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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Er wollte es gleich mit zwei Polizisten aufnehmen

Gut ausgerüstet: Polizisten müssen für renitente Personen gewappnet sein.
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Wenn die Polizei auf der Matte steht, werden wohl die meisten Menschen plötzlich brav. Anders verhielt es sich neulich, als zwei Polizisten wegen häuslicher Gewalt zu einer Wohnung in Meilen ausrückten. Dort wollten sie einen 28-jährigen Bosnier einvernehmen, der seine Freundin geschlagen haben soll.

Doch der Mann habe sich von Anfang an uneinsichtig und aggressiv verhalten und die Polizisten aufgefordert, die Wohnung zu verlassen, heisst es im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft kürzlich ausgestellt hat. Und als die Freundin – das mutmassliche Opfer – sagte, er selbst solle die Wohnung verlassen, wurde er noch aggressiver. Er baute sich in Kampfhaltung – gespreizte Beine, erhobene Fäuste – vor den Polizisten auf. Er werde die Polizisten mit einem Messer «abstechen, aufschlitzen und umbringen», sagte er zudem.

Als er dann tatsächlich ein Sackmesser aus seiner Hosentasche hervorholte, drohten ihm die Polizisten mit dem Einsatz des Tasers. Doch die Aussicht auf einen Elektroschock, liess ihn unbeeindruckt. Mehr Wirkung hatte schliesslich der Pfefferspray, von dem einer der Beamten Gebrauch machte und der den Aggressor kampfunfähig machte.

Die Staatsanwaltschaft hat den Rüpel nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dies wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und weil der Mann zuvor Kokain konsumiert hatte. Der Drogenrausch dürfte denn auch erklären, weshalb der Beschuldigte offenbar ernsthaft glaubte, er könne es mit zwei Polizisten gleichzeitig aufnehmen.

Zu seinem Grössenwahn kommt übrigens eine ordentliche Portion Unbelehrbarkeit hinzu: Der Mann war nur einen Tag vor dem Vorfall wegen eines anderen Delikts verurteilt worden, das im Strafbefehl nicht näher beschrieben ist. Er hatte dafür eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken erhalten. Da er während der Probezeit wieder straffällig geworden war, muss er jetzt die 1500 Franken bezahlen.

Falls er sich in den nächsten drei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lassen sollte, droht ihm auch der Vollzug der nun ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe. Seine Fäuste sollte er also künftig besser nicht mehr erheben – weder gegen Polizisten noch gegen seine Freundin.