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Gewalt in Bundesasylzentren
Keine Hinweise auf systematische Misshandlungen gefunden

Blick in ein Schlafzimmer des temporären Bundesasylzentrums Pasture in Balerna im Kanton Tessin. 
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Im Mai hatte Amnesty International schwere Vorwürfe gegen die vom Bund beauftragten Sicherheitsfirmen und anderen Fachpersonen in Bundesasylzentren erhoben. Informationen deuteten auf schweren Missbrauch hin, der «in einzelnen Fällen den Tatbestand der Folter oder anderer Misshandlungen nach internationalem Recht» erfülle, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.

Nun das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit, die Grund- und Menschenrechte in Bundesasylzentren würden grundsätzlich eingehalten. Zu diesem Schluss komme der Bericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der der Frage nach ging, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste in den Bundesasylzentren unverhältnismässig Zwang ausübten (Link zum Download des Berichtes). Konkret untersuchte Oberholzer sieben Vorfälle in Bundesasylzentren und dies im Auftrag des SEM, dass sich zur externen Untersuchung gezwungen sah.

In drei von sieben Fällen «unverhältnismässige Gewalt»

Wie das SEM schreibt, kommt Oberholzer in seinem Bericht zum Schluss, dass es «keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit der Sicherheitsdienste gibt». Der Vorwurf der Folter sei «unberechtigt und falsch».

In dem Bericht werde jedoch festgehalten, dass in drei von sieben Fällen Mitarbeitende der Sicherheitsfirmen «unverhältnismässig und allenfalls auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert» hätten. Da jedoch in sechs der sieben untersuchten Fälle eine Strafuntersuchung gegen die involvierten Mitarbeitenden eingereicht worden sei, sei «Gewähr für eine unvoreingenommene Untersuchung durch die Justizbehörden gegeben».

In drei weiteren Fällen seien die Zwangsmassnahmen gerechtfertigt gewesen, weil die betroffenen Asylsuchenden in hohem Masse unter Alkohol und dem Einfluss anderer Drogen gestanden hätten. In einem Fall bestehe hingegen «Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation adäquat war.»

In dem Bericht werden laut SEM auch Empfehlungen formuliert. So soll etwa die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsfirmen überprüft und verbessert werden. Diese Massnahme verlangt auch die nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Zu prüfen sei auch, ob die Schlüsselpositionen in den Bundesasylzentren mit Mitarbeitenden des SEM besetzt werden sollen. Die Sicherheitsdienste würden in diesem Fall eine unterstützende Funktion einnehmen.

Einsatz von «Besinnungsräumen» wird überprüft

Ausserdem empfiehlt der Bericht laut Mitteilung des SEM, dass präziser geregelt wird, wie disziplinarische Massnahmen wie etwa Unterbringungen in einem Besinnungsraum, der oft ein Container ist, angewendet werden. Weiter sollen die Abläufe bei der Protokollierung von Zwangsmassnahmen verbessert werden.

Das SEM werde die Empfehlungen aus dem Bericht prüfen und nach Möglichkeiten umsetzten, hiess es weiter. Als «Sofortmassnahme» soll der Einsatz von Besinnungsräumen in die Verordnung über den Betrieb von Asylzentren aufgenommen werden. Zudem werde das SEM «die Ausgestaltung der Disziplinarmassnahmen und den Einsatz von Besinnungsräumen «generell überprüfen», und klären, ob es eine Gesetzesgrundlage benötigt.

Seit Inkrafttreten des neuen beschleunigten Asylverfahrens im Jahr 2019 werden Asylsuchende dezentral in 16 Bundesasylzentren untergebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) vergab das Mandat für die Sicherheitsdienstleistungen an Securitas und Protectas.

/fal