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Schadenersatzklage gegen CS
Millionen­teure Gerichts­schlappe der Credit Suisse im Fall Lescaudron

Der georgische Milliardär und Ex-Premierminister Bidzina Ivanishvili hat die Credit Suisse auf millionenschweren Schadenersatz verklagt. 
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Die Serie an teuren Skandalen reisst bei der Credit Suisse nicht ab. Am späten Mittwochabend teilte die Grossbank mit, dass ein Gericht auf den Bermudas in Kürze ein «negatives Urteil gegen eine lokale Versichererungstochter der Credit Suisse» veröffentlichen wird. Das Urteil könnte die Bank «möglicherweise mehr als 500 Millionen Dollar» kosten, hiess es weiter. 

Es handelt sich hierbei um den Fall des Genfer Betrugsberaters Patrice Lescaudron, wie Schweizer Finanzkreise bestätigen. Der einstige Star-Banker hatte ab 2011 reichen Kunden wie dem Georgischen Milliardär Bidzina Ivanishvili dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt. Unter anderem wollte Lescaudron  damit Verluste in den Kundendepots kaschieren, die er mit gewagten Wetten verursacht hatte. 

2015 wurde Lescaudron bei der Credit Suisse fristlos entlassen, 2018 wurde er in Genf zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht sprach von einem Schaden in Höhe von 143 Millionen Franken,  zudem habe er 30 Millionen Franken für sich selbst abgezweigt. 2020 nahm sich Lescaudron das Leben.

Der Fall beschäftigt weltweit weiter die Justiz: So hat sich Ivanishvili mit anderen Opfern Lescaudrons verbündet und sich in der Gruppe «CS Victims» zusammengeschlossen. Sie verlangen von der Bank Schadenersatz von insgesamt rund 1 Milliarde Dollar und haben unter anderem den Prozess gegen die CS Life Bermudas angestrengt. Die CS-Tochter soll mitverantwortlich für den erlittenen Schaden sein, weil sie die Handlungen von Lescaudron nicht genug überwacht habe.

Chefs schauten bei Alarmzeichen weg

Der Prozess auf den Bermudas war im Dezember zu Ende gegangen. Dabei hatte sich die Grossbank  vergeblich dagegen gewehrt, dass der Finma-Untersuchungsbericht zum Fall Lescaudron als Beweismittel zugelassen wird. 

Der Bericht wirft ein schlechtes Licht auf die internen Kontrollen der Bank. So schauten die Chefs von Lescaudron immer wieder weg, wenn Alarmzeichen aufleuchteten. Denn ihr Starbanker brachte der Bank Einnahmen von 20 Millionen Franken pro Jahr ein. Einmal ging ein Risikomanager den Hinweisen auf Fehlverhalten nach und empfahl die Entlassung Lescaudrons. Doch es geschah nichts. Der Risikomanager habe die Sache danach nicht weiter eskaliert, weil er selbst um seinen Job fürchtete, wie es im Bericht heisst.

Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, dass sie selbst Opfer von Lescaudron gewesen sei. Er sei bei seinen strafbaren Handlungen von niemanden intern unterstützt worden, argumentiert die Bank. 

Der Prozess auf den Bermudas ist dabei nicht der einzige im Kontext des Lescaudron Skandals. So  untersucht der Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa, ob es bei der Bank Mängel bei der Geldwäschereiabwehr gab. 

Höhe des Schadenersatzes noch nicht bekannt

Noch ist unklar, wie hoch der Schadenersatz am Ende ausfällt, den das Gericht auf den Bermudas den Klägern nun offenbar zugesprochen hat. Die Bank machte keine Angaben dazu, ebensowenig, wann genau das Urteil veröffentlicht wird. 

Unsicher ist zudem, ob die Rückstellungen, welche die Bank für dieses Prozessrisiko gemacht hat, ausreichen. «Wir werden überprüfen ob (…) weitere Rückstellungen vorgenommen werden müssen», schreibt die Bank. Genaueres will die CS am 27. April mitteilen, wenn sie ihre Ergebnisse des ersten Quartal veröffentlicht.

Für den Aktienkurs der Grossbank ist die Gerichtspleite eine weitere Belastung: Am Donnerstag sank sie am morgen um 1,5 Prozent. Damit summiert sich der Kursverlust der CS-Aktie in diesem Jahr auf 15 Prozent, sie ist weniger als acht Franken wert.