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Angebot für Notfälle
Abends oder am Wochen­ende in die Permanence? Damit könnte bald Schluss sein

«Wir können noch nicht mehr sagen, wie es mit dem notfallmedizinischen Angebot weitergeht», sagt etwa der Citynotfall Bern.
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In Kürze:
  • Ein Bundesgerichtsentscheid verbietet Permanencen, einen Dringlichkeitszuschlag zu erheben.
  • Permanencen überlegen nun, ob sie ihre Angebote zu Randzeiten reduzieren.
  • Es besteht jetzt die Gefahr von Rückforderungen durch Krankenkassen.
  • Tarifsuisse schlägt einen neuen Abrechnungstarif für Randzeiten vor.

Permanencen sind meist gut erreichbar. Und sie haben auch am späteren Abend und am Wochenende geöffnet. Doch das könnte sich nun ändern. Ein Bundesgerichtsentscheid verbietet ihnen den sogenannten Dringlichkeitszuschlag von 40 Franken für Behandlungen. Die grösste Kinder-Notfallkette der Schweiz, Swiss Medi Kids, kämpft deshalb ums Überleben, wie der «Blick» schreibt. Aber auch andere Permanencen stehen vor grossen Problemen.

«Die Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen ausserhalb der normalen Öffnungszeiten ist für die Betreiber mit Mehrkosten verbunden», erklärt Medbase-Sprecher Simon Marquard. Die zu Migros gehörende Gruppe betreibt unter anderen eine Permanence am Hauptbahnhof Zürich und weitere Standorte mit einem Notfallmedizinangebot. Wenn es für Lohnzuschläge keine Extravergütung gebe, müssten Permanencen «ihr Angebot an Randzeiten oder am Wochenende einstellen oder drastisch reduzieren», so Marquard.

Auch der Citynotfall Bern erwägt, seine Öffnungszeiten zu verkürzen. «Wir sind weiterhin am Evaluieren und führen verschiedene Gespräche», erklärt Michael Hofer, ärztlicher Leiter und Geschäftsführer, «derzeit können wir noch nicht mehr dazu sagen, wie es mit dem notfallmedizinischen Angebot weitergeht.»

Wofür es die Pauschale braucht

Bislang haben Permanencen eine Dringlichkeit-Inconvenience-Pauschale erhoben. Sie beträgt 40 Franken und ist als Abgeltung für Ärztinnen und Ärzte gedacht, die nach Ende der Öffnungszeit ihre Praxis für einen Patienten extra noch mal öffnen. Die Notfall-Inconvenience-Pauschale beträgt bis zu 110 Franken und ist – wie der Name schon sagt – für Notfälle bestimmt.

«Beide Pauschalen haben Permanencen bislang angewendet, einige von ihnen sogar exzessiv», sagt Roger Scherrer von Tarifsuisse. Die Organisation überprüft im Auftrag von Krankenkassen die korrekte Abrechnung. Die Dringlichkeitspauschale wurde für Permanencen vom Bundesgericht verboten mit der Begründung, dass sie ja ohnehin Behandlungen auch zu Randstunden anbieten.

Tarifsuisse sucht «partnerschaftliche Lösungen»

Permanencen wurden in der Schweiz auf breiter Basis eingeführt, um Patientinnen und Patienten auch ausserhalb der normalen Zeiten eine Behandlung anzubieten. Sie ersetzten die ärztlichen Notfalldienste. Zuvor hatten das Hausärztinnen und -ärzte übernommen, nun zahlen sie für diese Entlastung ihrer Wochenend- und Spätdienste eine Abgabe.

Durch das Verbot der Dringlichkeitsinkonvenienz müssen Permanencen nun ihr Geschäftsmodell überdenken, und ihnen drohen Rückforderungen der Extragebühren der letzten fünf Jahre durch die Krankenkassen.

Scherrer von Tarifsuisse betont, dass die Rückforderungen, die er im Auftrag von kleineren Kassen stellt, nicht das Überleben der Permanencen gefährden sollen. «Wir versuchen, partnerschaftliche Lösungen zur Bereinigung der Vergangenheit zu finden.» In der Zukunft dürfe aber kein Tarifmissbrauch mehr stattfinden.

Helsana sieht «keinen Spielraum»

Die zweitgrösste Krankenkasse Helsana dagegen will ihre Rückforderungen durchsetzen: «Bei der Dringlichkeitsinkonvenienzpauschale sehen wir nach dem Bundesgerichtsurteil keinen Spielraum und behandeln alle Leistungserbringer gleich», sagt Sprecher Urs Kilchenmann. Anders sei dies bei der Notfallinkonvenienzpauschale. «Hier gibt es einen zusätzlichen medizinischen Aspekt.» Helsana sei deswegen mit den betreffenden Ärztinnen und Ärzten in Abklärung.

Um auch künftig den Betrieb von Permanencen zu sichern, schlägt Tarifsuisse vor, die Tarife zu Randzeiten anzupassen. Diese müssten den Lohnzuschlag auffangen für Ärzte, die am Wochenende oder am späteren Abend arbeiten. «Für uns ist klar, dass der Tarif an die heutigen Gegebenheiten angeglichen werden muss», betont Scherrer. Aber: Der höhere Tarif müsse auch tatsächlich den durchschnittlichen Mehrkosten entsprechen und von allen gleich abgerechnet werden.

Der Krankenkassenexperte beim Vergleichsdienst Comparis, Felix Schneuwly, betont, dass sich Permanencen generell von Arztpraxen unterscheiden: «Sie haben ein anderes Geschäftsmodell, dies schon durch die nicht garantierte Auslastung, da niemand einen Termin braucht.»