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Geldberater beantwortet Fragen
Wer im Alter wieder arbeitet und Rente bezieht, zahlt mehr Steuern

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Seit einem Jahr bin ich pensioniert. Aber mir ist langweilig und ich möchte wieder im Büro arbeiten. Mein früherer Arbeitgeber bietet mir eine 50-Prozent-Teilzeitstelle. Ist es ein Problem für meine AHV- und Pensionskasse-Rente, wenn ich wieder arbeite? E. O.

Nein. Die AHV- und Pensionskassen-Rente wird Ihnen weiterhin ausbezahlt, auch wenn Sie wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Da Sie mit der Pensionierung aus der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers ausgetreten sind, zahlen Sie keine Beiträge mehr in diese ein. Anders ist es bei der AHV: Obschon Sie eine AHV-Rente erhalten, müssen Sie bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit AHV-Beiträge zahlen, vorausgesetzt, dass Ihr monatlicher Lohn über 1400 Franken liegt, wovon ich angesichts des Ihnen angebotenen 50-Prozent-Pensums ausgehe.

Wenn man nach dem Referenzalter Erwerbseinkommen erwirtschaftet, auf dem AHV-Beiträge erhoben werden, kann man einmal eine Neuberechnung der Altersrente verlangen. Dies kann dann zu einer höheren Rente führen. Sie wären dann in der Lage, Ihre AHV-Leistungen mittels der zusätzlichen Beitragszahlungen etwas zu erhöhen. Bedenken sollten Sie noch etwas: Da Sie neben der AHV- und der PK-Rente wieder einen Lohn bekommen, wird nicht nur Ihr monatliches Einkommen steigen, sondern auch Ihre Steuerrechnung. Immerhin können Sie dann in der Steuererklärung wieder Berufskosten geltend machen.