geld aus der Sozialversicherung ist verfehlt. Dass in einem Skigebiet zu wenig Schnee liegt, gehört zum normalen Geschäftsrisiko. Wenn eine Bergbahn dieses Risiko nicht tragen kann, muss sie ihr Geschäftsmodell ändern. Ein Glaceladen kann auch nicht Kurzarbeitsentschädigung beantragen, wenn er in einem verregneten Sommer weniger verkauft.
«Viele Bergbahnbetreiber werden nicht darum herumkommen, das Skigeschäft aufzugeben und durch Alternativen zu ersetzen.»
Gescheiter wäre es, wenn sich die Bergbahnbetreiber in tiefer gelegenen Gebieten ernsthaft Gedanken machen, ob das Skigeschäft noch Sinn macht. Viele werden nicht darum herumkommen, es aufzugeben und durch Alternativen zu ersetzen. Diese gibt es durchaus: Wandern, Wellness und Kulinarik im Winter. Und Stärkung der Frühlings-, Sommer- und Herbstsaison durch neue Angebote.
Doch genau dieser Anpassungsprozess wird verhindert, wenn wegen Schneemangels Geld vom Staat und der Sozialversicherung in die Kassen der Bergbahnen fliesst. Es zeichnet sich ab, dass die Winter mit wenig oder gar keinem Schnee bis in mittlere Lagen zunehmen werden. Verlangen die Skigebiete nun jedes Jahr Staatshilfe?
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