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Meinung

Kommentar zum Bankenentscheid
Für einmal bleibt es nicht bei der Empörung

Bundesrätin Karin Keller-Sutter während der Sondersession. Der Nationalrat folgte ihrer Empfehlung nicht. 
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Diesmal scheint es die Politik tatsächlich ernst zu meinen – und das war nicht zu erwarten. Zwar hiess es nach dem Debakel mit der Credit Suisse von links bis rechts, dass so etwas nie wieder passieren dürfe. Doch in der ausserordentlichen Session zur CS, als es konkret werden sollte, stellte sich die Mehrheit im Parlament gegen verbindliche Regulierungsaufträge. Bürgerliche Politikerinnen und Politiker sagten, zuerst müsse analysiert werden, welche Regeln überhaupt sinnvoll wären. 

Am Dienstag hatte der Nationalrat eine neue Gelegenheit, der Empörung Taten folgen zu lassen. Und er hat sie ergriffen. Die Mehrheit sagte Ja zu Forderungen der SP: Ja zu einem Bonusverbot für die obersten Organe systemrelevanter Banken und Ja zu höheren Eigenmittelanforderungen.

Dagegen stellten sich nur die SVP und die FDP. Die Mehrheit der Mitte-Partei stimmte mit SP und Grünen für die Vorstösse, die GLP enthielt sich der Stimme. «Es geschehen noch Wunder», twitterte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth später.

Die SP sah das Debakel kommen

Die SP hatte die Vorstösse schon 2021 eingereicht, lange vor der CS-Rettung. Sie sah das Debakel kommen. Der Bundesrat war damals der Auffassung, alles sei in bester Ordnung. Heute glaubt das niemand mehr. Dennoch empfahl Karin Keller-Sutter dem Rat, die Analyse des Bundesrats abzuwarten. Dazu rief auch die Bankiervereinigung auf – vergeblich.

Zwar braucht es zweifellos eine Analyse. Doch das spricht nicht dagegen, bestimmte Massnahmen schon jetzt zu ergreifen. Dass Boni eine Risikokultur fördern, ist bekannt. Um dieses Problem anzugehen, braucht es keinen weiterführenden Bericht. Auch verhindert ein Bonusverbot nicht, dass später weitere Regeln erlassen werden.

Der Nationalrat scheint das eingesehen zu haben. Bis die Boni tatsächlich verboten und die Eigenmittel erhöht sind, ist es allerdings noch ein weiter Weg. Der Auftrag an den Bundesrat ist erst beschlossen, wenn auch der Ständerat zustimmt. Ob es auch dort eine Überraschung geben wird? Es wäre zu hoffen. Diesmal darf es nicht bei der Empörung bleiben.