Sechs Vorschläge zur FinanzierungWoher jetzt die AHV-Milliarden kommen sollen
Für die Finanzierung der ausgebauten Altersvorsorge kursieren mehrere Vorschläge. Die Übersicht.
Die 13. AHV-Rente kostet ab 2026 rund 4 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kosten steigen bis 2030 auf 5 Milliarden. Zusätzlich muss der Bund jährlich weitere 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken an die AHV zahlen. Das sind die Vorschläge, wie der Rentenausbau finanziert werden soll:
Höhere Lohnabgaben
Die Gewerkschaften befürworten zur langfristigen Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte, je hälftig verteilt auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber. So viel wäre nötig, um die Mehrkosten von 5 Milliarden zu decken. Bei einem Monatslohn von 5000 Franken würde das für Arbeitnehmende einen zusätzlichen Lohnabzug von 20 Franken bedeuten, den gleichen Betrag müssten Arbeitgeber zahlen. Die Finanzierung über Lohnprozente hat den Vorteil, dass hohe Einkommen viel mehr zur Finanzierung beitragen als Geringverdiener. Zudem braucht es nur eine Gesetzesänderung, die Umsetzung wäre also relativ rasch möglich.
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Als Quelle für Mehreinnahmen diente der AHV bereits in der Vergangenheit die Mehrwertsteuer. So wurde auf Anfang 2024 die Steuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben, was dem Sozialwerk jährliche Zusatzeinnahmen von 1,3 Milliarden bringt. Um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, müsste die Mehrwertsteuer um etwa 1,5 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Massnahme hat den Nachteil, dass sie Menschen mit tiefen Einkommen stärker belastet als besser Verdienende. Zudem braucht es für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer neben dem Volks- auch das Ständemehr, die Hürde ist also höher als bei Lohnprozenten.
Eine neue Finanzmarktsteuer
Mitte-Ständerat Beat Rieder regt eine Zusatzfinanzierung der AHV durch eine neue Finanzmarkttransaktionssteuer an. Mit einer solchen würden beispielsweise der börsliche und der ausserbörsliche Handel mit Aktien und Obligationen mit einer geringen Abgabe besteuert. Der Bundesrat wurde vom Parlament verpflichtet, einen Bericht zur Realisierbarkeit einer solchen Steuer vorzulegen. Das Problem dieser neuen Steuer nennt Rieder in seinem Vorstoss gleich selber. Die Schweiz kann eine solche Steuer wohl nur koordiniert mit anderen Ländern einführen. Denn die Kapitalmärkte agieren international, und die Einführung einer solchen Steuer durch einzelne Länder könnte zu einer Verlagerung der Aktivitäten in andere Länder führen. Eine solche Steuer dient also kaum zur kurzfristigen Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Höheres Rentenalter
Mit einer Erhöhung des Rentenalters würde die AHV finanziell entlastet. Eine generelle Anhebung um ein Jahr auf 66 Jahre würde die AHV um rund 2 Milliarden Franken entlasten, also knapp die Hälfte der Kosten der 13. AHV-Rente decken. Allerdings kommt nach der wuchtigen Ablehnung der Renteninitiative kurzfristig eine solche Massnahme kaum infrage.
Erbschaftssteuer
Möglich wäre auch die Einfü¨hrung einer nationalen Erbschaftsteuer zur Finanzierung. Allerdings wurde 2015 eine entsprechende Volksinitiative zur Besteuerung von Millionen-Erbschaften zugunsten der AHV mit über 70 Prozent abgelehnt.
Einsparungen bei Auslandhilfe
Die SVP will die Mehrkosten für die 13. AHV-Rente ohne zusätzliche Einnahmen decken. Sie führt die Ausgaben für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge an sowie jene für die Entwicklungshilfe. Diese Ausgaben seien nun entsprechend zu kürzen.
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