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Umstrittene Kundenumfrage
Postfinance lenkt ein: Private Angaben sind nicht mehr zwingend

Postfinance drohte Kundinnen und Kunden damit, das Konto aufzulösen (Symbolbild).
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Im vergangenen November fordert Postfinance die Rentnerin Elisabeth Kuhn (Name geändert) mit einem Formular auf, Angaben zum Bruttojahres­einkommen, zu Beruf, Arbeitgeberin und Steueransässigkeit zu machen. Sie ist nicht die Einzige. Wie Postfinance bestätigt, werden alle ihre Kundinnen- und Kundenbeziehungen auf diese Weise überprüft – dies erfolgt in Tranchen von jeweils mehreren Zehntausend Personen pro Jahr. Die Bank begründet das unter anderem mit dem Geldwäscherei­gesetz, das eine periodische Überprüfung der Kundendaten vorsehe. Wer dem Aufruf nicht folgt, dem drohen allerdings harte Konsequenzen. 

So auch Elisabeth Kuhn. Sie reicht das Formular zwar ein, aber ohne Angabe zum Einkommen. Auf Nachfrage von Postfinance teilt sie mit, dass sie bewusst darauf verzichte. «Was hat dies mit meiner Kundenbeziehung zu tun?», fragt sie. Gleichzeitig betont die Rentnerin, dass sie weder unversteuerte noch illegale Vermögenswerte besitze. 

Hartes Vorgehen angedroht

Darauf verschärft Postfinance in einem Brief im Januar den Ton. Die Bank räumt eine Frist bis Ende Februar ein. Ohne Rückmeldung bis zu diesem Termin werde die Geschäftsbeziehung aufgelöst. Weiter teilt Postfinance mit: «Bis zum Erhalt der vollständigen Unterlagen können Sie zudem ab sofort nicht mehr über Ihr Kontoguthaben verfügen.» Einer Rentnerin noch vor Ablauf der gesetzten Frist den Zugang zu ihrem Geld zu sperren, scheint ein etwas gar hartes Druckmittel zu sein. 

Die Finanzmarktaufsicht will sich nicht zum konkreten Fall äussern. Aus ihren Ausführungen lässt sich aber ableiten, dass das Vorgehen von Postfinance im Zusammenhang mit der Geldwäschereigesetzgebung vertretbar ist. Da aber nicht alle Finanzinstitute gleich vorgehen, gibt es offensichtlich Interpretationsspielraum. 

Postfinance gibt nach

Diesen Spielraum nutzt jetzt Postfinance. Nachdem diese Zeitung die Bank mit dem vorliegenden Fall konfrontiert und nach den zugrunde liegenden Rechtsbestimmungen gefragt hat, lenkt Postfinance ein. Sie teilt mit, dass sie nachvollziehen könne, wenn ein Teil der Kundinnen und Kunden auf Fragen nach Beruf, Arbeitgeber und Einkommen verunsichert reagiere. «Wir respektieren dieses Kundenbedürfnis und bestehen nicht mehr verbindlich auf die Bekanntgabe dieser Informationen», teilt das Unternehmen mit. 

Den Postfinance-Kundinnen und -Kunden steht es also nun frei, sich für oder gegen eine Bekanntgabe dieser Daten zu entscheiden. Die Bank verweist aber darauf, dass die Kundschaft ohne diese Deklaration mit zusätzlichen Abklärungen rechnen muss, wenn es auf dem Konto zu auffälligen Transaktionen kommen sollte. 

Postfinance betont zudem, dass die erhobenen Daten vertraulich behandelt würden. Die Informationen «werden ausschliesslich für interne Zwecke erfasst und nicht für Marketing oder Weitergabe an Dritte verwendet». Es gehe einzig um eine Aktualisierung persönlicher Angaben für die Einhaltung finanzmarktrechtlicher Sorgfaltspflichten.