Geldberater beantwortet FragenPrüfen Sie vor dem Kauf auch die Steuerfolgen im Produktprospekt
Für Privatanlegerinnen und -anleger untersteht nur der Zinsanteil der hiesigen Einkommenssteuer. Dieser entspricht dem risikolosen Zins für die Produktlaufzeit.
Ich habe bemerkt, dass einige Barrier-Reverse-Strukis 100 Prozent steuerfrei sind. Bei anderen werden die Zahlungen aufgeteilt, teils steuerfrei, teils steuerpflichtig. Gibt es dazu Kriterien, die ich beachten kann? R. S.
Ja. Ob ein Barrier-Reverse-Convertible-Produkt steuerfrei ist oder ob man als Anleger einkommenssteuerpflichtig ist, hängt von der Ausgestaltung dieses strukturierten Instruments ab.
Da viele dieser Produkte attraktive Renditen bringen, ist es von Bedeutung, wie diese versteuert werden müssen. Der Coupon ist meist in eine Zins- und in eine Prämienzahlung aufgeteilt. Für Privatinvestoren untersteht nur der Zinsanteil der hiesigen Einkommenssteuer. Dieser entspricht dem risikolosen Zins für die Produktlaufzeit.
Genau lesen lohnt sich
Der Prämienanteil gilt indes für in der Schweiz ansässige Privatanleger als steuerfreier Kapitalgewinn. Von der Einkommenssteuer befreit ist der Ertrag, wenn der Zinsanteil null ist.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, vor einer Produktwahl zu schauen, wie der hohe Coupon von Barrier-Reverse-Convertible-Produkten im Detail zustande kommt. Informationen dazu finden Sie im Produktprospekt für das Instrument bei der Herausgabe durch die Emissionsbank.
Ich rate, diese Anlegerinformationen vor einem Kauf genau zu lesen – nicht nur, weil man dann seine mit dem Produkt verbundenen Anlagerisiken besser einschätzen kann, sondern auch, weil immer aufgezeigt wird, wie das Instrument besteuert wird.
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