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Pressekonferenz am Freitag
Bund meldet ersten Corona-Todesfall eines Kindes in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Experten des Bundes informierten über den aktuellen Stand der Corona-Krise in der Schweiz.
  • Es war die erste Medienkonferenz ohne den Corona-Delegierten des BAG, Daniel Koch.
  • Sein Nachfolger, Stefan Kuster, hatte die Leitung der Abteilung Übertragbare Krankheiten bereits Ende März übernommen.
  • Kuster vermeldete den ersten Todesfall eines Kindes in der Schweiz.

Zusammenfassung

In der Schweiz ist erstmals ein Kind an den Folgen einer Coronavirus-Infektion gestorben. Das sagte Stefan Kuster, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten im BAG, am Freitag vor den Bundeshausmedien. Das Kind aus dem Kanton Aargau hatte sich im Ausland angesteckt.

Es habe sich um einen Säugling gehandelt, sagte Kuster. Der Fall werde weiter untersucht. Weitere Informationen gab Kuster nicht bekannt. Weiter wurde jedoch bekannt, dass in Basel sich zwei Kinder mit dem Coronavirus angesteckt haben. Rund 70 Personen werden deshalb in Quarantäne gesetzt.

32 neue Fälle

Insgesamt wurden dem BAG seit Donnerstag zwei neue Todesfälle gemeldet worden. In der Schweiz und in Liechtenstein sind innerhalb eines Tages 32 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Am Donnerstag waren 20, am Mittwoch und Dienstag je 15 neue Fälle gemeldet worden.

Die Fallzahlen unterliegen einer wöchentlichen Schwankung mit tieferen Zahlen am Wochenende. Die höchste Fallzahl in dieser Woche solle die Bevölkerung aber daran erinnern, dass «die Geschichte mit dem Coronavirus» noch nicht zu Ende sei, sagte Kuster.

Es sei auch sehr wichtig, weiter die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Auch Kontaktlisten wären zwar sinnvoll, sie würden aber nicht vor der Ansteckung schützen. Dazu sei Distanz am wichtigsten.

Fast 2000 Todesfälle

In der Schweiz und Liechtenstein gibt es laut BAG 30'828 laborbestätigte Covid-19-Fälle. Laut dem Bund sind 1657 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Zählung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ergab am Freitagmittag 1919 Todesfälle im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit Covid-19, gleich viele wie am Tag zuvor.

Keystone-SDA analysiert die auf den Internetseiten der Kantone vorliegenden offiziellen Daten. Das Bundesamt bezieht sich auf die Meldungen, die die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht bis Freitagmorgen übermittelt hatten. Die Zahl könne deshalb von den Zahlen der Kantone abweichen, schreibt das BAG.

Wichtige Tests

5000 Tests seien am Donnerstag durchgeführt worden, sagte Kuster. «Wir wollen jeden Fall finden, identifizieren und die Infektionsketten unterbrechen.» Die Kontakte der infizierten Personen sollten sich ebenfalls in Quarantäne begeben.

In der Regel habe es mehr Personen in Quarantäne als in Isolation. 165 Patienten seien in Isolation und fast 400 Personen in Quarantäne, sagte Kuster. (sda)

Die Pressekonferenz ist zu Ende.

Säugling starb im Zürcher Unispital

Der verstorbene Säugling sei ins Universitätsspital Zürich repatriiert worden, sagt Stefan Kuster. Seine Eltern hätten im Kanton Aargau ihren Wohnsitz. Zu den genauen Umständen liefen derzeit noch Abklärungen.

Ferien im Ausland

Dürfen wir ab Juni Ferien im Ausland machen? Dazu Gattiker: Der Bundesrat habe seine Agenda gesetzt. Er gehe davon aus, dass ab dem 6. Juli Reisen im Schengenraum wieder möglich sind. «Natürlich ist das etwas, das international abgesprochen wird.» Eine Rückkehr zur Normalität sei aber hoch komplex.

Eine Nachfrage, ob es einen Unterschied mache, ob man die Ferien in Adelboden oder an der Costa Brava verbringe, beantwortet Kuster schlicht: «Es kommt darauf an, wie sich die Situation an der Costa Brava präsentiert.»

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Beliebte Ferienländer haben Lockerungen beschlossen, andere stehen kurz davor. Wir zeigen, wann und zu welchen Bedingungen Touristen wieder reisen können.

Müsste man den Clubs nicht helfen?

Das Führen von Kontaktlisten könnte gerade für Clubs zu einem Verlustgeschäft werden. Ob da der Bund nicht finanziell in die Bresche springen müsse, lautet eine weitere Frage.

«Es ist nicht Aufgabe des Bundes, da einzuspringen, wo Betriebsausfälle entstehen», sagt Boris Zürcher vom Seco. Das sehe das Epidemiengesetz auch nicht vor. Zudem habe man «Dutzende Milliarden Franken» für die Arbeitslosenversicherung zur Verfügung gestellt.

«Kontaktlisten sind kein Freipass»

Eine weitere Frage zielt auf die Schutzkonzepte ab, beispielsweise an Konzerten. Dazu sagt Stefan Kuster: «Frau Sommaruga hat es sehr schön gesagt. Es ist gesunder Menschenverstand gefragt. Das Prinzip ist Distanz, Distanz, Distanz.»

Wo das nicht möglich sei, müssen Kontaktlisten erstellt werden. Gefragt sei Eigenverantwortung der Branchen, aber auch jedes Einzelnen. «Das Führen von Kontaktlisten ist kein Freipass dafür, dass man sich nicht mehr ans Social Distancing hält.»

Unser Interview mit Michael Beer vom Bund zur Situation an Konzerten und in Clubs: «Unter Umständen werden alle weiteren 299 Besucher in Quarantäne gesteckt»

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Clubs und Konzertlokale dürfen ab 6. Juni wieder bis maximal 300 Besucher begrüssen. Doch was gelten nun genau für Vorschriften? Dazu Michael Beer, der Verantwortliche des Bundes.

Kantone ohne Menschen in Quarantäne

Kantone geben Daten zur Quarantäne freiwillig weiter. Heisst das, dass Kantone, die bislang keine Zahlen bekannt gaben, keine Leute in Quarantäne haben?

Tatsächlich gebe es Kantone, die noch keine Quarantänefälle gemeldet haben, antwortet Kuster. Aber in den «allermeisten Kantonen», bedeute dies tatsächlich auch, dass sich dort keine Personen in Quarantäne befänden.

Soll man Masken-Reserven anlegen?

Kuster beantwortet die Frage, ob man Masken-Reserven anlegen solle. «Es ist sinnvoll, wenn sich Spitäler, Kantone und auch der Bund gut vorbereiten.» In der derzeitigen Phase mit wenigen Fallzahlen, in der viel Schutzmaterial vorhanden sei, mache es Sinn, wenn sich die Kantone und Spitäler wappnen.

Steigende Zahlen – Anlass zur Sorge?

Eine weitere Frage an Stefan Kuster: «Sind Sie besorgt wegen dieses erneuten Anstiegs der Fälle?» Es gebe oft einen Anstieg Ende der Woche. Das habe mit den Testungen am Wochenende zu tun, wobei es zu Meldeverzügen kommen könne.

Es gibt keine definierten Grenzen, wonach die Massnahmen wieder angepasst werden müssten.

Unser Artikel zum Thema: In Südkorea sind die Fallzahlen wieder angestiegen. Das Land hat unmittelbar reagiert.

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In Südkorea zeigt sich, was auch bei uns passieren könnte: Es gibt Viren-Herde und die werden dann mit riesigem Aufwand unter Kontrolle gebracht. Jüngster Fall: Ein Infizierter im Nachtleben, 80’000 Tests, fast 250 Ansteckungen.

Frage zum verstorbenen Kind

Nun beginnt die Fragerunde. Ein Journalist spricht Stefan Kuster auf die Fälle mit Kindern an. Beim traurigen Fall im Kanton Aargau sei ein Säugling verstorben, antwortet Kuster. «Wir wissen, dass Kinder weniger oft erkranken und einen weniger herftigen Krankheitsverlauf zeigen. Darum nehmen wir diesen traurigen Fall sehr ernst.

Wie lange gilt Notrecht?

Alle Notverordnungen sind grundsätzlich befristet, wie Kuster weiter erläutert. Spätestens nach sechs Monaten braucht es eine gesetzliche Grundlage. Wird darauf verzichtet, treten die Notverordnungen automatisch ausser Kraft.

Der Bundesrat arbeite derzeit an einer solchen Grundlage. Die Frage, ob das Notrecht ab dem 19. Juni entfalle, wenn die Lockerungen in Kraft treten, verneint Kuster: «Das wäre kontraproduktiv. Viele Verordnungen für die Lockerungen stützen sich auf das Notrecht.»

Es sei aber am Parlament zu entscheiden, ob die Notverordnungen in die gesetzliche Grundlage übernehmen würden oder ob es Anpassungen gebe.

Was ist Notrecht?

Susanne Kuster erläutert das Notrecht. «Notrecht ist auch Recht», sagt sie. «Es hat den Beigeschmack von etwas, das nicht vorgesehen ist, oder gar etwas, das sich der Bundesrat anmasst.» Das sei jedoch keineswegs der Fall. «Der Gesetzgeber kann nicht jede Situation im Voraus regeln.» Das Pandemiegesetz beinhalte Massnahmen, die der Bundesrat erlassen könne, etwa solche, die gegenüber der Bevölkerung erlassen werden, wie etwa das Versammlungsverbot.

Für die Ausserordentliche Lage sei auch der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es Situationen gebe, die nicht vorhersehbar seien, und auch das Parlament nicht so schnell handeln könne. Deshalb sei eine besondere Dringlichkeit Voraussetzung.

Sachlich dringlich heisst: «Wenn wir nichts tun, droht grosser Schaden.» Und zeitlich dringlich: «Die Zeit reicht nicht, um einen Parlamentsentscheid abzuwarten.» In einem solchen Fall trete der Bundesrat sozusagen für eine bestimmte Zeit an die Stelle des Gesetzgebers. Dabei handle es sich nicht nur um ein Recht zu Handeln, sondern um eine Pflicht. «Der Staat muss handlungsfähig bleiben.»

Entscheid über Einreisen aus Drittstaaten

Der Bundesrat entscheidet frühestens am 6. Juli über die Einreisen von Ausländern von ausserhalb des Schengenraums. Für die Wiederzulassung der Schengen-Visa brauche es umfassende Abklärungen mit den anderen Staaten des gemeinsamen Grenzraums.

Mit der Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern Deutschland, Österreich und Frankreich am 15. Juni werden aber Einreisen aus weiter entfernten Schengenstaaten wieder möglich, wie Mario Gattiker sagt.

Demnach können etwa Niederländer via Deutschland für Ferien in die Schweiz einreisen oder Polinnen und Polen durch die Schweiz nach Italien. Einkaufstourismus ist damit auch wieder erlaubt.

Zur Teilöffnung der Grenzen am 8. Juni hält Gattiker fest, Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel könnten weiterhin einreisen. Die Lockerung betreffe Einreisen von im Ausland lebenden nicht verheirateten Partnerinnen und Partnern sowie Familienanlässe. Stellenlose oder Rentnerinnen und Rentner dürften erst ab dem 15. Juni einreisen.

Für eine Gesamtöffnung des Schengenraums müssten noch Gespräche geführt werden, sagt Gattiker weiter. Und auf Seiten der Schweiz brauche es eine gewisse Vorlaufzeit. So müsse etwa das Grenzregime an den Flughäfen in punkto Abstandhalten und Hygieneregeln angepasst werden. Und auch die diplomatischen Vertretungen müssten Massnahmen treffen.

Abstandregeln gelten weiterhin

«Das ist die höchste Zahl an Neuinfektionen diese Woche», sagt Kuster. Das zeige, dass die Krise «noch lange nicht ausgestanden» sei.

«Das Virus ist noch da, das sollten wir im Kopf behalten»: Stefan Kuster.

Man müsse daher schauen, dass weiterhin Tests durchgeführt und sich Personen nach einer Infektion in Isolation oder Quarantäne begeben würden. Auch würden die Abstand- und Hygieneregeln weiterhin gelten.

«Das Virus ist noch da, das sollten wir im Kopf behalten. Abstands- und Distanzregeln gelten nach wie vor, das ist das einzige, wie wir uns vor Infektionen schützen können», mahnt Kuster. Dazu kämen Masken und Kontaktlisten.

165 Personen sind derzeit in Isolation, fast 400 in Quarantäne.

Bund meldet ersten Todesfall eines Kindes in der Schweiz

In der Schweiz ist erstmals ein Kind an den Folgen einer Coronavirus-Infektion gestorben, sagte Stefan Kuster, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten im BAG. Das Kind aus dem Kanton Aargau hatte sich im Ausland angesteckt. Der Fall werde weiter untersucht, sagte Kuster. Weitere Informationen gab er nicht bekannt. Laut BAG-Mitteilung handelt es sich um einen Säugling.

Die bisherige Statistik sieht so aus: Die neusten Zahlen zum Schweizer Covid-19-Ausbruch

Aktuelle Zahlen

Die Pressekonferenz beginnt. Gleich zu Beginn meldet Kuster die Fallzahlen. 32 neue laborbestätigte Ansteckungen sind es heute. Damit erhöht sich die Zahl auf 30'328. Todesfälle sind es 1657 insgesamt.

Erste Point de Presse mit Koch-Nachfolger

Heute informieren Experten des Bundes die Öffentlichkeit über den Stand der Dinge im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Erstmals wird das BAG von Stefan Kuster vertreten. Er hat die Leitung der Abteilung Übertragbare Krankheiten des Bundesamts für Gesundheit inne. Sein Vorgänger, Daniel Koch, ist Ende März in den Ruhestand getreten, stand dem Bundesrat als Delegierter des BAG für Covid-19 weiterhin zur Seite (lesen Sie mehr dazu: Der letzte Auftritt der Kultfigur)

Weitere Teilnehmer der Medienkonferenz sind:

  • Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration SEM
  • Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin Bundesamt für Justiz
  • Barbara Perriard, Leiterin Sektion Politische Rechte BK
  • Stephan Brunner, Sektion Recht BK
  • Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit SECO
Stefan Kuster hat die Nachfolge von Daniel Koch übernommen.