AboGeldprobleme nach DiagnoseUnheilbar krank – doch die IV zahlt erst nach einem Jahr
Wer Leistungen der Invalidenversicherung beziehen will, muss mindestens 365 Tage warten – selbst wenn Betroffene womöglich nicht mehr so lange leben.
Es gibt Gesetze, die keine Ausnahme erlauben. Selbst dann nicht, wenn dies zu schwer erträglichen Härtefällen führt. Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Wartefrist von einem Jahr für Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Diese Frist müssen auch Menschen mit einer unheilbaren Krankheit einhalten, die vor Ablauf der Frist zum Tod führen kann. Das zeigt die Geschichte der an ALS erkrankten Marianne Weber (Name geändert).