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AboStress am Arbeitsplatz
Bei Krankheit ist jetzt eine Kündigung möglich

Ein Mitarbeiter arbeitet stehend an einem hoehenverstellbaren Arbeitsplatz in einem Grossraumbuero, fotografiert am Sonntag, 22. Oktober 2023 in Bern. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Wenn Angestellte krank sind, darf ein Arbeitgeber den betroffenen Personen nicht sofort kündigen. Um die Arbeitnehmenden in solchen Situationen zu schützen, verbietet das Gesetz während eines bestimmten Zeitraums eine Entlassung. Fachleute sprechen dabei von einer Sperrfrist, die je nach Anstellungsdauer variiert. Im ersten Jahr der Anstellung beträgt sie 30 Tage, bis zum fünften Jahr sind es 90 und ab dem sechsten Jahr 180 Tage. Erst nach Ablauf dieser Sperrfristen darf ein Unternehmen erkrankten Angestellten mit den vertraglichen Fristen kündigen.

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