Geldberater zur HöchstrenteEin AHV-Rentenaufschub lohnt sich nur bei hoher Lebenserwartung
Bei einem Aufschub der AHV-Rente von einem Jahr würde man einen Zuschlag von 5,2 Prozent erhalten. Bei fünf Jahren sind es 31,5 Prozent.
Gemäss einer Hochrechnung werde ich mit 65 Jahren die Höchstrente erhalten. Falls ich weiterarbeite, erhöht sich meine Rente. Oder gilt dies nur für Personen, die zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung noch nicht die Maximalrente erhalten? N.W.
Nein. Wenn Sie Ihre AHV-Rente aufschieben, erhöht sich dadurch Ihre Rente in jedem Fall – und zwar lebenslang. Die Maximalrente erhält man, wenn man ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88’200 Franken und mehr und keine Beitragslücken aufweist. Zurzeit beträgt die Maximalrente für Einzelpersonen 2450 Franken pro Monat.
Auf die Maximalrente käme dann der Zuschlag für den Rentenaufschub dazu, wobei der Aufschub mindestens zwölf Monate und höchstens fünf Jahre ausmachen kann. Bei einem Aufschub von einem Jahr würde der Zuschlag 5,2 Prozent betragen. Bei fünf Jahren 31,5 Prozent.
Ein Rentenaufschub kann Sinn machen, wenn man nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters noch weiterarbeitet und so ein Erwerbseinkommen erwirtschaftet oder man aus anderen Einnahmen problemlos seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Da man die Rente ebenso wie das Einkommen aus anderen Quellen versteuern muss, können steuerliche Gründe für einen Aufschub sprechen. Damit für Sie die Rechnung aufgeht, sollten Sie aber gesund sein und gute Voraussetzung für eine hohe Lebenserwartung haben. Ansonsten rechnet sich für Sie ein Rentenaufschub nicht.
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