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Verhandlungen mit Malaysia
UNO kritisiert Schweizer Plan für Freihandels­deal

M TO ACCOMPANY FEATURE HEALTH-MALAYSIA-MEDICINE
Bildtext: A worker inspects a maize plant at an organic farm run by Malaysian Dr Mohd Ishak Syed Ahmad in Malacca, 170 km (106 miles) south of Kuala Lumpur on September 15, 2003. The conventional ear, nose and throat surgeon broadened his practice 14 years ago to combine science-based, modern medical methods with the holistic style of traditional and complementary medicine. TO ACCOMPANY FEATURE HEALTH-MALAYSIA-MEDICINE REUTERS/Bazuki Muhammad
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Kleinbauernfamilien in Malaysia sind von einem Freihandelsabkommen mit der Schweiz bedroht. Ihre Betriebe und damit die Ernährungssicherheit sei durch eine Saatgut-Klausel gefährdet, kritisiert der UNO-Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung.

Die Freihandelsgespräche der Schweiz und der drei anderen Efta-Staaten mit Malaysia laufen seit zehn Jahren. Das asiatische Land ist einer der grössten Palmölproduzenten für die Schweiz. Doch anders als beim Freihandelsabkommen mit Indonesien stehen hier nicht Urwaldabholzungen für neue Plantagen im Fokus.

Der UNO-Beauftragte Michael Fakhri stösst sich an etwas anderem: dem patentähnlichem Schutz von Saatgut.

Bei Export von Palmöl soll das Abkommen mit Malaysia dieselbe Bestimmung wie mit Indonesien enthalten: Zollrabatte gibt es nur, wenn der Anbau Nachhaltigkeitsbestimmungen erfüllt. Bei der Abstimmung 2021 war das Freihandelsabkommen mit Malaysias Nachbarland vom Schweizer Stimmvolk knapp angenommen worden.

Ob es über Malaysia auch zu einer Abstimmung kommen wird, ist offen. Aktuell steht das Abkommen noch nicht einmal. Ist es beschlossen, muss es in der Schweiz von National- und Ständerat genehmigt werden. Danach kann das Referendum ergriffen werden. Saatgut ist anders als Palmöl jedoch kein populäres Thema.

Kleinbauernfamilien vermehren ihr Saatgut selbst, tauschen und verkaufen es. Sie seien darauf angewiesen, dies weiter tun zu können, wie UNO-Berichterstatter Fakhri in einem Brief an die Efta-Staaten schreibt.

«Erhebliche Hindernisse für das Recht auf Nahrung»

In dem Freihandelsabkommen mit Malaysia wollen die Efta-Staaten unter anderem die Vermehrung von Saatgut durch Bäuerinnen und Bauern beschränken. Sie beziehen sich dabei auf die Bestimmung des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen aus dem Jahr 1991 (UPOV 91). Sie macht klare Vorgaben für den Sortenschutz.

«UPOV schafft erhebliche Hindernisse für das Recht auf Nahrung in Malaysia», heisst es im Brief von Fakhri an die Efta-Staaten. Er fordert, dass die Schweiz bei Freihandelsabkommen generell auf die Klausel verzichtet.

Die Schweiz hat zurzeit den Vorsitz der Efta-Länder und ihre Antwort an den UNO-Berichterstatter klingt einlenkend: Die UPOV-Bestimmungen seien keine Voraussetzung für das Freihandelsabkommen, heisst es im Brief von Ende Mai 2024. Sie seien zwar Standard beim Start der Verhandlungen, könnten aber im Zuge der Gespräche angepasst werden.

Darin sieht die Schweizer Allianz für das Recht auf Nahrung ein Problem: «Malaysia ist eine defizitäre Demokratie und die Regierung setzt sich nicht unbedingt für Kleinbauernfamilien ein», fürchtet Saatgut-Experte Simon Degelo von Swissaid. Obwohl Bauernrechte zentral für die Ernährungssicherheit und die Biodiversität seien, dürften sie bei den Verhandlungen mit Malaysia kaum eine Rolle spielen. Indien dagegen hatte sich beim Freihandelsabkommen mit der Schweiz mit Erfolg gegen die UPOV-Bestimmungen gewehrt.

Degelo fordert von den Efta-Staaten bei Freihandelsabkommen, auf die UPOV-Bestimmungen generell zu verzichten. Der Schutz von Saatgut sei durch die flexibleren Bestimmungen des Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation gewährleistet.

Das Schweizer Sekretariat für Wirtschaft (Seco) will die Kritik nicht weiter kommentieren.

Die Schweiz selbst setzt laut Degelo die UPOV-91-Bestimmungen nur teilweise um: «Bei vielen Kulturen wie Kartoffeln, Getreide und Futterpflanzen dürfen Bauernfamilie in der Schweiz ihre Ernte als Saatgut verwenden, ohne die Saatgutzüchter dafür zu entschädigen.»

Das Freihandelsabkommen mit Indonesien enthält die strengen Saatgutbestimmungen. Bei den laufenden Verhandlungen mit der EU indes drängt Indonesien, auf UPOV 91 zu verzichten.