Kolumne «Ertappt»Kalb fahrlässig gequält
Ein Bauer am Zürichsee wird gebüsst, weil seine Angestellten ein Kälbchen vernachlässigten und leiden liessen.
Aus der Region, für die Region: Viele Menschen schätzen landwirtschaftliche Produkte aus der näheren Umgebung, denn da weiss man meist, was man bekommt. Tatsächlich gibt es wohl in den allermeisten Fällen wenig zu beanstanden. Dass es aber auch am Zürichsee Ausnahmen gibt, zeigt das Beispiel eines Landwirts, der kürzlich wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden ist.
Der Vorwurf: In seinem Betrieb – der gemeinhin als vorbildlich gilt und punkto Tierhaltung eigentlich einen guten Ruf hat – soll über fünf Monate hinweg ein Kälbchen vernachlässigt worden sein. So unterliessen es die Angestellten des Bauern, das Halsband des Kalbes regelmässig zu kontrollieren. Sie hätten es fortlaufend dem Wachstum des Tieres anpassen sollen, damit es nicht einschneidet.
Das Band wurde im Verlauf der Zeit zu eng, bis es eine drei Zentimeter breite, wundgescheuerte Wunde am Hals verursachte. Dieser schwoll auf einer Länge von über 30 Zentimetern stark an und «entzündete sich übel riechend», wie es im Strafbefehl heisst, den die Staatsanwaltschaft kürzlich gegen den Bauern ausgestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft sprach den Landwirt der fahrlässigen Tierquälerei schuldig und auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 180 Franken sowie eine Busse von 900 Franken. Als Betriebsleiter des Hofs trage er letztlich die Verantwortung. In der irrigen Annahme, dass seine Angestellten nach dem Kalb schauen und das Halsband dem Wachstum anpassen würden, habe er sich zu wenig um die regelmässige Kontrolle gekümmert. «Er hat so fahrlässig unnötiges Leiden verursacht.» Der Bauer hat das Urteil akzeptiert, was hingegen mit dem Kalb geschehen ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Fehler gefunden?Jetzt melden.