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Tipps und Hilfestellungen
So ersparen Sie sich Zeit und Ärger bei der Steuererklärung

Eine Frau studiert ein Infoblatt zur online Eingabe der Steuererkaerung 2020 (ZHprivate Tax) des Kanton Zuerich, fotografiert am 25. Januar 2021 in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)

Gut vorbereitet ist halb erledigt

Mühsam wird es, wenn während des Ausfüllens der Steuererklärung Belege fehlen, die nachträglich beschafft werden müssen. Wer die relevanten Dokumente fortlaufend in einem Ordner sammelt, hat einen Grossteil der Arbeit bereits erledigt. Auch bei elektronischen Bankdokumenten erleichtert es die Arbeit, wenn man diese digital in einem Ordner speichert oder auf Papier sammelt. Denn das nachträgliche Zusammensuchen erschwert das Ausfüllen der Steuererklärung.

Benötigt werden unter anderem: Lohnausweis, Bescheinigung der Arbeitslosenkasse, Belege über Rentenbezüge, Zinsausweise, Wertschriftenauszüge, Schuldzinsen, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankenkassenprämien, Spenden, Sanierungskosten, Berufsauslagen wie Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Weiterbildung und anderes mehr. Achtung: Die Steuerbescheinigung von Banken – zum Beispiel fürs Konto, für die Hypothek und das Wertschriftendepot – müssen Kundinnen und Kunden oft übers Internet herunterladen. 

Digitale Hilfe fürs Wertschriftenverzeichnis

Vor allem Aktienbesitzerinnen und Aktienbesitzer können mit dem elektronischen Steuerauszug – kurz E-Steuerauszug – beim Wertschriftenverzeichnis teilweise erheblich Zeit sparen. Der E-Steuerauszug kann bei der Bank verlangt und beispielsweise als PDF-Dokument in der elektronischen Steuererklärung erfasst werden. Der Auszug enthält alle relevanten Angaben zu Aktien und Guthaben, die dann ohne weiteres Zutun ins Wertschriftenverzeichnis übertragen werden. Damit entfällt beispielsweise das Eintragen von einzelnen Kurswerten.

Aber Achtung: Leider bieten noch längst nicht alle Finanzdienstleister einen E-Steuerauszug an. Auch in den Kantonen gibt es bei der Umsetzung dieser Vereinfachung für die Steuerpflichtigen Unterschiede.

Was nicht vergessen gehen sollte

Öfters gehen Ausgaben für Krankheit und Unfall vergessen. Wenn sie einen bestimmten Anteil des Reineinkommens übersteigen – beim Bund und in vielen Kantonen liegt die Schwelle bei fünf Prozent –, dürfen sie in der Regel abgezogen werden. Eine Ausnahme ist der Kanton Baselland, der keine solche Schwelle kennt. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen unter anderem Ausgaben für Hörgeräte, Zahnbehandlungen, Brillen und Spitex-Pflege.

[Symbolbild / Gestellte Szene] Eine OEKK Krankenversicherungskarte aufgenommen in einer Apotheke in Ostermundigen, fotografiert am Montag, 20. Februar 2023. (KEYSTONE/Christian Beutler)

Abgabefrist beachten

Die Steuererklärungen wurden in den meisten Haushalten bereits zugestellt. Im Kanton Bern läuft die Frist zum Einreichen der ausgefüllten Steuererklärung bis zum 15. März. Wie in den meisten Kantonen muss die Steuererklärung in Basel-Stadt und Zürich bis Ende März abgegeben werden. Die Fristen können verlängert werden, was mitunter etwas kostet.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Wer sich den Steuerberater ersparen will, erhält bei der zuständigen Steuerbehörde Auskunft. Weiterführende Informationen gibt es unter anderem auch auf den Onlineportalen der zuständigen Verwaltung oder für Jugendliche auf www.steuern-easy.ch. Wer den Papierkrieg scheut, kann eine Fachperson beiziehen, die alles erledigt. Bei einer einfachen Steuererklärung für Angestellte kostet das Ausfüllen wenige 100 Franken. Im Internet finden sich viele Angebote. Es ist empfehlenswert, jemanden auszuwählen, der erstens über eine fachliche Ausbildung als Treuhandexperte, Steuerexperte, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Controller verfügt. Zweitens ist es idealerweise jemand aus der eigenen Wohnregion, der sich mit dem Steuerrecht des Wohnkantons auskennt. 

Dieser Artikel wurde erstmals am 14. Februar 2022 publiziert, er wurde entsprechend der aktuellen Steuersaison aktualisiert.