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Nach EU-Gerichtsentscheid
Emmentaler muss nicht aus dem Emmental kommen

Emmentaler Käse ist eine ernste Angelegenheit. Das Bild zeigt die Delegiertenversammlung von Emmentaler Switzerland 2017 in Sempach.
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Die ganze Welt weiss, wie ein Emmentaler Käse aussieht: ungefähr kirschgrosse Löcher, dazu eine bis ins gelbliche gehende Farbe. Und aus dem Emmental im Kanton Bern sollte er natürlich auch kommen, logisch. Nun, ein EU-Gericht sieht das offensichtlich anders. 

Dieses hat jetzt entschieden, dass in den EU-Ländern auch Löcherkäse aus dem deutschen Allgäu oder aus dem französischen Savoyen Emmentaler heissen darf. Eine herbe Niederlage für die Käserinnen und Käser aus dem Emmental. Die schweizerische Sortenorganisation «Emmental Switzerland» hatte nämlich geklagt gegen eine Entscheidung des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), die besagte, dass Emmentaler in der EU keine geschützte Ursprungsbezeichnung darstelle, sondern lediglich eine Käsesorte beschreibe. Ergo: Der europäische Emmentaler darf auch aus nichtschweizerischen Regionen kommen.

Das Gericht der Europäischen Union, eine Art Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), bekräftigt nun die Entscheidung der EUIPO-Behörde und urteilte am Mittwoch: «Der Begriff ‹Emmentaler› kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden.» Die Marke beschreibe insbesondere in Deutschland eine Käsesorte und werde nicht als geografische Bezeichnung wahrgenommen. Das sei ausreichend, um die Eintragung der Marke in der EU abzulehnen, so das Gericht.

Die Emmentaler geben sich noch nicht geschlagen

Alfred Rufer, Vize-Direktor von Emmental Switzerland, will sich noch nicht geschlagen geben. «Dieser Entscheid ist noch nicht abschliessend», schreibt er auf Anfrage. Tatsächlich kann seine Organisation noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Man werde das Urteil «in Ruhe analysieren» und dann entscheiden, ob man es an den EuGH weiterziehe, so Rufer.

Bis dahin, so betont er, bleibe der Emmentaler in der Schweiz und in jenen Ländern geschützt, mit denen die Schweiz entsprechende Verträge geschlossen habe. In diesen Ländern muss die Herstellung des berühmten Käses also weiterhin den strengen eidgenössischen Regeln genügen: Diese sind in einem sechs Seiten langen Pflichtenheft festgeschrieben. Der Käse soll demnach eine «regelmässige, saubere, runde bis leicht ovale Lochung, mehrheitlich 2 bis 4 cm gross» haben, der Teig soll im Winter elfenbeinfarben, im Sommer hellgelb sein, und die Käsereien müssen sich auf einem Gebiet befinden, das vom Kanton Thurgau bis in den Kanton Freiburg im Südwesten reicht. Die Sortenorganisation spricht von nur gut 100 Käsereien, die diese Ansprüche erfüllen.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung auch auf die EU auszuweiten, wäre ein Coup für die wenigen Schweizer Hersteller gewesen - doch vorerst werden die meisten Kunden und Kundinnen in der EU erst nach genauem Hinschauen bemerken, ob ihr Käse mit den grossen Löchern auch wirklich aus dem Emmental kommt.