AboStress am ArbeitsplatzBei Krankheit ist jetzt eine Kündigung möglich
Das Bundesgericht hat in einer umstrittenen Frage ein wegweisendes Urteil gefällt: Wird jemand wegen eines Konflikts am Arbeitsplatz krank, kann ein zeitlicher Kündigungsschutz wegfallen.
Wenn Angestellte krank sind, darf ein Arbeitgeber den betroffenen Personen nicht sofort kündigen. Um die Arbeitnehmenden in solchen Situationen zu schützen, verbietet das Gesetz während eines bestimmten Zeitraums eine Entlassung. Fachleute sprechen dabei von einer Sperrfrist, die je nach Anstellungsdauer variiert. Im ersten Jahr der Anstellung beträgt sie 30 Tage, bis zum fünften Jahr sind es 90 und ab dem sechsten Jahr 180 Tage. Erst nach Ablauf dieser Sperrfristen darf ein Unternehmen erkrankten Angestellten mit den vertraglichen Fristen kündigen.