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Geldberater: Ende der Credit Suisse
Sind Pensionskassengelder der CS-Mitarbeiter garantiert?

Ob Kunden, Aktionäre oder Mitarbeiter: Die Notrettung der CS verunsichert – und wirft weiterhin Fragen auf.
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Ich gehe davon aus, dass die Pensionskasse der CS für die CS-Pensionäre von dem UBS/CS-Merger nicht direkt beeinträchtigt ist. Liege ich hier richtig? Leserfrage von W.M.

Ja, die CS-Pensionskasse ist rechtlich eigenständig. Auch wenn eine Firma wie im Falle der CS in Schräglage gerät, kann sie sich nicht an den Geldern der Pensionskasse bedienen. Sowohl die Gelder der erwerbstätigen Versicherten als auch der Pensionäre sind gesichert.

Offen ist, wie es mit der Pensionskasse bei einer späteren Integration der CS in die UBS weitergeht. Ich könnte mir vorstellen, dass die CS-Pensionskassen zu einem späteren Zeitpunkt mit den Vorsorgeinstitutionen der UBS zusammengelegt werden. Allerdings ist ein solcher Prozess komplex und aufwendig, da die Leistungen der Kassen in der Regel beträchtliche Unterschiede aufweisen.

Alle Vorsorgeeinrichtungen sind dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen, der die Leistungen bis zu einer Lohnobergrenze garantiert.

Für Sie sehe ich ohnehin kein Problem: Bestehende Renten können nicht einfach gekürzt werden. Nicht geschützt sind Pensionskassen allerdings gegen Anlagerisiken. Darum kann es vorkommen, dass Kassen aufgrund von missglückten Anlagestrategien oder Missmanagement in die Krise kommen und saniert werden müssen. An solchen Sanierungen können Versicherte beteiligt werden.

Darüber hinaus gibt es das Auffangnetz Sicherheitsfonds: Alle Vorsorgeeinrichtungen sind dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen, der die Leistungen aller Versicherten bis zu einer Lohnobergrenze bei Insolvenz eines angeschlossenen Vorsorgewerks garantiert.