Corona-Session in BernDividendenverbot bei Kurzarbeit ist vom Tisch
Der Ständerat lehnte eine Motion der Grossen Kammer für ein solches Verbot ab. Wir berichteten laufend von der ausserordentlichen Session.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Parlament tagte ausserhalb des Bundeshauses in einer Sondersession.
- Diese war ausschliesslich der Bewältigung der Corona-Krise gewidmet.
- Die Sondersession fand in den Hallen der Berner Messe statt.
- Die Frühlingssession war am 15. März kurz vor der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» abgebrochen worden.
- National- und Ständerat bereinigten am dritten Tag der Session die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bewältigung der Krise.
- Das Parlament fand keinen Kompromiss beim Umgang mit Geschäftsmieten gefunden.
- Der Ständerat lehnte am Mittwoch eine Motion des Nationalrats für ein Dividendenverbot bei Firmen, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, klar ab.
Nur 65 Millionen für Kitas
Am zweiten Tag der Corona-Session hat auch der Ständerat über den Kita-Zustupf abgestimmt. Während gestern der Nationalrat entschieden hat, die Kitas mit 100 Millionen Franken zu unterstützen, krebst der Ständerat heute zurück. Die kleine Kammer sieht vorerst nur einen Beitrag von 65 Millionen Franken für die Kitas vor. Er hiess den Kredit mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gut.
Ständerat ist gegen längere Fristen für Rückzahlung von Corona-Krediten
Der Ständerat will die Spielregeln bei den Corona-Krediten für Unternehmen nicht ändern. Anders als der Nationalrat lehnt er es ab, Betrieben mehr Zeit zur Rückzahlung der Krediten einräumen und den Zins von null Prozent über das erste Jahr hinaus zu verlängern.
Die Motionen der Finanzkommission scheiterten im Ständerat am Dienstag mit 23 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen respektive 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Nationalrat dagegen hatte am Montag zwei Motionen mit dem gleichen Anliegen angenommen.
Die kleine Kammer folgte am Dienstag der Argumentation einer Minderheit, wonach diese Änderung der Verordnung – kaum sei sie in Kraft getreten – «völlig verfrüht» sei, wie Hansjörg Knecht (SVP/AG) ausführte. Dies würde zu Rechtsunsicherheit führen.
Auch der Bundesrat lehnt die Verlängerung ab. Ziel der Kredite sei eine kurzfristige Liquiditätszuführung und nicht eine langfristige Verschuldung, sagte Finanzminister Ueli Maurer. An diesem Grundkonzept müsse festgehalten werden.
Die Motion sah vor, die Rückzahlungsfrist für Covid-19-Kredite von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Damit soll es Unternehmen besser gelingen, die aufgenommenen Kredite zurückzuzahlen. Zudem würde dadurch das Risiko für den Staat minimiert, der für die Kredite bürgt, wie Roberto Zanetti (SP/SO) im Namen der unterlegenen Mehrheit sagte.
Nullprozentzins nur im ersten Jahr
Der Ständerat sprach sich zudem dagegen aus, den Zinssatz von 0,0 Prozent bei Krediten bis 500'000 Franken über das erste Jahr hinaus zu verlängern. Gemäss Verordnung ist der Nullprozent-Zinssatz für das erste Jahr fix, danach kann er der Marktentwicklung angepasst werden. Das löse viel Verunsicherung aus, begründete Zanetti namens der Kommission die Motion.
Die Ratsmehrheit und der Bundesrat sahen jedoch keinen Handlungsbedarf. Wahrscheinlich werde der Zins ohnehin bei Null bleiben, sagte Maurer. Diesen aber in der Verordnung festzuschreiben sei der falsche Weg. Wenn die Zinsen doch steigen sollten – was ein gutes Zeichen für die Wirtschaft wäre – solle die Flexibilität vorhanden sein, sagte der Finanzminister.
Schliesslich hat sich der Ständerat oppositionslos dafür ausgesprochen, dass die Covid-19-Kredite während der gesamten Dauer nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden. Auch der Bundesrat ist bereit zur Annahme der Motion. Der National wird noch darüber befinden.
Nationalrat bevorzugt Pauschallösung bei Geschäftsmieten
Die Räte sind uneinig, wie mit den Mieten von Geschäften zu verfahren ist, die wegen der Corona-Epidemie schliessen mussten. Der Ständerat will einen teilweisen Mieterlass für kleinere Betriebe, der Nationalrat ist für eine Pauschallösung. Der Ausgang ist offen.
Die grosse Kammer hat am Dienstag eine Motion ihrer Wirtschaftskommission mit 103 zu 77 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Diese verlangt, dass Betreiber von Restaurants und weiteren vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden während der Zeit, in welcher sie aufgrund der behördlichen Massnahmen geschlossen bleiben müssen.
Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds für Vermieter geschaffen werden, die aufgrund des teilweisen Mieterlasses in ihrer Existenz bedroht wären. Dieser Fonds soll mit einem Betrag von 20 Millionen Franken geäufnet werden.
Kein Kompromiss in Sicht
Der Ständerat hatte am Montag eine andere Lösung vorgeschlagen. Er wollte nur kleineren Betrieben helfen. Es hätte ein zweimonatiger Mieterlass für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende gegolten, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt. Bei höheren Mieten soll der Bund einen Drittel übernehmen, sofern sich die Parteien auf eine Mitzinsreduktion einigen.
Dieser Vorschlag wurde vom Nationalrat stillschweigend abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Ob die vom Nationalrat vorgeschlagene Pauschallösung im Ständerat erfolgreich ist, ist ebenfalls fraglich. Eine Mehrheit der kleinen Kammer hatte sich am Montag negativ über den Vorschlag geäussert.
Es ist also möglich, dass während der ausserordentlichen Session in der Frage der Geschäftsmieten keine Lösung gefunden wird. Roger Nordmann (SP/VD) warnte vor diesem Szenario: «Das Schlimmste wären zwei Lösungsvorschläge, von denen keiner mehrheitsfähig ist.»
Leiturteil steht aus
Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne ihrer Angestellten mit Kurzarbeitsentschädigungen decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande.
Der Bundesrat hat bisher lediglich die Nachfrist für die Bezahlung fälliger Mieten auf drei Monate verlängert. Ein verordneter Mietzinserlass stelle aber einen weitreichenden staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse von Privaten dar, wie Wirtschaftsminister Parmelin sagte.
Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss.
Chefs sollen gleich hohe Entschädigung wie Selbstständige erhalten
Der Nationalrat verlangt, dass mitarbeitende Unternehmensleiter bei Kurzarbeit die gleich hohe Entschädigung bekommen wie Selbstständige im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Der Höchstbetrag soll 5880 Franken statt der derzeit geltenden 3320 Franken betragen.
Die grosse Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion ihrer Wirtschaftskommission angenommen – mit 117 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
Eine SVP-Minderheit wollte die Motion ablehnen. «Das Anliegen schiesst klar über das Ziel hinaus», sagte Thomas Burgherr (AG). Es handle sich um eine Aufstockung am falschen Ort. Das Parlament habe eine finanzpolitische Verantwortung. Die Wirtschaft dürfe nicht teilverstaatlicht werden.
Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte ein Nein. Bei der Arbeitslosenversicherung entstünden Mehrkosten von rund 190 Millionen Franken pro Monat, warnte er. Die Kapazitätsgrenze für zeitnahe Auszahlungen seien inzwischen erreicht. Zudem habe der Bundesrat den Führungspersonen schon genug geholfen.
Konkret hat die Regierung während der Corona-Krise den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit einer arbeitgeberähnlichen Stellung ausgeweitet – jedoch nur bis zur Höhe, welche die Grundbedürfnisse einer Person deckt. Laut dem Bundesrat sind das maximal 3320 Franken netto oder 4150 Franken brutto.
Unterstützung für Medien
National- und Ständerat wollen in der Corona-Krise den Medien Überbrückungshilfe leisten. Sie fordern unentgeltliche Agenturmeldungen, kostenlose oder vergünstigte Zeitungszustellung und Nothilfe von 30 Millionen Franken für private Radios und TV-Stationen.
Der Nationalrat hiess dazu am Dienstag zwei Motionen seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) gut. Zwei gleich lautende Vorstösse hatte am Montag bereits der Ständerat gutgeheissen.
Gedacht ist die Hilfe als Überbrückung, bis die vom Bundesrat ausgearbeiteten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Medien in Kraft treten können; sie sollen demnächst in den Räten behandelt werden. Der Bundesrat hatte sich deshalb gegen die Motionen ausgesprochen.
Gefragte Information
In der Krise sei die Nachfrage nach Information und Einordnung in den Medien hoch, hatten die Kommissionen der beiden Räte argumentiert. Die Werbeerlöse dagegen seien eingebrochen. Die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation der Medien werde dadurch dramatisch verschärft, «irreparable Schäden» drohten.
Bis die Massnahmen des Bundesrates in Kraft treten würden, würde zu viel Zeit verstreichen, sagte Matthias Aebischer (SP/BE) namens der Mehrheit. Gregor Rutz (SVP/ZH) sprach namens der Minderheit von einem «perfekten Durcheinander» zwischen Folgen des Strukturwandels und Begehrlichkeiten in der Krise.
Medien seien zwar wichtig für die Demokratie, räumte Rutz ein. «Aber Abhängigkeiten zu schaffen ist in diesem Zusammenhang eben auch besonders gefährlich.»
Hilfe für Medienhäuser
Die erste Motion, die der Nationalrat mit 124 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen annahm, fordert befristet Mittel, damit die Nachrichtenagentur Keystone-SDA ihren Text-Basisdienst Schweizer Medienkunden in den Landessprachen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. Maximal zehn Millionen Franken müssten dafür zur Verfügung gestellt werden, hiess es dazu im Ständerat.
Weiter sollen Lokal- und Regionalzeitungen gemäss Motion von der Post gratis und die übrigen Tageszeitungen verbilligt zugestellt werden können. Das würde zusammen rund 35 Millionen Franken kosten. Voraussetzung ist, dass die Verlage für das laufende Jahr keine Dividenden auszahlen.
Die zweite Motion – auch die SVP unterstützte sie – verlangt die sofortige Ausschüttung von zusätzlichen 30 Millionen Franken als Nothilfe für regionale Radio- und TV-Stationen, deren Werbeeinnahmen laut KVF um 60 bis 95 Prozent zurückgingen. Diese könne aus der Schwankungsreserve der Gebühren finanziert werden. Der Nationalrat nahm die Motion mit 178 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.
Übergangslösung
Die vom Parlament bewilligte Hilfe soll eine Übergangslösung sein bis das vom Bundesrat geplante Massnahmenpaket für die Medien in Kraft tritt. Auch der Bundesrat will Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen sowie Nachrichtenagenturen stärker unterstützen. Die Botschaft dazu hat er vergangene Woche den Räten zugestellt.
Der Bundesrat hatte beide Motionen mit Verweis auf dieses Massnahmenpaket abgelehnt. Dieses sei eine Antwort auf die strukturelle Krise, in der sich die Medien befänden, und nachhaltiger als Sofortmassnahmen. Mit der geforderten Nothilfe für regionale TV- und Radiostationen bestehe das Risiko, dass die ab 2021 von 365 auf 335 Franken gesenkte Empfangsgebühr wieder angehoben werden müsste.
Medien seien eine kritische Infrastruktur für die Demokratie, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga im Nationalrat. «Deshalb unterstützen wir sie, damit sie diese Aufgabe auch wahrnehmen können», sagte sie, lehnte aber das Anwenden von Notrecht ab und verwies auf die bestehende Soforthilfe für Unternehmen.
Nationalrat will öffentlichen Verkehr zusätzlich unterstützen
Der Nationalrat verlangt, dass der Bund zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr ausarbeitet. Er hat am Dienstag einer entsprechenden Motion seiner Verkehrskommission zugestimmt.
Der Entscheid fiel mit 114 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Kommissionssprecher Martin Candinas (CVP/GR) sagte, dass die Kunden wieder für den öffentlichen Verkehr gewonnen werden müssten. «Wir müssen zeigen, dass der ÖV nicht bedrohlich ist, sondern dass er Teil einer nachhaltigen Mobilität ist.»
Obwohl die Nachfrage um bis zu 80 Prozent eingebrochen sei, verkehrten 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin, sagte Candinas. Die Sofortmassnahmen des Bundesrats nützten zwar, jedoch müsse eine Lösung gefunden werden, an der neben dem Bund auch die Transportunternehmen und die Kantone einen Anteil des Ausfalls tragen sollten.
Sommaruga verspricht Analyse
Gegen die Motion stellte sich die SVP und ein Teil der FDP. Eine generelle Defizitdeckung sei nicht angezeigt und wäre ein Affront gegenüber anderen Branchen, sagte Benjamin Giezendanner (SVP/AG). Er fürchte «breit angelegte Subventionen» für grösstenteils bundesnahe Betriebe. «Wir würden dann einfach Geld von der linken in die rechte Hosentasche umsetzen.»
Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga steht es auch den Transportunternehmen offen, Bürgschaftskredite zu beantragen. Der Bundesrat sei aber bereit, eine Auslegeordnung zu machen und die ungedeckten Kosten zu analysieren. Wer schliesslich in der Pflicht sei, werde sich zeigen.
Die Ständeratskommission hatte beim Thema ÖV lediglich eine Empfehlung an den Bundesrat formuliert und auf eine Motion verzichtet. Die kleine Kammer wird nun über den Vorstoss aus dem Nationalrat entscheiden.
Empfangsgebühr nicht mehrfach zahlen
Betriebe, die in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, sollen die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr mehrfach bezahlen müssen. Der Nationalrat hat dazu am Dienstag eine Motion seiner Wirtschaftskommission mit 106 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Nach Angaben der Wak erhalten die Arbeitsgemeinschaften (Arge) – also Firmen, die gemeinsam an einem Auftrag auf dem Bau arbeiten – eine vom Umsatz abhängige Rechnung für die Empfangsgebühr. Und das, obwohl jeder Betrieb die Abgabe bereits für sich selbst begleicht.
Die Motion verlangt, angesichts der Corona-Krise diese Mehrfachbelastung für Arge zu sistieren. Mit Gesetzesanpassungen muss der Bundesrat zudem dafür sorgen, dass die Mehrfachbelastung abgeschafft wird. Der Bundesrat lehnt das Ansinnen und die Anwendung von Notrecht in diesem Fall ab.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga mahnte vergebens zu Zurückhaltung mit dem Notrecht. Dessen Anwendung sei in diesem Fall nicht verhältnismässig und das Anliegen auf dem ordentlichen Weg aufgegleist im Parlament.
Die Räte behandeln zurzeit eine parlamentarische Initiative der selben Stossrichtung. Die Arbeit an den Gesetzesänderungen sei weit fortgeschritten, hielt der Bundesrat dazu fest. Zudem seien die Rechnungen für 2020 bereits verschickt worden. 2019 bezahlten 1250 Arge Abgaben von insgesamt 1,22 Millionen Franken.
Die Motion geht an den Ständerat.
Nationalrat befürwortet Grundlage für Staatshilfen für flugnahe Betriebe
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat entschieden, dass bodennahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützt werden sollen.
Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Diese hat das Parlament nun geschaffen. Erneut fanden strenge Klimaauflagen keine Mehrheit.
Am Montag hatte der Nationalrat die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt. Er war einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen, flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Er verband die Staatshilfen aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Forderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten.
Am Dienstag ging es in der grossen Kammer um die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von flugnahen Betrieben, also um die Basis für die gesprochenen 600 Millionen Franken für Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen. Die aktuelle rechtliche Grundlage im Luftfahrtgesetz reicht dafür nicht aus. Der Ständerat hatte am Montag der dringlichen Gesetzesrevision ohne Änderungen deutlich zugestimmt.
Kritische Infrastruktur sichern
Das tat am Dienstag auch der Nationalrat. In der Gesamtabstimmung nahm er das Gesetz mit 133 zu 60 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Falls beide Räte das Gesetz in den Details bereinigen und der Dringlichkeitsklausel zustimmen, tritt die Revision noch in der laufenden Woche in Kraft und gilt – falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird – bis Ende 2025.
Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (FDP/BE) machte die links-grünen Kritiker darauf aufmerksam, dass die zu unterstützenden Betriebe systemrelevanten Charakter hätten. Rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen seien angewiesen auf die Flugfracht, die Wertschöpfung des Sektors betrage 30 Milliarden Franken.
Der Bundesrat stehe zudem für marktkonforme Zinsen ein, sagte Wasserfallen. Die Regierung werde zudem «peinlich genau darauf achten, dass Gelder nicht an Mutterkonzerne im Ausland abfliessen». Die Räte sollten keine Differenzen entstehen lassen, die nicht unbedingt nötig seien.
Ähnliche Debatte wie am Vortag
Die bürgerliche Mehrheit wies weiter darauf hin, dass es bei der Vorlage nicht um den Klimaschutz gehe. Thomas Hurter (SVP/SH), Pilot und Präsident des Luftfahrtverbands Aerosuisse, kritisierte, dass die Linken per Notrecht ihre politischen Ziele durchzusetzen versuchten. Das sei unrühmlich.
Das sah das links-grüne Lager anders. So entwickelte sich eine fast zweistündige Diskussion, die der vom Vortag sehr ähnelte – auch punkto Ausgang. Alle Minderheitsanträge von Grünen und SP, die im Gesetz klima- und sozialpolitische Bedingungen verankern wollten, scheiterten.
Gefordert wurden beispielsweise ein Verbot von gewerbsmässigen Inlandflügen, CO2-ärmere Flugzeuge, zusätzliche Sozialauflagen oder Hürden für den Ausbau von Flughäfen – vieles «Copy-paste-Anträge vom Vortag», wie es Barbara Schaffner (GLP/ZH) ausdrückte.
«Wurde nicht gewählt, um abzunicken»
Eine Minderheit um Marionna Schlatter (Grüne/ZH) wollte nicht auf das Gesetz eintreten. Die Vorlage hätte in der kurzen Zeit nicht anständig vorberaten werden können. «Ich wurde nicht gewählt, um abzunicken, sondern um kritisch zu sein und zu hinterfragen.»
Die SP machte klar, dass sie nicht prinzipiell gegen eine Unterstützung der Luftfahrtindustrie sei. Doch «es wäre jetzt die Chance, im Gesetz verbindliche soziale und klimapolitische Bedingungen zu verankern», sagte Jon Pult (SP/GR).
Steuergelder in der Schweiz verwenden
Erfolgreich war ein Antrag der die Mitte-Fraktion, der die Gewährung von Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen an Bedingungen knüpfen. Der Bund sollte sich demnach durch Beteiligungsrechte im gleichem Umfang oder gleichwertige Sicherheitsmassnahmen absichern.
«Wir sind nicht bereit, Steuergelder in den Rachen maroder chinesischer Unternehmen zu stossen», sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Er verstehe nicht, weshalb der Bundesrat seine mündlich gemachten Versprechungen nicht ins Gesetz schreiben wolle. Eine Mehrheit folgte ihm.
Der Nationalrat verlangt zudem, dass der Bundesrat «unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten» die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regelt. Er nahm einen entsprechenden Antrag der GLP-Nationalrätin Katja Christ (BS) an. Über diese zwei Differenzen muss noch einmal der Ständerat entscheiden.
Bei der Amstimmung über den ersten Minderheitsantrag gab es allerdings technische Probleme, wie Ratspräsidentin Isabelle Moret sagte. «Es muss neu abgestimmt werden
Falscher Zeitpunkt für Forderungen für den Klimaschutz
Nach den Ausführungen der Parlamentarier ergreift Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga das Wort. «Es ist unbestritten, dass die Branche eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen anbietet und eine grosse Wertschöpfung generiert», sagt Sommaruga.
In der jetzigen Diskussion gehe es um die bodennahen Unternehmen, also beispielsweise um die Catering-, Reinigungs- oder Sicherheitsunternehmen. Die Betriebe – Swissport, die International Gate Group oder SR Technics – würden sich mehrheitlich in Besitz von ausländischer Investoren befinden.
Für die allfällige Unterstützung für diese bodennahen Betriebe gebe es bis jetzt noch keine gesetzliche Grundlage, so Sommaruga. Falls eine solche Unterstützung notwendig würde, würde der Bundesrat mit den Kantonen und beteiligten Flughäfen über eine solche Unterstützung diskutieren. «Der Bundesrat hätte diese Änderung auch per Notrecht beschliessen können», sagt Sommaruga. Er habe sich aber entschieden, dass er die entsprechende Gesetzesänderung ins Parlament gebe.
«Dass jetzt die Diskussion über die Gesetzesänderung, die bis 2025 gültig wäre, sehr schnell gehen muss, ist aus der Situation der Krise gegeben.» Der Bundesrat habe in den letzten Wochen dauernd so arbeiten müssen. Jetzt zu sagen, es sei unseriös unter einem solchen Zeitdruck zu arbeiten, lasse sie nicht gelten, sagt Sommaruga. «Das Parlament stellte ja erst gestern dem Bundesrat ein gutes Zeugnis aus.»
Keine ausländischen Investoren «füttern»
Der Bundesrat werde aber darauf bestehen, dass bei einer finanziellen Unterstützungsleistung die Landesinteressen im Vordergrund stehen und dass das Geld nicht ins Ausland abfliesst. Sommaruga will dies mit dem Instrument inländischer Auffanggesellschaften erreichen. «Wir wollen nicht ausländische Investoren füttern.»
Sommaruga betont, dass bodennahe Betriebe systemkritisch seien. «Ohne sie läuft auch der Flugverkehr nicht.» Vielleicht überlege man es sich in Zukunft besser, wenn systemrelevante Betriebe an ausländische Investoren übergeben werden, so Sommaruga.
«Ich habe allergrösstes Verständnis für die diversen klimapolitischen Forderungen und dass die Luftfahrt auch einen Beitrag für den Klimaschutz machen muss, ist unbestritten», sagt Sommaruga. Jedoch sei jetzt der falsche Zeitpunkt, diese Forderungen einzubringen. Diese könnten die Politiker bei der Diskussion um das CO2-Gesetz einbringen.
Anpassung des Luftfahrtgesetzes
Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Ständerat befürwortet die Anpassung des Luftfahrtgesetzes deutlich - ohne strenge Klimaauflagen. Mit 39 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die kleine Kammer am Montag die dringliche Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung an.
Nun läuft die Debatte im Nationalrat. Zahlreiche Minderheitenanträge fordern, die Luftfahrt-Unterstützung mit klimapolitischen Zielvorgaben zu kombinieren. Andere Politiker, so etwa für CVP-Nationalrat Philipp Matthias Bregy, pochen indes darauf, dass das investierte Geld in der Schweiz bleibt und dass das Geld nicht in ausländische Unternehmen fliesst. «Wir wollen kein Geld in den Rachen chinesischer Drachen werfen», so Bregy.
Für SVP-Nationalrat Thomas Hurter erübrigt sich jedoch eine Diskussion übers Klima. «Behalten sie sich die Klima-Diskussion für die Debatte um die CO2-Abgabe auf», sagte der Präsident von aerosuisse. Schliesslich gehe es jetzt darum, sich gegenseitig zu unterstützen. «So wie es in der Kuppel des Bundeshauses steht: Alle für einen, einen für alle.»
Die SP werde der Gesetzesänderung nicht zustimmen, wenn die Investitionen in die Luftfahrt nicht an ökologische und sozialpolitische Bedingungen geknüpft werde, sagt SP-Nationalrat Matthias Aebischer.
Tag zwei der Corona-Session
Am heutigen Dienstag wird die ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte zur Coronavirus-Krise auf dem Geländer der Bernexpo fortgesetzt. Bereits am Montag wurden zahlreiche Angelegenheiten behandelt; so bewilligte der Nationalrat rund 57 Milliarden Franken für die Bewältigung der Coronavirus-Krise. Der Vorgang gelangt am heutigen Dienstag in den Ständerat.
Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Ständerat befürwortete die Anpassung des Luftfahrtgesetzes deutlich. Der Nationalrat behandelt die Vorlage nun am heutigen Dienstag.
Der Ständerat stellte sich am Montag oppositionslos hinter den Armeeeinsatz während der Coronavirus-Pandemie und hiess den Assistenzdienst für bis zu 8000 Armeeangehörige bis spätestens Ende Juni nachträglich gut. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der sich am ebenfalls am heutigen Dienstag damit befassen wird.
Ueli Maurer fährt im Tram durch Bern
Ein langer Sessionstag ging am Montag um 22 Uhr zu Ende. Auf dem Nachhauseweg entstand dieses Selfie, aufgenommen im Tram von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr.
In allerletzter Minute, so schreibt Gutjahr zu dem Foto auf Instagram, sei Bundesrat Ueli Maurer noch in das Tram gesprungen. Ganz ohne Sicherheitspersonal und Aktenträger. «Wo gibt es sowas noch? Genau, in der Schweiz».
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Die wichtigsten Geschäfte im Überblick
Am ersten Tag der ausserordentliche Session zur Bewältigung der Corona-Krise haben National- und Ständerat zahlreiche Entscheide gefällt. Nachstehende eine Übersicht.
BÜRGSCHAFTEN (40 Milliarden Franken)
Für Überbrückungskredite beantragte der Bundesrat dem Parlament 40 Milliarden Franken. Der Bund verbürgt Kredite bis 500'000 Franken zu 100 Prozent, solche bis 20 Millionen Franken zu 85 Prozent. Der Nationalrat hat dem Verpflichtungskredit zugestimmt. Eine Milliarde davon hat er bereits freigegeben.
KURZARBEIT (6 Milliarden Franken)
Um Stellen zu retten, hat der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. So wurde beispielsweise die Karenzfrist aufgehoben. Zudem haben auch Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in Temporärarbeit, Lehrlinge sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung Anspruch. Um die Kosten der zusätzlichen Gesuche zu decken, hat der Bundesrat 6 Milliarden Franken für den Fonds der Arbeitslosenversicherung beantragt. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
ERWERBSERSATZ (5,3 Milliarden Franken)
Selbstständigen, die mit einem Berufsverbot belegt wurden, Eltern, die zur Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, oder Personen in ärztlich angeordneter Quarantäne hat der Bundesrat Erwerbsersatz zugesichert. Dieser entspricht 80 Prozent des vorangehenden Lohnes und ist bei 196 Franken pro Tag plafoniert. Dafür wurden 4 Milliarden Franken beantragt. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
Zusätzlich hat der Bundesrat den Erwerbsersatz für Härtefälle auf alle Selbstständigerwerbenden und auf Eltern mit beeinträchtigten Kindern ausgeweitet: Nicht von einem Berufsverbot betroffene Selbstständigerwerbende mit einem Einkommen von höchstens 90'000 Franken haben ebenfalls Anspruch auf Taggelder, wenn ihr Geschäft unter den Folgen des Coronavirus leidet. Dafür sind 1,3 Milliarden Franken vorgesehen. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
SANITÄTSMATERIAL UND MEDIKAMENTE (2,590 Milliarden Franken)
Eine erste Tranche von 350 Millionen Franken hatte der Bundesrat Mitte März dringlich beantragt. Damit sollte die Armeeapotheke Masken, Operationsschürzen, Beatmungsgeräte und Defibrillatoren kaufen. In dem Betrag sind auch 50 Millionen Franken für die Beschaffung von 5 Millionen Dosen Impfstoff eingestellt, obwohl ein solcher noch nicht existiert. Die zweite Tranche ist über 2,1 Milliarden Franken schwer. Damit kauft die Armeeapotheke Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Probeabnahmesets, Testkits und Beatmungsgeräte kaufen können. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
130 Millionen Franken hat der Bundesrat für die Beschaffung wichtiger Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Patienten durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt. Die Versorgung ist derzeit kritisch, weil die Nachfrage weltweit hoch ist. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
10 Millionen Franken sind für die Coalition for Epidemie Preparedness Innovation (Cepi) vorgesehen. Cepi strebt an, bis Anfang 2021 einen oder mehrere Impfstoffe zu entwickeln. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
LUFTFAHRT (1,875 Milliarden Franken)
Um die Luftfahrtindustrie zu unterstützen hat der Bundesrat dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt 1,875 Milliarden Franken beantragt: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschaften und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben. Der Nationalrat hat die Kredite bewilligt, aber zusätzliche Umwelt- und Sozialauflagen daran geknüpft.
Für die Unterstützung von flugnahen Betriebe ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes nötig. Der Ständerat hat der dringlichen Gesetzesänderung zugestimmt.
KULTUR (280 Millionen Franken)
100 Millionen Franken sind als Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen vorgesehen, 25 Millionen für Kulturschaffende. Der Nationalrat hat die Kredite bewilligt.
145 Millionen Franken will der Bundesrat für Ausfallentschädigungen einsetzen. Solche können Kulturunternehmen und Kulturschaffende für den finanziellen Schaden beantragen, der mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
10 Millionen Franken sind für Musik- und Theatervereine im Laienbereich vorgesehen. Sie sollen einen finanziellen Beitrag erhalten, um den Schaden durch Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen zu decken. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
SPORT (100 Millionen Franken)
Organisationen im Profisport bekommen vom Bundesamt für Sport Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Zudem erhalten Vereine, die Sportveranstaltungen organisieren, nicht rückzahlbare Geldleistungen. Für die beiden Bereiche sind je 50 Millionen Franken vorgesehen. Der Nationalrat hat die Kredite bewilligt.
KITAS (100 bzw. 65 Millionen Franken)
Anders als der Bundesrat sehen die Finanzkommissionen beider Räte Handlungsbedarf bei der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Auf Antrag seiner Kommission hat der Nationalrat 100 Millionen Franken bewilligt. Die Finanzkommission des Ständerats beantragt 65 Millionen Franken. Die kleine Kammer hat das Geschäft noch nicht beraten.
TOURISMUS (67 Millionen Franken)
Die Finanzkommission des Ständerats beantragt 27 Millionen Franken zur Unterstützung der Partnerorganisationen von Schweiz Tourismus. Sie hält die Unterstützung für dringlich, da die Verträge für die Kampagnen im Jahr 2021 im ersten Halbjahr 2020 geschlossen werden. Auf Antrag der Wirtschaftskommission beantragt sie weitere 40 Millionen für Marketingkampagnen und die Förderung von Tourismusangeboten. Die kleine Kammer hat das Geschäft noch nicht beraten.
GESCHÄFTSMIETEN (50 Millionen Franken)
Die Wirtschaftskommission des Ständerats verlangt mit einer Motion, dass kleineren Betrieben die Miete während zwei Monaten gänzlich erlassen wird. Grösseren Betrieben soll der Bund während dieser Zeit maximal einen Drittel der Miete bezahlen, wenn sich die Parteien auf eine Mietzinsreduktion einigen. Die Finanzkommission des Ständerats beantragt für die Umsetzung vorsorglich einen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken. Die kleine Kammer hat das Geschäft noch nicht beraten.
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ (23,4 Millionen Franken)
In der Corona-Krise kommt auch der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat den Kantonen maximales Kontingent von 840'000 Diensttagen zur Verfügung gestellt. Bei einer Tagespauschale von 27.50 Franken kommen Kosten von 23,4 Millionen Franken zusammen. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
AUSSERORDENTLICHE SESSION (4,1 Millionen Franken)
Die ausserordentliche Session schlägt mit zusätzlichen 3,7 Millionen Franken zu Buche. Diese dauert länger als die ursprünglich geplante Sondersession. Um Abstands- und Hygienevorschriften einhalten zu können, findet sie zudem ausserhalb des Parlamentsgebäudes auf dem Berner Messegelände Bernexpo statt. Weil zusätzliche Sitzungstage anfallen, beantragte der Bundesrat neben den Kosten für die Session 400'000 Franken zusätzlich für Entschädigungen. Der Nationalrat hat die Kredite bewilligt.
BEIHILFEN VIEHWIRTSCHAFT (3 Millionen Franken)
Weil Restaurants geschlossen sind, wird derzeit weniger Fleisch verkauft. Um einen Zusammenbruch der Preise zu verhindern, unterstützt der Bund die Einlagerung von Fleisch mit 3 Millionen Franken. Der Nationalrat hat den Kredit bewilligt.
Nationalrat genehmigt Kredite
Am ersten Tag der ausserordentlichen Session hat der Nationalrat Kredite im Umfang von rund 57 Milliarden Franken genehmigt. Er folgte dabei den Anträgen des Bundesrats. Das Geld wird zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet.
Einen grossen Teil davon hat die Finanzdelegation bereits als Vorschuss genehmigt. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachträglich genehmigen muss. Das hat der Nationalrat ohne nennenswerte Opposition getan. Obwohl einzelne Elemente des Pakets kritisiert worden sind, stellten die Fraktionen dem Bundesrat doch insgesamt gute Noten aus.
40 Milliarden Franken sind zur Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit war im Nationalrat unbestritten, ebenso die Freigabe einer Milliarde Franken für Bürgschaften, die schon dieses Jahr fällig werden könnten.
Arbeitslosenversicherung in Nöten
Unbestritten waren auch die 6 Milliarden Franken, die der Bundesrat für die Arbeitslosenversicherung beantragt hat. Mit dem Geld und einer zusätzlichen Verschuldung werden die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen gedeckt. Schon jetzt steht fest, dass der Betrag nicht ausreichen wird: Laut Finanzminister Ueli Maurer benötigt die Arbeitslosenversicherung bis zu 18 Milliarden Franken zusätzlich.
Für Erwerbsersatz für Selbstständige genehmigte der Nationalrat insgesamt 5,3 Millionen Franken, für die Beschaffung von Medikamenten, Masken und anderem Sanitätsmaterial knapp 2,6 Milliarden Franken. Die SVP beantragte erfolglos, diesen Kredit um rund 600 Millionen Franken zu kürzen, dafür aber die gleichen Stückzahlen zu kaufen. Auch für die Kürzung der Nothilfe im Kulturbereich, die die SVP verlangte, gab es im Nationalrat keine Mehrheit.
Zu reden gab die Staatshilfe für die Luftfahrt. Der Nationalrat ist einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen, flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Er verband die Staatshilfe aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Forderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten.
Geld für Kitas
Im Gegensatz zum Bundesrat sieht der Nationalrat auch Handlungsbedarf bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Auf Antrag seiner Finanzkommission bewilligte er dafür 100 Millionen Franken. Nach Ansicht des Bundesrats ist das Sache der Kantone. Im Ständerat steht eine Unterstützung im Umfang von 65 Millionen Franken zur Diskussion.
Die ausserordentliche Session ist ausschliesslich der Bewältigung der Corona-Krise gewidmet. Neben den Corona-Krediten muss das Parlament den Armeeeinsatz genehmigen und rund 40 Vorstösse behandeln. Die Session findet in der Berner Messe Bernexpo statt, weil im Parlamentsgebäude die Distanzregeln nicht eingehalten werden könnten.
Mieterlass für kleinere Betriebe
Kleineren Betrieben, die wegen der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schliessen mussten, soll geholfen werden. Der Ständerat will Betroffenen die Mietkosten für die Dauer von zwei Monaten gänzlich erlassen. Die Gegner sprechen von Willkür.
Die kleine Kammer nahm am Montag die Motion ihrer Wirtschaftskommission mit 24 zu 19 Stimmen an. Der Nationalrat muss noch darüber befinden.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat bereits eine Motion eingereicht mit der Forderung, dass die Mieter während des Lockdown nur 30 Prozent der Miete schulden. Diese Pauschallösung für sämtliche Mieter lehnt die Ständeratskommission ab.
Verhärtete Fronten
Der teilweise Mieterlass war dagegen erfolgreich. Er entspricht einem Vorschlag des Verbands Immobilien Schweiz (VIS), der die institutionellen Immobilieninvestoren vertritt. Dieser hatte sich in die verfahrene Diskussion um die Geschäftsmieten eingeschaltet.
Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne ihrer Angestellten mit Kurzarbeitsentschädigungen decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande.
Umsatzeinbruch vorausgesetzt
Der Ständerat will nun handeln: Der zweimonatige Mieterlass soll für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende gelten, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt. Die Nebenkosten wären weiterhin geschuldet. Voraussetzung für einen teilweisen Mieterlass ist, dass der Betrieb aufgrund der Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.
Von der Lösung sollen gezielt nur kleinere Unternehmen profitieren. Bei Mieten über 5000 Franken soll es ausschliesslich Sache der Mietparteien sein, sich privatrechtlich zu einigen. Der Ständerat will aber Anreize für die Parteien schaffen: Einigen sich Vermieter und Mieter darauf, die geschuldete Miete auf einen Drittel zu reduzieren, übernimmt der Bund für die Dauer von zwei Monaten ein Drittel, höchstens aber 3000 Franken, der Bruttomiete.
Keine Pauschallösung
Mit der von ihr vorgeschlagenen Lösung könne ein rückwirkendes Eingreifen in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter zu grossen Teilen vermieden und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragsparteien gefördert werden, argumentierte Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR).
Die Finanzkommission des Ständerats beantragt für die Umsetzung vorsorglich einen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken. Über diesen entscheidet die kleine Kammer am Dienstag.
«Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit»
Eine Minderheit wehrte sich vehement gegen staatliche Eingriffe bei den Geschäftsmieten. Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) bezeichnete den Vorstoss als Zwangsregelung mit zahlreichen Ungerechtigkeiten. Die Motion greife unverantwortlich stark in Eigentumsrechte der Liegenschaftsbesitzer ein.
Zudem sei die Lösung willkürlich und schaffe Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten. Beispielsweise werde keinerlei Rücksicht genommen auf die finanzielle Situation der Parteien.
Auch Hansjörg Knecht (SVP/AG) warnte vor den Folgen. Jene Vermieter, die den Zins freiwillig reduziert hätten, würden nicht belohnt. Zudem seien Mieterlasse eine staatlich angeordnete Enteignung. «Es geht hier um einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, um zentrale Werte unserer Wirtschaftsordnung.»
Gerichte sprechen wohl auch mit
Der Bundesrat lehnte es bisher ab, in den Streit einzugreifen. Er hat lediglich die Nachfrist für die Bezahlung fälliger Mieten auf drei Monate verlängert. Ein verordneter Mietzinserlass stelle aber einen weitreichenden staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse von Privaten dar, wie Wirtschaftsminister Parmelin sagte.
Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Mieteinkünfte zur Deckung der Liegenschaftskosten notwendig sind. Eine generelle Herabsetzung der Miete in einer grossen Anzahl der Fälle widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Auch wenn die Politik den Streit entschärfen kann, dürfte die Frage der Geschäftsmieten noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss.
Lehrstellen in der Krise sollen gesichert werden
Der Ständerat will, dass die Betriebe in der Schweiz trotz Corona-Krise genügend Lehrstellen schaffen und Lernende einstellen können. Er hat eine Motion seiner Wirtschaftskommission (Wak) oppositionslos gutgeheissen, die Unterstützung für die Betriebe verlangt.
Im April seien deutlich weniger Lernende als üblich angestellt worden, schreibt die Wak. Gehe ein Betrieb Konkurs, könnten auch Lehrlinge ihre Arbeitsstelle verlieren.
Vom Bundesrat fordert die Motion, zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Unterstützungsmassnahmen zu erarbeiten, damit Lehrfirmen trotz Pandemie Lehrlinge einstellen und beschäftigen könnten.
Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden. Die rechtliche Basis und auch die finanziellen Ressourcen seien vorhanden, sagte Bildungsminister Guy Parmelin. Eine Task Force, die rasch und effizient handeln könne, habe er bereits eingesetzt.
Die Motion geht nun an den Nationalrat.
Modalitäten für Kredite anpassen
Der Nationalrat hat zudem Vorstösse angenommen, mit welchen die Modalitäten für die vom Bund verbürgten Covid-19-Überbrückungskredite angepasst werden sollen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen acht statt wie vorgesehen fünf Jahre Zeit haben, die Kredite zurückzubezahlen.
Der Nationalrat stimmte am Montag dem Vorschlag seiner Wirtschaftskommission sowie der Finanzkommission mit 112 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen respektive bei 116 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
Mit einer Frist von acht Jahren hätten KMU mehr Spielraum für die Finanzplanung, begründete die Sprecherin der Wirtschaftskommission, Regula Rytz, die Motion. Vor allem kleinere Firmen bräuchten mehr Zeit, um diese Gelder zurückzuzahlen, ergänzte Pirmin Schwander (SVP/SH) im Namen der Finanzkommission.
Anders sah dies eine Minderheit. Die Laufzeit von fünf Jahren sei ein ausgewogener Kompromiss, sagte Sprecherin Céline Amaudruz (SVP/GE). Bei einer zu kurzen Laufzeit würden die Kreditnehmer über Gebühr belastet, bei einer zu langen Laufzeit vergrösserten sich die Risiken für den Bund. Zudem gebe es bereits heute die Möglichkeit, die Frist in einem Härtefall um zwei Jahre zu verlängern, sagte Franz Grüter (SVP/LU).
Auch der Bundesrat lehnt das Ansinnen ab. «Wir haben nicht den Eindruck, dass sämtliche Bürgschaftsnehmer eine Verlängerung möchten», sagte Finanzminister Ueli Maurer. «Im Gegenteil: Einige möchten sich nicht zu lange verschulden.» Eine Verlängerung dieser Frist könne dazu verleiten, dass man nicht energisch genug versuche, aus dieser Situation herauszukommen, sagte Maurer.
Nullzins mehr als ein Jahr gültig
Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass die Kredite bis 500'000 Franken an krisenbetroffene Unternehmen auch nach dem ersten Jahr zinsfrei sein sollen. Er stimmte einem Antrag der Wirtschaftskommission mit 118 zu 72 Stimmen bei zwei Enthaltungen und der gleichlautenden Motion der Finanzkommission mit 120 zu 70 Stimmen bei vier Enthaltungen zu.
Der Restart für KMU werde schwerer, wenn der Zins nach dem ersten Jahr erhöht werde, sagte Kommissionssprecherin Rytz. Die KMU bräuchten mehr Sicherheit, auch betreffend der Zinsen, ergänzte Schwander. Nicht, dass hier Kosten entstünden, die von den KMU nicht getragen werden könnten und dadurch die Konkursgefahr steige.
Es sei sehr beachtlich, dass es der Bundesrat geschafft habe, von Anfang an einen Nullzins aushandeln, sagte Marcel Dettling (SVP/SH) namens einer Minderheit. Der Zins werde nicht so schnell steigen.
Einseitige Erhöhung «nicht fair»
Diese Abmachung einseitig zu verlängern, sei aber nicht fair. Es dürfe nicht nur in eine Richtung, in die Richtung der Erhöhung gehen. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich sinnvoll sein, so könne eine allfällige Verlängerung immer noch diskutiert werden. «Wir gehen nicht davon aus, dass innerhalb dieser fünf Jahre eine starke Veränderung des Zinsniveaus stattfindet», sagt Finanzminister Ueli Maurer dazu.
Bislang seien 140'000 Bürgschaften abgeschlossen worden mit Kreditvolumen von 19 Milliarden Franken. Der Bundesrat habe damit gerechnet, dass etwa 200'000 Bürgschaften vergeben würden. Es stelle sich die Frage, ob die Spielregeln jetzt noch geändert werden sollten.
Am Dienstag wird auch der Ständerat mittels zwei gleichlautenden Motionen auch über Verlängerung der Rückzahlungsfrist und den Nullprozentzinssatz debattieren.
Rigoroses unterbinden von Missbrauch
Zugestimmt hat der Nationalrat am Montag mit 159 zu 32 Stimmen bei vier Enthaltungen zudem dem Auftrag an den Bundesrat, dass Corona-Massnahmen dahingehend überprüft werden, dass Doppel- oder Mehrfachbezüge nicht möglich sind. Es müsse sichergestellt werden, dass keine Unternehmen auf mehreren Ebenen Unterstützungsleistungen erhielten, sagte Kommissionssprecher Thomas Burgherr (AG/SVP).
Der Finanzminister erläuterte, dass bereits sehr viele Kapazitäten eingesetzt würden, um diese Überprüfungen zu machen. Ein Missbrauch sei noch in keinem Fall vorgekommen. Über die Motion befindet noch der Ständerat.
Ebenfalls angenommen hat die Grosse Kammer am Montag den Vorschlag seiner Finanzkommission, wonach die Einsichtsrechte in die Geschäftsbücher der Kreditempfänger erweitert werden sollen. Der Entscheid fiel mit 169 zu 19 Stimmen bei sechs Enthaltungen. Auch davon wollte der Bunde
Diskussionen wegen Tracing-App
Die Nutzung einer Corona-Warn- und Tracing-App soll freiwillig sein und auf gesetzlichen Grundlagen beruhen. Der Ständerat hat dazu eine Motion gutgeheissen. Im Nationalrat ist ein gleich lautender Vorstoss hängig.
Der Ständerat sagte am Montagabend mit 32 zu 10 Stimmen Ja zur Motion seiner Staatspolitische Kommission (SPK). Der Vorstoss verlangt, dass nur technische Lösungen zugelassen werden sollen, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Bei den gesetzlichen Grundlagen für die App soll das Parlament mitreden können.
Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Die Forderungen der Dezentralität und Anonymität seien schon systembedingt erfüllt, hielt er in seiner Stellungnahme fest. Da es sich bei der App zudem um ein freiwilliges digitales Hilfsmittel für Massnahmen gemäss Epidemiengesetz handle, bestehe die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits. Eine Notverordnung sei weder notwendig noch vorgesehen.
Kosten für das Gesundheitswesen im Blickpunkt
Der Ständerat will wissen, welche Kosten die Corona-Pandemie für das Schweizer Gesundheitswesen verursacht. Oppositionslos hat er vom Bundesrat einen Bericht dazu bestellt.
Er überwies am Montag ein Postulat seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK). Der Bericht soll Aufschluss geben über die Kapazitäten der Spitäler zur Bewältigung von Pandemien. Aufgeführt werden sollen zu Beginn der Covid-19-Welle bestehende und zusätzlich eingerichtete Betten und Intensivpflegeplätze.
Aufschluss will der Ständerat auch über die Kosten für Spitäler und Kantone sowie die finanzielle Belastung für die Krankenkassen und die Versicherten. Der Bundesrat erklärte sich mit dem Auftrag einverstanden.
Ständerat stimmt gesetzlicher Grundlage für Luftfahrt-Hilfe zu
Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Ständerat befürwortet die Anpassung des Luftfahrtgesetzes deutlich – ohne strenge Klimaauflagen.
Mit 39 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die kleine Kammer am Montag die dringliche Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung an. Der Nationalrat behandelt die Vorlage am Dienstag. Bereits am Montag diskutierte die grosse Kammer den entsprechenden Verpflichtungs- sowie den Nachtragskredit von jeweils 600 Millionen Franken. Über diese stimmt dann der Ständerat am Dienstag ab.
Bereits klar ist: Die kleine Kammer ist deutlich der Auffassung, dass nebst den Schweizer Fluggesellschaften auch die flugnahen Betriebe unterstützt werden sollen. Auch die bundesrätlichen Bedingungen, etwa dass das gesprochene Geld in der Schweiz bleibt, hält die kleine Kammer für angebracht. Zudem müssten künftig erwirtschaftete Mittel prioritär zur Rückzahlung der Kredite verwendet werden.
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