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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Falsche Polizisten kommen mit blauem Auge davon

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Ältere Menschen sind ein beliebtes Opfer von Betrügern. Immer wieder gelingt es Gaunern, leichtgläubigen Leuten Geld abzuknöpfen. Manchmal werden die Täter allerdings von der Polizei geschnappt. Doch was geschieht dann mit ihnen? Welche Strafe erwartet sie? Aufschluss darüber gibt ein Fall, der sich fast auf den Tag genau vor einem Jahr in Zumikon zugetragen hat.

Damals rief ein Unbekannter einen 87-Jährigen an. Er gab sich als Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung der Zürcher Kantonalbank aus und tischte ihm ein Lügenmärchen auf. Betrüger hätten versucht, mit einer gefälschten Unterschrift eine Zahlung auf seinem Konto auszulösen, doch das Sicherheitssystem der Bank habe dies verhindert. Er solle nun zur «Sicherung seiner Vermögenswerte» 15’000 Franken abheben und nach Luzern bringen.

Zudem gab der Anrufer dem Rentner die Telefonnummer eines angeblichen Beamten der Kantonspolizei, der ihm diese Geschichte bestätigen wollte. Dieser, ein Kumpan des vermeintlichen Bankmitarbeiters, vermochte den Zumiker zu überzeugen, das Geld zu holen. Der Rentner weigerte sich allerdings, damit nach Luzern zu reisen, weil er sich während der Pandemie nicht in einen Zug setzen wollte. Also vereinbarte er mit dem falschen Polizisten, dass er das Geld bei sich daheim einem Staatsanwalt übergeben würde.

Der falsche Polizist und der angebliche Bankmitarbeiter kreuzten dann in Zumikon auf – der eine dieses Mal in der Rolle des Staatsanwalts. Doch dort erwartete die Gauner – Vater und Sohn – die richtige Polizei. Denn der Rentner hatte inzwischen seiner Frau von seinem Vorhaben erzählt. Da diese misstrauisch geworden war, hatten sie die Kantonspolizei alarmiert. Und diese nahm die Männer fest.

Ein Jahr später sind nun die beiden Nordmazedonier für ihre Betrugsmasche per Strafbefehl verurteilt worden. Der Vater erhält wegen Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken, also 12’600 Franken. Der Sohn kassiert dieselbe Strafe, aber nur zu einem Tagessatz zu 30 Franken, also 5400 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Will heissen: Die Betrüger kommen mit einem blauen Auge davon, denn bezahlen müssen sie die Geldstrafe vorderhand nicht.