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AboGeldprobleme nach Diagnose
Unheilbar krank – doch die IV zahlt erst nach einem Jahr

ALS-Patientinnen und -Patienten sind unbestrittenermassen auf Unterstützung angewiesen.
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Es gibt Gesetze, die keine Ausnahme erlauben. Selbst dann nicht, wenn dies zu schwer erträglichen Härtefällen führt. Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Wartefrist von einem Jahr für Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Diese Frist müssen auch Menschen mit einer unheilbaren Krankheit einhalten, die vor Ablauf der Frist zum Tod führen kann. Das zeigt die Geschichte der an ALS erkrankten Marianne Weber (Name geändert).

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