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Von Mann auf E-Bike verfolgt
Joggerin stellt und filmt Spanner – Video geht viral

Person tippt auf Handybildschirm in Handschuhen, daneben jemand beim Joggen mit Kopfhörern und weisser Mütze.
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Es ist eine Geschichte, wie sie das Internet liebt.

Die Kölnerin Yanni Gentsch dreht im Grüngürtel der Stadt ihre Joggingrunden, wie sie es regelmässig tut. Da fällt der 30-Jährigen plötzlich auf, dass ihr ein Mann auf einem E-Bike folgt und sie mit seinem Smartphone filmt. Die junge Frau handelt, wie sie später in den Medien sagen wird, «instinktiv» und stellt den Mann. Sie hält dessen Fahrrad fest, filmt nun ihrerseits die Szene und fordert: «Löschen Sie sofort die Aufnahme!»

Gentsch postet später das Video, welches die Auseinandersetzung zeigt, auf ihrem Instagram-Account. Der Beitrag geht durch die Decke, er verzeichnet bis jetzt bereits mehr als zwölf Millionen Aufrufe und knapp 30’000 Kommentare. Für die meisten Insta-Menschen ist der Fall klar, Gentsch ist ihre Heldin: «Wow, du bist cool!», «stark!», «wir sind so stolz auf dich!». Der «Spiegel», der Gentsch vor ein paar Tagen interviewte, spricht von «sexualisierter Gewalt» und stellt sogar einen Zusammenhang her zum Fall der Französin Gisèle Pelicot, die öffentlich gegen ihre Vergewaltiger vorging und zu einer Ikone der Frauenrechte avanciert ist.

«Stark im rhetorischen Schach»

«Jetzt bin ich stolz darauf, dass ich genau so gehandelt habe, und würde es wieder so machen», sagt Gentsch gegenüber dem «Spiegel». Die verbale Schlagfertigkeit, mit der Gentsch den Unbekannten tatsächlich dazu bringt, die Aufnahme von ihr auf dem Smartphone zu löschen, erklärt sich wohl auch mit dem Umstand, dass sie Teilzeit als Texterin arbeitet. Gentschs Claim auf dem Berufsnetzwerk Linkedin: «Stark im rhetorischen Schach.»

Während Gentsch hofft, dass sich andere Frauen ein Vorbild an ihr nehmen werden, um gegen Belästiger ebenfalls offensiv vorzugehen, raten Experten zur Zurückhaltung. Die Kantonspolizei Zürich teilt auf Anfrage mit: «Grundsätzlich raten wir davon ab, eigene Ermittlungen anzustellen. Wir empfehlen, Straftaten der Polizei zu melden.»

Zwar zeigt das Beispiel von Yanni Gentsch, wie schlagfertige und entschlossene Gegenwehr kurzfristig zu einer Deeskalation beitragen kann, doch weisen Rechtsexperten und Polizei darauf hin, dass der direkte Umgang mit potenziellen Tätern in unvorhersehbaren Situationen schnell ausser Kontrolle geraten kann.

Anzeige kommt nicht zustande: «Keine nackte Haut»

Tatsächlich hat Gentsch den Mann später bei der Polizei gemeldet. Eine Anzeige jedoch kam nicht zustande, weil der Mann «keine nackte Haut» gefilmt hatte und somit kein straffälliges Verhalten vorliegt. Dasselbe gilt auch in der Schweiz: Das Filmen von Personen in öffentlich zugänglichen Räumen ist grundsätzlich zulässig, solange keine privaten oder intimen Bereiche erfasst werden. Anders als etwa beim Filmen einer Person in einer Sauna oder im Schwimmbad wird beim Joggen kein strafrechtlich relevantes Verhalten angenommen, sofern die aufgenommene Person vollständig bekleidet ist – was erfahrungsgemäss der Fall ist. Erst wenn sich ähnliche Vorfälle wiederholen, kann dies als Belästigung oder Stalking eingestuft werden, was dann strafrechtliche Konsequenzen hat.

Die Rechtslage mag für Betroffene unbefriedigend sein. Dennoch ist das Verhalten der in den sozialen Medien zu schneller Bekanntheit gelangten Kölnerin Yanni Gentsch nicht nachahmenswert.