Streit um MitbestimmungGenossenschafter klagt gegen Coop und verliert – trotzdem wird Wahlreglement überprüft
Der Detailhändler änderte das Reglement für die Wahl seiner Regionalräte. Die Klage eines Genossenschafters dagegen wurde abgewiesen. Dennoch plant Coop jetzt eine Überarbeitung.
Im Oktober 2020 klagte der Coop-Genossenschafter Chris Zumbrunn gegen Coop. Der Grund: Zumbrunn wollte sich in den Coop-Regionalrat wählen lassen, doch der Grossverteiler passte das Wahlreglement so an, dass dies unmöglich wurde.
Vergangenen Dezember wurde Zumbrunns Klage vom Zivilgericht Basel-Stadt aus «formellen Gründen» abgewiesen. Der Genossenschafter habe die Klage zu früh eingereicht, so die Begründung. Nicht das Datum der Wahl, sondern jenes der Veröffentlichung der Wahlresultate in der «Coopzeitung» wäre das korrekte gewesen.
Für Zumbrunn bedeutet das Urteil, dass er neben seinen Anwaltskosten auch jene von Coop übernehmen muss. So kommen insgesamt 16’000 Franken zusammen. Weiterziehen will Zumbrunn die Klage jedoch nicht. Das gibt er, zusammen mit dem Verein Detailwandel.ch, am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt. Detailwandel.ch ist deshalb involviert, weil sich Zumbrunn damals für den Verein in den Regionalrat wählen lassen wollte. Denn dieser wollte beim Grossverteiler mitbestimmen können.
Statt weiter zu klagen, will Zumbrunn Coop nun unterstützen. Und zwar bei der Anpassung des Wahlreglements. Denn obwohl das Gericht die Klage abwies, merkte es doch an, dass die Richter der Auffassung seien, dass die neuen Wahlvoraussetzungen eine Teilnahme an den Wahlen tatsächlich verunmöglichten.
Coop plant Anpassungen am Wahlreglement
Denn laut den Änderungen des Wahlreglements von Coop müssen statt der bisher zwei neu sechs Prozent der Genossenschafter neue Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen. Zudem müssen Unterschriften in einem definierten Zeitraum gesammelt werden: Statt bisher 30 bleiben neu nur noch 15 Tage. Und es müssen neu 150’000 Unterschriften gesammelt werden, nicht mehr 50’000 wie bisher. Bei jeder Unterschrift muss zusätzlich die Mitgliedsnummer von Coop angegeben werden. Im Vergleich zu einem Referendum ist diese Sammlung über dreissigmal schwieriger.
Auf Anfrage dieser Redaktion im letzten Dezember gab Coop an, das Wahlreglement auf die nächsten Wahlen hin zu überprüfen. Diese stehen nächstes Jahr an. Coop stehe also unter Zugzwang, für die Wahlen im nächsten Jahr ein Wahlreglement zu erlassen, welches «dem genossenschaftlichen Sinn seiner Rechtsform entspricht», schreiben Detailwandel.ch und Zumbrunn in der Medienmitteilung. «Andernfalls droht eine erneute Klage, welche im zweiten Anlauf voraussichtlich gute Erfolgschancen hätte», heisst es weiter.
Sie wollen dem Detailhändler dabei helfen, «eine gute Lösung für ein faires und ausgewogenes Wahlprozedere zu finden», heisst es in der Mitteilung. Dazu habe man dem Coop-Verwaltungsrat diese Woche eine Einladung zukommen lassen.
Auf Anfrage gibt Coop an, seit «geraumer Zeit gewisse Anpassungen am Wahlreglement» zu planen. Man werde diese auf die kommenden Regionalratswahlen 2024 vornehmen. «Die Details werden in den dafür vorgesehenen Gremien besprochen und zu gegebener Zeit transparent kommuniziert», sagt Coop-Sprecherin Rebecca Veiga. Auf die Einladung von Zumbrunn und Detailwandel.ch geht der Detailhändler nicht ein: Ein Gespräch mit dem Verein Detailwandel.ch sei entsprechend nicht geplant, heisst es bei Coop.
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