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Klage abgewiesen
Coop gewinnt gegen Genossenschafter 

Konnte die Klage eines Genossenschafters abwenden: Coop. Hier der Hauptsitz in Basel.
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Im Fall Coop gegen den Genossenschafter Chris Zumbrunn ist ein Urteil gefallen. Bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch in Basel-Stadt kam das Gericht zu einem Entschluss: Es wies die Klage ab – und gab dem Detailhändler recht. 

Coop-Genossenschafter Zumbrunn hatte gegen den Grossverteiler Klage eingereicht, nachdem ihm dieser die Wahl in den Regionalrat verunmöglicht hatte. Dies indem Coop das Wahlreglement für die Aufstellung neuer Kandidatinnen und Kandidaten kurzfristig anpasste: Statt der bisher zwei müssen sechs Prozent der Genossenschafter neue Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen.

Zudem müssen Unterschriften in einem neu definierten Zeitraum gesammelt werden: Statt bisher 30 bleiben nur noch 15 Tage. Und es müssen neu 150’000 Unterschriften gesammelt werden, nicht mehr 50’000. Bei jeder Unterschrift muss zusätzlich die Mitgliedsnummer von Coop angegeben werden. Im Vergleich zu einem Referendum ist diese Sammlung über dreissigmal schwieriger.

Klage wegen formalen Fehlers abgewiesen

Die Klage, die jetzt in einem Gerichtsverfahren mündete, nahm bereits 2020 ihren Lauf: Da plante der Verein Detailwandel den Einzug in die Coop-Regionalräte. Mit dem Ziel, von dort Kandidaten in den Verwaltungsrat zu wählen, um beim Grossverteiler mitbestimmen zu können, wie das Onlinemagazin «Republik» damals berichtete. Chris Zumbrunn wollte sich aufstellen lassen. Doch Coop bekam Wind von der Aktion und passte das Reglement an.

Chris gegen Coop: Genossenschafter Chris Zumbrunn hat den Milliardenkonzern verklagt. 

Warum das Gericht die Klage abgewiesen hat, berichtet der 54-jährige Zumbrunn im Gespräch mit dieser Zeitung: Das Datum, auf das sich seine Klage bezieht, sei nach Auffassung des Gerichts das falsche. Es ist der 15. Oktober 2020. An diesem Tag waren die Kandidatinnen und Kandidaten in einer stillen Wahl in die Regionalräte gewählt worden. Diese stille Wahl fände automatisch statt, wenn keine neuen Kandidaten aufgestellt wurden. 

Das Wahlresultat wurde dann am 12. Januar 2021 in der «Coopzeitung» präsentiert. Laut Gericht, so Zumbrunn, wäre dies das korrekte Datum gewesen, auf das sich die Klage hätte beziehen müssen. «Laut dem Gericht haben wir also zu früh geklagt», sagt er. Aus formellen Gründen wurde die Klage deshalb abgewiesen.

«Mir war bewusst, dass Coop nach formellen Lücken suchen und diese dann ausnutzen würde.»

Chris Zumbrunn

«Die Gerichtspräsidentin sagte gleichzeitig aber auch, dass die Richter der Auffassung seien, dass die neuen Wahlvoraussetzungen eine Teilnahme an den Wahlen tatsächlich verunmöglichten. Sie gaben uns also inhaltlich recht», sagt Zumbrunn.

Da Zumbrunn den Gerichtssaal als Verlierer verliess, muss er nicht nur die Gerichtskosten tragen, sondern auch die der Coop-Anwälte übernehmen. 

Völlig überraschend sei das Urteil für ihn nicht, sagt er. «Mir war bewusst, dass Coop nach formellen Lücken suchen und diese dann ausnutzen würde.» Für Zumbrunn ist klar: «Es geht weiter.» Ob er den Fall weiterzieht oder die nächsten Regionalratswahlen abwartet, will er in den nächsten Tagen entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf Anfrage sagt Coop, das Urteil «wohlwollend zur Kenntnis» zu nehmen. Man setze sich als «Schweizer Konsumgenossenschaft weiterhin für unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie Kundinnen und Kunden ein».

Weiter gibt der Detailhändler an, das Wahlreglement auf die nächsten Wahlen hin zu überprüfen.