Leserinnen und Leser fragenWas gilt für Angestellte bei Krankheit?
Antworten auf Fragen zu Lohnanspruch und Kündigung bei Krankheit sowie zur Frage, inwieweit Arztbesuche während der Arbeit stattfinden dürfen.
Ich war während sieben Tagen krank und kann dafür ein Arztzeugnis vorlegen. In diesen sieben Tagen war ich unter anderem für ein Wochenende eingeteilt. Darf mir die Firma für dieses Wochenende den Lohn verweigern?
Nein. Sie haben Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, für die Sie eingeteilt werden. Und wenn es um Sonntagsarbeit geht, können Sie sogar noch einen entsprechenden Zuschlag geltend machen.
Aufgrund einer Krebserkrankung und der damit verbundenen aufwendigen Therapie habe ich am Arbeitsplatz viele Absenzen. Darf ich die Arzttermine an die Arbeitszeit anrechnen, obwohl das Unternehmen keine fixen Blockzeiten kennt?
Grundsätzlich gilt, dass Arzttermine möglichst ausserhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden sollten. Doch laut Arbeitsrechtsexperte Thomas Geiser gibt es dazu keine eindeutigen Vorschriften. «Da geht es um die Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen einem Unternehmen und Angestellten.» Insbesondere bei medizinischen Behandlungen, die viel Zeit in Anspruch nehmen, darf nach Einschätzung von Geiser durchaus ein Teil auf die Arbeitszeit gehen. Nach seiner Erfahrung sind Arztbesuche von Angestellten kaum je ein Problem. «Und wenn doch, ist das häufig ein Symptom dafür, dass die Stimmung zwischen Arbeitgeber und Angestellten ohnehin bereits schlecht ist», sagt er.
Ich habe Long Covid, bin nur noch ein Schatten meiner selbst und zu 100 Prozent krankgeschrieben. Ist das überhaupt eine anerkannte Krankheit? Und darf mir die Arbeitgeberin kündigen?
Ja, eine Kündigung ist möglich. Es gibt zwar bei Krankheit grundsätzlich einen Kündigungsschutz, aber nur während einer bestimmten Sperrfrist. Im ersten Jahr nach Ablauf der Probezeit beträgt diese gemäss Obligationenrecht 30 Tage. Vom zweiten bis zum fünften Jahr sind es 90 und ab dem sechsten Jahr der Anstellung 180 Tage. Danach darf die Arbeitgeberin auch erkrankten Angestellten kündigen.
Nicht zuletzt bei Long Covid stellt sich allenfalls die Frage nach der Bedeutung eines Unterbruchs der Krankheit. Die Frist beginnt nur dann bei null, wenn eine andere Krankheit zum Arbeitsunterbruch führt. Wenn Sie also mit Long Covid Ihre Arbeit vorübergehend wieder aufnehmen, dann aber einen Rückfall erleiden, bleibt der Kündigungsschutz nur noch während einer kürzeren Frist bestehen.
Und Ihre Frage, ob Long Covid überhaupt eine offiziell anerkannte Krankheit sei, ist aus arbeitsrechtlicher Sicht unerheblich: Wenn Sie krankgeschrieben werden, dann muss ein Unternehmen das akzeptieren. Die medizinische Diagnose liegt nicht im Verantwortungsbereich der Arbeitgeberin.
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