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Meinung

Gastbeitrag zur Budgetdebatte
Finanz­transaktions­steuern schmälern die Renten

Eine Gruppe von Senioren treiben zusammen Wasserfitness, organisiert von Pro Senectute in ein Schwimmbad in Ebikon (LU) am 16. April 2018. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Finanztransaktionssteuern sind so etwas wie die Fata Morgana der Schweizer Politik. Wie soll die 13. AHV-Rente finanziert werden? Und wie die erhöhten Ausgaben für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Immer wieder tauchen Finanztransaktionssteuern als mögliche neue Einnahmequelle am Horizont auf. Die Hoffnung ist, dass die Staaten über die Finanztransaktionssteuer auf eine besonders einfache und sinnvolle Weise Einnahmen generieren können. Eine Steuer, die so klein ist, dass sie niemand spürt – und wenn doch, dass nur diejenigen betroffen sind, die als «Spekulanten» die Finanzstabilität gefährden. 

Bei näherer Betrachtung verlieren Finanztransaktionssteuern aber stark an Reiz. Die politische Debatte zur «Einführung» einer Finanztransaktionssteuer in der Schweiz ist dabei von einer speziell irritierenden Unkenntnis geprägt. Denn: Finanztransaktionssteuern gibt es hierzulande bereits, und zwar schon seit 1918 in der Form einer Umsatzabgabe auf Transaktionen von in- und ausländischen Wertschriften. Der Bundesrat hat in einem kürzlich erschienenen Bericht, den er aufgrund eines vom Ständerat überwiesenen Postulats zur «Einführung einer Finanztransaktionssteuer» verfassen musste, die Ausgangslage aufgezeigt. 

Seine Schlussfolgerungen decken sich mit der Forschungsliteratur. Die bestehenden Finanztransaktionssteuern bringen dem Bund im internationalen Vergleich bereits hohe Einnahmen, zusätzliches Ertragspotenzial ist nur wenig auszumachen. Denn Finanztransaktionssteuern führen rasch zu Verhaltensänderungen, indem Investoren beispielsweise auf Transaktionen verzichten oder diese anderswo abwickeln. Finanztransaktionssteuern können nicht beliebig ausgeweitet werden. Im Gegenteil, der mit ihnen verbundene Rückgang der Wertschöpfung führt zu einem Rückgang von Gewinn- und Einkommenssteuern, wodurch die Steuereinnahmen insgesamt nicht zwingend steigen.

Was die Altersvorsorge wirklich stärken würde

Wichtig in der aktuellen Diskussion ist aber auch ein weiterer Punkt: Nicht nur «Spekulanten», sondern alle Sparer zahlen Finanztransaktionssteuern – zum Beispiel auch der Grossteil der Bevölkerung, der Gelder in einer Pensionskasse hält. Da wirkt es geradezu ironisch, dass Finanztransaktionssteuern als Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente vorgeschlagen werden. Die bestehenden Finanztransaktionssteuern schmälern nämlich die Renten. Konkret: Die bestehende Umsatzabgabe kostet die Pensionskassen aktuell rund 250 Millionen Franken im Jahr. Pro versicherte Person sind dies rund 55 Franken. Jede und jeder Versicherte spart damit über die Beitragszeit rund 3500 Franken weniger Altersguthaben an. Die Rente fällt pro Jahr etwa 200 Franken tiefer aus. 

Im Vorfeld der BVG-Abstimmung wurden die Kosten der Pensionskassen für die Vermögensverwaltung kritisch diskutiert. Diese belaufen sich auf rund 8 Milliarden Franken. Man könnte einen kleinen Beitrag zur Reduktion dieser Kosten leisten, indem man die Pensionskassen von der Umsatzabgabe befreit. Dies ist beispielsweise in Italien, das im Jahr 2013 eine Finanztransaktionssteuer einführte, bereits der Fall. Mit einer solchen Anpassung der Finanztransaktionssteuern wäre der Altersvorsorge wirklich gedient.

Adriel Jost ist Ökonom und Präsident des Thinktanks Liberethica.