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Corona-Session in Bern
Dividendenverbot bei Kurzarbeit ist vom Tisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Parlament tagte ausserhalb des Bundeshauses in einer Sondersession.
  • Diese war ausschliesslich der Bewältigung der Corona-Krise gewidmet.
  • Die Sondersession fand in den Hallen der Berner Messe statt.
  • Die Frühlingssession war am 15. März kurz vor der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» abgebrochen worden.
  • National- und Ständerat bereinigten am dritten Tag der Session die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bewältigung der Krise.
  • Das Parlament fand keinen Kompromiss beim Umgang mit Geschäftsmieten gefunden.
  • Der Ständerat lehnte am Mittwoch eine Motion des Nationalrats für ein Dividendenverbot bei Firmen, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, klar ab.

Das entschied das Parlament an der Session

Noch ist die ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte im Gang. National- und Ständerat haben schon zahlreiche Entscheide gefällt. Unseren Artikel dazu lesen Sie hier:

Eine vorläufige Übersicht:

KREDITE
(57 Milliarden Franken):


Das rund 57 Milliarden Franken schwere Corona-Kreditpaket haben die Räte ohne Kürzungen bewilligt. Für Krippen und Kitas beschlossen sie zusätzliche Ausgaben. Die Diskussion über Aufstockungen für den Tourismus und Geschäftsmieten ist noch nicht abgeschlossen.

BÜRGSCHAFTEN (40 Milliarden Franken):

Der Bund unterstützt KMU, indem er Darlehen bis zu 20 Millionen Franken verbürgt. Dafür sind 40 Milliarden Franken vorgesehen. National- und Ständerat haben dem Verpflichtungskredit zugestimmt. Eine Milliarde haben sie bereits zur Deckung fälliger Bürgschaften freigegeben. Die vom Bundesrat festgelegten Bedingungen für Covid-19-Überbrückungskredite bleiben unverändert. Den Unternehmen bleiben fünf Jahre, die Kredite zurückzuzahlen. Der Zins bei Krediten bis 500'000 Franken bleibt nur im ersten Jahr bei 0 Prozent fixiert. Die Räte haben überdies entschieden, dass die Kredite während der gesamten Dauer der Solidarbürgschaft nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden.


KURZARBEIT (6 Milliarden Franken):

Um Stellen zu retten, hat der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. Inzwischen sind fast 2 Millionen Gesuche eingereicht worden. Der Bundesrat hat 6 Milliarden Franken für den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Zusätzlich darf sich die ALV mit bis zu 8 Milliarden Franken verschulden. Laut Finanzminister Ueli Maurer werden diese Beträge nicht ausreichen. Nach seinen Angaben dürfte die ALV dieses Jahr weitere 15 bis 18 Milliarden Franken benötigen. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, sollen weiterhin Dividenden ausschütten dürfen. Ein Dividendenverbot ist im Ständerat deutlich gescheitert.


ERWERBSERSATZ (5,3 Milliarden Franken):

Für den Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende hat der Bundesrat insgesamt 5,3 Milliarden Franken beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.

SANITÄTSMATERIAL UND MEDIKAMENTE (2,58 Milliarden Franken):

In mehreren Tranchen hat der Bundesrat insgesamt mehr als 2,58 Milliarden Franken für die Beschaffung von Masken, Operationsschürzen und anderem Schutzmaterial, Beatmungsgeräten, Defibrillatoren, Testkits, Medikamenten und Impfstoff beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Der Ständerat verlangt, dass der Bund die Pflichtlager für Medikamente und Impfstoffe ausweitet und eine verstärkte Produktion im Inland ins Auge fasst. Der Nationalrat hat die Motion noch nicht behandelt.

Es darf wieder gezählt werden: Abstimmung in der ausserordentlichen Session des Ständerates.


LUFTFAHRT (1,875 Milliarden Franken):

Um die Luftfahrtindustrie zu unterstützen hat der Bundesrat Verpflichtungskredite von insgesamt 1,875 Milliarden Franken beantragt: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschaften und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Der Bundesrat will die Auszahlung an Bedingungen knüpfen, insbesondere zur Verwendung der Gelder und zum Standort. National- und Ständerat verlangen zusätzlich, dass in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmen die Klimaziele des Bundesrats kontrolliert und weiterentwickelt werden. Zudem sind die Airlines verpflichtet, mit den Sozialpartnern sozialverträgliche Lösungen zu suchen, sofern es zu Stellenstreichungen kommt. Für die Unterstützung von flugnahen Betriebe ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes nötig. Beide Räte haben dieser dringlichen Änderung zugestimmt. Die Revision tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Das Parlament hat zusätzliche Bedingungen damit verbunden: So muss der Bundesrat die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regeln. Bei Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen muss sich der Bund durch Beteiligungsrechte oder andere Sicherheitsmassnahmen absichern.


KULTUR (280 Millionen Franken):

100 Millionen Franken sind als Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen vorgesehen, 25 Millionen für Kulturschaffende. 145 Millionen Franken sollen für Ausfallentschädigungen eingesetzt werden, 10 Millionen Franken für Musik- und Theatervereine im Laienbereich. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.

SPORT (100 Millionen Franken):

Organisationen im Profisport bekommen vom Bundesamt für Sport Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Zudem erhalten Vereine, die Sportveranstaltungen organisieren, nicht rückzahlbare Geldleistungen. Für die beiden Bereiche sind je 50 Millionen Franken vorgesehen. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.


KITAS (65 Millionen Franken):

Anders als der Bundesrat sehen National- und Ständerat Handlungsbedarf bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie haben der Regierung den Auftrag erteilt, diese zu unterstützen. Die durch das Coronavirus bedingten Ausfälle belaufen sich auf geschätzte 200 Millionen Franken. Davon soll der Bund einen Drittel tragen. Die Räte haben bereits den dafür nötigen Kredit von 65 Millionen Franken genehmigt.

TOURISMUS (mindestens 40 Millionen Franken):

Der Ständerat will den Tourismus mit 67 Millionen Franken unterstützen. Der Nationalrat will nur 40 Millionen Franken für Kampagnen bewilligen. Eine Einigung steht noch aus. Offen sind auch noch die Bedingungen für die Unterstützung. Der Nationalrat will mit dem Geld nur nachhaltige Tourismusangebote fördern, der Ständerat lehnt das ab.


GESCHÄFTSMIETEN (eventuell 20 Millionen Franken):

Noch keine Einigung gibt es bei der seit Wochen verfahrenen Situation zum Umgang mit Geschäftsmieten von geschlossenen Betrieben in der Corona-Krise. Der Nationalrat lehnte einen teilweisen Mieterlass für kleinere Betriebe ab, der Ständerat steht seinerseits der Pauschallösung des Nationalrats sehr kritisch gegenüber. Falls ein Kompromiss zustande kommt, dann erst in der Sommersession. Die mögliche Lösung sieht auch einen Härtefallfonds für Vermieter vor, die aufgrund des teilweisen Mieterlasses in ihrer Existenz bedroht sind. Der Ständerat beschloss, dafür schon jetzt 20 Millionen Franken ins Budget aufzunehmen. Der Nationalrat hat den Kredit abgelehnt. Auch hier steht ein definitiver Entscheid aus.


BEVÖLKERUNGSSCHUTZ (23,4 Millionen Franken):

In der Corona-Krise kommt auch der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat den Kantonen ein maximales Kontingent von 840'000 Diensttagen zur Verfügung gestellt. Bei einer Tagespauschalen von 27.50 Franken kommen Kosten von 23,4 Millionen Franken zusammen. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.


AUSSERORDENTLICHE SESSION (4,1 Millionen Franken):

Die ausserordentliche Session schlägt mit zusätzlichen 3,7 Millionen Franken zu Buche. Für zusätzliche Sitzungsgelder sind 400'000 Franken nötig. National- und Ständerat haben die Kredite bewilligt.


BEIHILFEN VIEHWIRTSCHAFT (3 Millionen Franken):

Weil Restaurants geschlossen sind, wird derzeit weniger Fleisch verkauft. Um einen Zusammenbruch der Preise zu verhindern, unterstützt der Bund die Einlagerung von Fleisch mit 3 Millionen Franken. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.

ARMEE
:


Werden mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. National- und Ständerat haben den Armeeeinsatz bewilligt.


WEITERE ENTSCHEIDE NACH THEMENKOMPLEXEN


MEDIEN:

National- und Ständerat wollen in der Corona-Krise den Medien Überbrückungshilfe leisten. Mit zwei Motionen fordert das Parlament unentgeltliche Agenturmeldungen, kostenlose oder vergünstigte Zeitungszustellung und Nothilfe von 30 Millionen Franken für private Radios und TV-Stationen.


REISEBÜROS:

Reisebüros und Reiseveranstaltern sollen ihren Kunden das Geld für annullierte Reisen erst ab Oktober zurückzahlen müssen. Das Parlament hat eine Motion angenommen, die eine Zahlungsaufschub für diese Forderungen verlangt. Es will damit eine Konkurswelle in der Reisebranche verhindern. Bereits geeinigt haben sich die Räte im Rahmen der Nachtragskredite darüber, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.


APP:

Mit Contact-Tracing soll das Coronavirus in der Schweiz in Schach gehalten werden. Dafür soll auch eine App eingesetzt werden. National- und Ständerat verlangen, dass eine solche auf einer gesetzlichen Grundlagen beruhen und freiwillig sein muss. Dienstleistungen sollen nicht verweigert werden dürfen, wenn jemand die App nicht benutzt. Die Motionen fordern auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Die von den ETH entwickelte App DP-3T erfüllt diese Bedingungen.


LOCKERUNGEN:

Die Räte wünschen sich eine Rückkehr in Etappen von der Krise ins normale Geschäfts- und Wirtschaftsleben. Die im April eingereichte Motion mit dem Titel «Smart Restart» nimmt vorweg, was der Bundesrat Ende April beschloss. Bei der etappenweisen Öffnung soll die epidemiologische Lage berücksichtigt werden, und es sollen je nach Branche Schutzkonzepte gelten. Eine zweite Motion, die für Gastronomiebetriebe eine Öffnung in Schritten und nach Kategorie fordert, wurde ebenfalls gutgeheissen. Der Ständerat hat über diese Motion noch nicht befunden. Der Bundesrat beantragt, sie abzulehnen, denn laut Gesundheitsminister Alain Berset widerspricht sie den Öffnungsentscheiden der Landesregierung.


ÖFFENTLICHER VERKEHR:

Das Parlament will, dass der Bund zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr ausarbeitet. In den vergangenen Wochen ist die Nachfrage aufgrund der Corona-Empfehlungen des Bundes um bis zu 90 Prozent eingebrochen. Trotzdem verkehrten 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin. Der Bundesrat werde die ungedeckten Kosten analysieren, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Wer schliesslich in der Pflicht sei, werde sich zeigen.


AUSSENPOLITIK:

Der Nationalrat fordert vom Bundesrat die Aufstockung der humanitären Hilfe um 100 Millionen Franken. Zudem verlangt er einen Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen. Der Ständerat hat noch nicht über die beiden Motionen befunden. Der Bundesrat ist aber bereits weitergegangen und hat zusätzlich 400 Millionen Franken in Aussicht gestellt, um die Folgen der Pandemie zu mildern. Die Kredite soll das Parlament in der Sommersession genehmigen. Auch für die Grenzöffnungen hat er einen Fahrplan präsentiert. Die ersten Lockerungen sollen am kommenden Montag erfolgen. Der Nationalrat fordert schliesslich mit einer Erklärung alle Konfliktparteien rund um den Globus auf, sich unverzüglich an einem weltweiten Waffenstillstand zu beteiligen.

Swiss will ohne Kündigungen durchkommen

Angesichts der Coronakrise will Swiss ihre Kosten um ungefähr 20 Prozent senken. Kündigungen will die Fluggesellschaft aber nicht aussprechen.
«Wir werden alles tun, um Entlassungen zu vermeiden», sagte Konzernchef Thomas Klühr am Mittwoch an einer Telefonkonferenz. Aktuell gelte ein Einstellungsstopp – der Stellenabbau solle daher vor allem durch natürliche Fluktuation erfolgen.


Der Bundesrat hatte der Swiss und der Edelweiss wegen der Coronapandemie mit 1,275 Milliarden Franken unter die Flügel gegriffen. Dabei geht es um Garantien, damit sich die beiden Airlines Bankdarlehen besorgen können. National- und Ständerat haben den Kredit jetzt bewilligt.


«Wir haben unseren Geschäftsplan auf Basis eines konservativen Flugplan-Szenarios erstellt», betonte Klühr. Die ersten 300 Millionen Franken dürften Anfang Juni auf dem Konto der Airline landen. Die Kreditvereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, ergänzte Finanzchef Markus Binkert.

Die Swiss ist dem Bundesrat und dem Parlament dankbar.

Ausserdem zeigen sich die Schweizer Lufthansa-Töchter Swiss und Edelweiss gegenüber dem Bundesrat und dem Parlament dankbar für die Milliardenhilfen. Man werte die Unterstützung als Zeichen, dass die Schweizer mehrheitlich hinter den Fluggesellschaften stünden, teilten Swiss und Edelweiss am Mittwochabend in einem gemeinsamen Communiqué mit.


Die Auflagen zu den Klimaschutzzielen des Bundesrats sowie die Massnahmen im Falle von restrukturierungsbedingten Entlassungen würden die beiden Fluggesellschaften erfüllen, hiess es weiter. Man begrüsse jedoch, dass das Parlament zwischen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Luftverkehr und der Klimapolitik unterschieden habe.

Weiter äusserten sich die Fluggesellschaften zum Thema der Erstattungen für abgesagte Flüge. Sollte es keine europäische Lösung geben, würden Swiss und Edelweiss die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern bis zum 30. September 2020 das Geld für abgesagte Flüge zurückzuerstatten.

Dividendenverbot bei Kurzarbeit ist vom Tisch

Die Frage, ob Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, gleichzeitig Dividenden auszahlen dürfen, ist erledigt. Der Ständerat hat eine Motion des Nationalrates für ein solches Dividendenverbot abgelehnt.


Die kleine Kammer sagte am Mittwoch mit 31 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung Nein. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.


Die Motion forderte, dass Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, im laufenden Jahr und auch 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen sollten. Dies sollte für Unternehmen ab einer gewissen Grösse gelten und auch für Dividenden, die 2020 bereits ausbezahlt oder zugesichert waren.


Der Nationalrat hatte die Motion seiner Sozialkommission (SGK) am Dienstag mit 93 zu 88 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat folgte am Mittwoch dann aber der Mehrheit seiner SGK. Sie hatte mit deutlicher Mehrheit ein Nein beantragt.


1,91 Millionen Menschen waren Anfang Mai für Kurzarbeit angemeldet in 187'000 Unternehmen, wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Montag sagte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 6,7 Prozent im laufenden Jahr.

Aufschnaufen: Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Idee bei Juristen auf Kritik gestossen


Der Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz hatte den Entscheid der ersten Parlamentskammer vom Dienstag mit deutlichen Worten kritisiert. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte er am Mittwoch, dass er ihn für «juristisch und rechtsstaatlich höchst fragwürdig» halte.


Letztlich gehe es um die Eigentumsgarantie der Aktionäre, führte Kunz aus. Während mit der aktuellen Aktienrechtsrevision die Aktionärsrechte eigentlich hätten ausgebaut werden sollen, wäre dieser Prozess nun geradezu in sein Gegenteil verkehrt worden. «Ein zentrales Aktionärsrecht, das Dividendenrecht, wäre ausgehöhlt worden», konstatierte der Berner Jurist.


Die Grundrechte der Aktionäre hätte man gar in ihrem Kerngehalt eingeschränkt. «Das erscheint verfassungswidrig», so Kunz. Ausserdem wäre das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt worden mit einem Dividendenverbot nicht allein für 2020, sondern auch noch für das Jahr 2021.


Besonders problematisch wäre laut Kunz auch die rückwirkende Gültigkeit des Parlamentsentscheids gewesen. «Das Rückwirkungsverbot stellt ein zentrales Element eines Rechtsstaats dar», sagte er. Er begrüsst daher auch, dass die Motion nun vom Tisch ist.

Parlament findet keinen Kompromiss bei den Geschäftsmieten

Mieter und Vermieter warten weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten von geschlossenen Geschäften betrifft. Das Parlament hat sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session in dieser Frage nicht einigen können.

Die Situation ist seit Wochen verfahren. Zuerst konnte sich eine vom Bund eingesetzte Taskforce mit sämtlichen Parteien nicht einigen. Dann wollte sich der Bundesrat nicht in die Angelegenheit einmischen. Nun hat auch das Parlament keinen Konsens gefunden.

Zwar anerkannte eine Mehrheit beider Räte die schwierige Situation für geschlossene Betriebe. Viele sahen Handlungsbedarf. Die Differenzen zwischen den Räten sind aber derzeit zu gross.

Grundsätzliche Differenzen

Der Nationalrat schlug eine Pauschallösung vor, wonach Betreiber von Restaurants und weiteren vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden während der Zeit, in welcher sie aufgrund der behördlichen Massnahmen geschlossen bleiben müssen.

Das geht dem Ständerat zu weit. Mit 23 zu 19 bei einer Enthaltung entschied er am Mittwoch, nur Mieter zu entlasten, deren Bruttomiete maximal 8000 Franken beträgt. Für Betroffene sieht er eine Mietzinsreduktion für zwei Monate von je 5000 Franken vor. Die Nebenkosten blieben geschuldet. Die bereits getroffenen einvernehmlichen Lösungen zwischen Mietparteien behielten ihre Gültigkeit.

Das Parlament konnte sich während der ausserordentlichen Session nicht einigen, wie das Problem der Mieten für geschlossene Geschäfte gelöst werden könnte.

Diskussion geht weiter

Die grosse Kammer wird erst in der Sommersession über ihre abgeänderte Motion befinden. Ein Antrag von Nationalrat Roger Nordmann (SP/VD), den Vorstoss noch am Mittwochnachmittag zu behandeln, scheiterte knapp mit 101 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Einig sind sich die Räte darin, dass der Bundesrat einen Härtefallfonds für Vermieter prüfen soll, die wegen der Mietausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Fonds soll mit 20 Millionen Franken geäufnet werden. Er ist Teil der Motion, welche die Nationalratskommission in den kommenden Wochen vorprüfen wird.

Gesetzliche Grundlage für Staatshilfen für flugnahe Betriebe

Ab Donnerstag kann der Bund neben Airlines auch Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen unterstützen. Das Parlament hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes als dringlich taxiert.

Im Anschluss verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz an der Schlussabstimmung – mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Änderungen gelten – falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird – ab dem 7. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2025.

Das Parlament verlangt, dass der Bundesrat «unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten» die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regelt. Die Gewährung von Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen wird an Bedingungen geknüpft. Der Bund muss sich demnach durch Beteiligungsrechte im gleichem Umfang oder gleichwertige Sicherheitsmassnahmen absichern.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wiederholte während der Parlamentsdebatte mehrmals, dass der Bund nur Gelder zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz ausgeben werde. Bei ausländisch dominierten Unternehmen werde sich der Bund gegebenenfalls an Auffanggesellschaften beteiligen. Swissport, Gategroup und SR Technics sind in chinesischer Hand.

Bereits am Dienstag hatten die Räte die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt. Sie waren einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen und flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat verband das Parlament die Staatshilfen aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Klimaforderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten.

Räte sind sich bei den Geschäftsmieten uneinig

Nur wenn der Ständerat die nationalrätliche Motion ohne Änderungen annimmt, gibt es Klarheit im Umgang mit den gewerblichen Miete. Darauf deutet aber wenig hin.

Nur eine kleine Minderheit der Ständeratskommission möchte den Vorstoss tel quel an den Bundesrat überweisen. Das zeigen entsprechende Anträge vom Dienstagabend. Eine andere Minderheit möchte die Motion ablehnen, womit dann insofern Klarheit herrschen würde, dass das Parlament sich nicht in den Konflikt einmischen will.

Ändert der Ständerat am Nachmittag die Motion des Nationalrats ab – das wahrscheinlichste Szenario – wird die grosse Kammer das Geschäft erst in der Sommersession behandeln. Ein Antrag von Nationalrat Roger Nordmann (SP/VD), die abgeänderte Motion noch am Mittwochnachmittag zu behandeln, scheiterte knapp mit 101 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

«Wir müssen entscheiden, ob das Parlament eingreifen will oder nicht», argumentierte Nordmann vergeblich. Wenn die Motion nicht fertig behandelt werde, gebe es keinen inhaltlichen Entscheid. «Das wäre absurd.» Die Mietparteien wüssten dann nicht, woran sie seien. Es gäbe viele drängende Fragen.

Thomas Aeschi (SVP/ZG), der wie die gesamte SVP-Fraktion gegen eine staatliche Einmischung bei den Geschäftsmieten ist, warnte dagegen vor Schnellschüssen. Es brauche eine seriöse Prüfung der Verwaltung sowie der Kommission. Es reiche, wenn der allfällige Vorschlag des Ständerats in der Sommersession diskutiert werde.

Viele Geschäfte mussten wegen der Corona-Massnahmen wochenlang schliessen.

Nationalrat will humanitäre Hilfe um 100 Millionen aufstocken

Der Nationalrat fordert vom Bundesrat die Aufstockung der humanitären Hilfe um 100 Millionen Franken. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission unterstützt. Der Bundesrat ist einverstanden und schon weitergegangen.

Er entschied vergangene Woche, zusätzlich 400 Millionen Franken einzusetzen, um die Folgen der Pandemie zu mildern. Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) will er ein zinsloses Darlehen von insgesamt 200 Millionen Franken gewähren. 25 Millionen Franken sollen an einen IWF-Katastrophenfonds gehen. Beide Kredite soll das Parlament in der Sommersession genehmigen.

Mit weiteren 175 Millionen Franken will der Bundesrat international aktive Organisationen und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie stärken. Entscheiden will der Bundesrat im Mai. Durch die Anpassung laufender Programme konnten über 100 Millionen Franken aus den bestehenden Budgets bereitgestellt werden.

Die APK-Motion war vor diesem Entscheid eingereicht worden. Es sei der APK wichtig, dass die finanziellen Mittel für die Hilfe rasch zur Verfügung stünden, sagte Sprecher Roland Fischer (GLP/LU). Andere Bereiche der internationalen Zusammenarbeit sollten nicht wegen fehlender Mittel eingeschränkt werden.

Eine Minderheit um Franz Grüter (SVP/LU) fand, dass es im Rahmen der budgetierten Mittel möglich sein müsse, Prioritäten zu setzen und im Rahmen des regulären Budgets zu helfen. Der Antrag wurde mit 114 zu 72 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden; sie geht an den Ständerat.

Aussenminister Ignazio Cassis versicherte, die zusätzlichen Ausgaben würden nach Möglichkeit intern kompensiert. Unter anderem, weil Reisen und Anlässe abgesagt worden seien, seien Mittel vorhanden, die der humanitären Hilfe zugeführt werden könnten. Die Botschaft werde der Bundesrat in den kommenden Wochen vorlegen.

Der freie Personenverkehr soll wieder hergestellt werden

Der Nationalrat verlangt mit einer Motion einen Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen. Sobald es die epidemiologische Lage zulässt, soll der freie Personenverkehr wieder hergestellt werden.

Zurzeit dürfen nur Schweizer und Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Aufenthaltserlaubnis oder Berufsleute mit einer Stelle in der Schweiz einreisen. Auch in Notsituationen ist eine Einreise gestattet. Ab Montag (11. Mai) sind indes Familienzusammenführungen für Schweizer und EU-Bürger wieder erlaubt.

Gelockert werden am Montag auch die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende. So können die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder Efta-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März eingereicht worden sind.

Die vor diesen Entscheiden des Bundesrates eingereichte Motion der APK verlangt einen Fahrplan für die Öffnung der Grenzen. Der Rat hiess sie am Mittwoch mit 129 zu 49 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Abstimmt wurde über einen Ablehnungsantrag von Jean-Luc Addor (SVP/VS).

«Familien konnten sich bis auf Härtefälle nicht mehr sehen und wurden getrennt. Unverheiratete Paare konnten sich während Wochen nicht sehen,» sagte Christa Markwalder (FDP/BE) namens der APK zur Motion. An den Grenzen hätten sich Dramen abgespielt. Offene Grenzen seien auch nötig, um den Tourismus wieder in Gang zu bringen.

Grenzen passieren zu können, sei Teil der Grundrechte, sagte Markwalder. Gesundheitsprävention müsse an erster Stelle stehen, sagte sie auf die Frage von Thomas Aeschi (SVP/ZG), wie sichergestellt werden könne, dass keine Virusträger einreisten.

Der Bundesrat teile das Ziel, so rasch wie möglich Normalität herzustellen, wenn es die epidemiologische Lage erlaube, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einen Fahrplan für Lockerungen an den Grenzen gebe es. «Matchentscheidend» für Öffnungen sei der bilaterale Austausch mit den Nachbarstaaten.

Die Motion geht nun an den Ständerat.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellt sich den Fragen der Parlamentarier.

Ständerat lehnt verlängerte Nachfrist für Mieten ab

Die Nachfrist zur Zahlung fälliger Mieten wird nicht weiter erstreckt. Der Ständerat will keine Verlängerung des vom Bundesrat beschlossenen Notrechts bis zum 13. September. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.

Der Entscheid fiel mit 22 zu 16 Stimmen. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch. Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) sagte im Namen der Mehrheit: «Notrecht muss Notrecht bleiben.» Der Handlungsbedarf sei in diesem Bereich nicht angezeigt.

Der Nationalrat hatte am Dienstag argumentiert, dass Mieterinnen und Mieter entlastet würden. Es handle sich um eine pragmatische und einfache Lösung. Fässler widersprach, die Verlängerung der Nachfrist helfe dem Mieter nicht weiter, weil der Vermieter trotzdem mahnen könne. Die Regel würde aus Sicht der Kommissionsmehrheit Rechtsunsicherheit schaffen.

Der Bundesrat wäre bereit gewesen, das Anliegen umzusetzen. Er hatte bereits Ende März beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss.

Neben den Mietzinsen hat der Bundesrat auch die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen verlängert. Als weitere Sofortmassnahme verlängerte er die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage.

Nationalrat will Reisebüros in der Krise schützen

Der Nationalrat will der Branche einen speziellen Zahlungsaufschub gewähren. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung am Mittwoch stillschweigend angenommen.

Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll den Unternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.

Sonst drohe diesen rasch der Konkurs, sagte Kommissionssprecher Vincent Maitre (CVP/GE). Christa Markwalder (FDP/BE) gab zu bedenken, dass in dem Fall die Kunden auch nicht mehr zu ihrem Geld kämen. Ein Rechtsstillstand sei im Interesse von allen Beteiligten.

Ein geschlossenes Reisebüro in Luzern.

Für andere Forderungen – zum Beispiel Mieten oder Löhne – gilt der Aufschub nicht. Bis zum 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Der Nationalrat gewährt der Reisebranche nun aber einen exklusiven Aufschub bis zum 30. September 2020.

Der Bundesrat unterstützte die Motion. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter geht es um bis zu 500 Millionen Franken. Ohne Zahlungsaufschub drohe eine flächendeckende Konkurswelle, sagte sie.

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben im Rahmen der Nachtragskredite beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, diesen das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.

Der Ständerat berät im Anschluss über die Motion zum Zahlungsaufschub. Seine Rechtskommission beantragt, den Vorstoss anzunehmen.

Parlament will öffentlichen Verkehr zusätzlich unterstützen

Das Parlament will, dass der Bund zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr ausarbeitet. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 35 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) sagte, dass der Vorstoss zwar nicht dringlich sei und der Bundesrat bereits eine Analyse versprochen habe. Es handle sich also um einen Appell sowie «einen Dank an alle, die den Service public in der Krisenzeit aufrechterhalten haben».

Die Mehrheit der Räte ist der Meinung, dass die Kunden wieder für den öffentlichen Verkehr gewonnen werden müssen. In den vergangenen Wochen ist die Nachfrage aufgrund der Corona-Empfehlungen des Bundes um bis zu 90 Prozent eingebrochen.

Deutlich weniger Personen nutzen aktuell öffentliche Verkehrsmittel: Menschen tragen in einem Tram in Lausanne Schutzmasken.

Trotzdem verkehrten 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin. Das bedeute für die Transportunternehmen Ausfälle von bis zu 400 Millionen Franken im Monat, sagte Engler. Es müsse eine Lösung gefunden werden, an der neben dem Bund auch die Transportunternehmen und die Kantone einen Anteil des Ausfalls tragen sollten, lautete der Tenor im Parlament.

Gegen die Motion stellten sich im Parlament die SVP und ein Teil der FDP. Sie fürchteten breit angelegte Subventionen für grösstenteils bundesnahe Betriebe.

Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga steht es auch den Transportunternehmen offen, Bürgschaftskredite zu beantragen. Der Bundesrat sei aber bereit, eine Auslegeordnung zu machen und die ungedeckten Kosten zu analysieren. Wer schliesslich in der Pflicht sei, werde sich zeigen.

Letzte Details der Corona-Milliardenkredite sind noch umstritten

Der Bundesrat hatte für die Tourismus-Branche keine besondere Unterstützung vorgesehen. Der Ständerat beschloss aber, 67 Millionen Franken dafür einzusetzen: 27 Millionen Franken sollen an die Tourismuspartner von Schweiz Tourismus ausbezahlt werden. Mit 40 Millionen Franken will der Ständerat eine Marketingkampagne finanzieren, um den Binnentourismus anzukurbeln.

Der Nationalrat genehmigte nur diese 40 Millionen Franken. Den Kredit über 27 Millionen Franken lehnte er ab, weil das Geld unter anderem an Grossbanken oder Unternehmen wie Red Bull geht. Am Mittwoch hat der Ständerat jedoch an seinem Beschluss festgehalten.

Die Beiträge gingen nicht nur an Grossunternehmen, sondern vorwiegend an kleinere regionale Partner, hielt Kommissionspräsident Peter Hegglin (CVP/ZG) fest. Die vom Nationalrat beschlossene Bedingung, dass das Geld für nachhaltigen Tourismus eingesetzt werden muss, lehnte der Ständerat ab. Laut Hegglin ist unklar, was das bedeuten würde.

Kommissionspräsident und CVP-Ständerat Peter Hegglin.

Diskussion um Geschäftsmieten

Eingelenkt hat der Ständerat beim Kredit von 50 Millionen Franken, um das Problem der Geschäftsmieten zu lösen. Der Nationalrat hatte das Konzept und den dazugehörigen Kredit abgelehnt. Der Ständerat liess den Betrag nun ebenfalls fallen.

Ob es eine Lösung für Geschäftsmieten gibt, wird sich im Lauf des Tages weisen. Zur Diskussion steht ein Kompromissvorschlag, der auf dem Konzept des Nationalrats beruht. Darin ist ein Härtefallfonds für Vermieter vorgesehen. Der Ständerat beschloss mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dafür schon jetzt 20 Millionen Franken ins Budget aufzunehmen. Der Nationalrat hatte das am Vortag abgelehnt.

Nachgegeben hat der Ständerat bei einer Sonderregelung für Reisebüros. Der Nationalrat will Airlines verpflichten, den Reisebüros bis am 30. September das Geld für nicht durchgeführte Flüge zurückzuzahlen.

Unumstrittene Milliarden-Kredite

Der Nationalrat diskutiert nach der Mittagspause über die verbleibenden Differenzen. Über alle weiteren Kredite haben sich die Räte bereits geeinigt. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden für Erwerbsersatz für Selbstständige und fast 2,6 Milliarden Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente.

1,875 Milliarden Franken haben die Räte zur Unterstützung der Luftfahrtindustrie bewilligt. Dabei gaben vor allem die Auflagen zu Reden. Hinzu kommen Nothilfe für Sport und Kultur. Insgesamt summieren sich die Kredite auf mehr als 57 Milliarden Franken.

Die Finanzdelegation hat einen grossen Teil der Kredite bereits als Vorschuss genehmigt, ein beträchtlicher Betrag ist auch schon ausgegeben oder zumindest verpflichtet. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachträglich genehmigen muss.

Tag drei der Sondersession

Am heutigen Mittwoch wird die ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte zur Coronavirus-Krise auf dem Geländer der Bernexpo fortgesetzt. Bereits in den beiden vorherigen Tagen wurden zahlreiche Angelegenheiten behandelt; so befürwortete der Ständerat sowie der Nationalrat die Anpassung des Luftfahrtgesetzes deutlich. Beide Räte stimmen heute abschliessend über die Dringlichkeitsklausel ab.

Ebenso behandelt der Nationalrat heute unter anderem die Motion zum Rechtsstillstand für Betreibungen in der Reisebranche sowie über die Öffnung der Grenzen.

Der Ständerat debattiert heute über mehrere Geschäfte aus der grossen Kammer. So behandeln die Parlamentarier unter anderem Motionen zur Ausgestaltung der Bürgschaftskredite.

Die kleine Kammer behandelt heute auch die Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr. Der Nationalrat hat am Dienstag einer Motion seiner Verkehrskommission zugestimmt, die verlangt, dass der Bund zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr ausarbeitet.

Bei den Mieten von Geschäften, die wegen der Corona-Epidemie schliessen mussten, sind sich die Räte uneinig. Der Ständerat will einen teilweisen Mieterlass für kleinere Betriebe, der Nationalrat ist für eine Pauschallösung. Der Ausgang ist offen.

Betriebe mit Kurzarbeit sollen keine Dividenden ausschütten

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, sollen im laufenden Jahr und auch 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen. Das will der Nationalrat.


Er hat dazu am Dienstag eine Motion seiner Sozialkommission (SGK) mit 93 zu 88 Stimmen und bei 11 Enthaltungen angenommen. Dagegen hatte sich vorab die FDP ausgesprochen. Die Einschränkung soll analog auch für Firmen gelten, die die Dividenden für 2020 bereits bezahlt oder gesprochen haben. Der Vorstoss geht an den Ständerat.


Die Mehrheit der SGK begründete die Motion mit den 6 Milliarden Franken, die der Bund der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung gestellt habe. Es würde nicht verstanden, wenn ein Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung beziehe und gleichzeitig Dividenden auszahle, sagte Mattea Meyer (SP/ZH).


Die FDP hätte die Motion und damit eine staatliche Regelung ablehnen wollen. Marcel Dobler (SG) gab dazu zu bedenken, dass die Auszahlung der Dividenden einfach ins Folgejahr verschoben werden könnte.


Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte Ablehnung. Es sei kontraproduktiv, Unternehmen vor die Wahl Kurzarbeit oder Dividende zu stellen, sagte er. Eine Nichtauszahlung von Dividenden hätte auch schwere Folgen für Pensionskassen. Auf dem Kapitalmarkt schliesslich würde ein Verbot von Dividenden zu Verzerrungen führen.


1,91 Millionen Menschen waren Anfang Mai für Kurzarbeit angemeldet in 187'000 Unternehmen, wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Montag sagte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 6,7 Prozent im laufenden Jahr.

Lehrstellen sollen gesichert werden

Das Parlament will, dass die Betriebe in der Schweiz trotz Corona-Krise genügend Lehrstellen schaffen und Lernende einstellen können. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion aus dem Ständerat oppositionslos gutgeheissen, die Unterstützung für die Lehrfirmen verlangt.


Den Vorstoss eingereicht hatte die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats. Im April seien deutlich weniger Lernende als üblich angestellt worden, schrieb sie. Drohe einem Betrieb der Konkurs, könnten auch Lehrlinge ihre Arbeitsstelle verlieren.

Vom Bundesrat fordert die Motion, zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Unterstützungsmassnahmen zu erarbeiten, damit Lehrfirmen trotz Pandemie-Krise Lehrlinge einstellen und beschäftigen könnten.


Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Die Rechtsgrundlagen und finanzielle Ressourcen seien vorhanden, sagte Bildungsminister Guy Parmelin, unter anderem wegen der Corona-bedingten Verschiebung der Berufs-Schweizer-Meisterschaft «Swiss Skills».

Man trifft sich wieder in Bern: Bundesrat Guy Parmelin (l.) diskutiert mit dem Tessiner CVP-Politiker Marco Romano.

Gesetzliche Grundlagen für Tracing-App gefordert

Das Parlament will, dass die Nutzung einer Corona-Tracing-App auf einer gesetzlichen Grundlagen beruht und freiwillig sein muss. Es soll beispielsweise nicht möglich sein, dass ein Restaurant Gäste nur bewirtet, wenn diese eine solche App nutzen.


Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werde, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der Staatspolitischen Kommission, die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.


Der Nationalrat stimmte dieser Motion mit 127 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Er wies einen Einzelantrag von Barbara Steinemann (SVP/ZH) auf Ablehnung ab. Der Ständerat hatte am Montag einen gleich lautenden Vorstoss angenommen.


Die Motionen fordern auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Eine solche Schweizer Lösung – die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird – soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.


Sie verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die betroffene Person, dass sie sich infiziert haben könnte. Sie müsste sich dann in Quarantäne begeben.


In einer ersten Phase könne eine solche App ohne spezifische gesetzliche Grundlage getestet werden, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE). Dies sei im Datenschutzgesetz so geregelt. Nach der Testphase brauche es aber die gesetzliche Grundlagen.


Die Arbeiten für diese App seien bereits sehr weit fortgeschritten, wandte Gesundheitsminister Alain Berset ein. Dabei werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit bereits berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz die gesetzlichen Grundlagen bereits. Die Motion sei unnötig.

An den Corona-Tracing-Apps scheiden sich immer noch die (politischen) Geister.

Räte für Rückkehr in Etappen ins Geschäftsleben

Die Räte wünschen sich eine Rückkehr in Etappen von der Krise ins normale Geschäfts- und Wirtschaftsleben. Eine Motion, die beide Kammern unterstützt haben, ist mit den jüngsten Öffnungsentscheiden des Bundesrates grösstenteils erfüllt.


Der Nationalrat hiess am Dienstag eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) mit dem Titel «Smart Restart» mit 125 zu 61 Stimmen und 6 Enthaltungen gut. Gleiches hatte am Montag der Ständerat mit der identischen Motion getan.

Die Tür öffnet sich: Blick in den temporären Nationalratssaal an der ausserordentlichen Session in Bern.

Parlament bewilligt Armee-Einsatz nachträglich

Der Armeeeinsatz während der Corona-Pandemie ist vom Parlament nachträglich bewilligt worden. Als zweite Kammer hat der Nationalrat den Assistenzdienst für bis zu 8000 Armeeangehörige bis höchstens Ende Juni gutgeheissen.


Der Armeeeinsatz ist vom Bundesrat im März angeordnet worden, muss jedoch nachträglich vom Parlament genehmigt werden. Die Zustimmung der Räte ist nötig, wenn mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten werden und der Einsatz über drei Wochen dauert.

Dank an die Armeeangehörigen

Der Nationalrat bewilligte den Einsatz am Dienstag mit 155 zu 8 Stimmen bei 31 Enthaltungen. Der Ständerat hatte bereits am Montag mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung grünes Licht gegeben. Die Fraktionen dankten den Armeeangehörigen für das bisher Geleistete, die Grünen kündigten dabei an, sich der Stimme zu enthalten.


Minderheitsanträge von Rot-Grün fanden keine Mehrheit. Zunächst scheiterte ihr Antrag, den Armeeangehörigen den gesamten geleisteten Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht anzurechnen. Dies, um den Armeeangehörigen Wertschätzung für ihren Einsatz zu zollen, wie Priska Seiler Graf (SP/ZH) sagte.


Auch der Antrag, Truppenaufgebote nur zuzulassen, wenn im betroffenen und auch in Nachbarkantonen kein Gesundheitspersonal Kurzarbeit leistet und für den Einsatz keine Zivildienstleistenden verfügbar sind, wurde abgelehnt.

Der Einsatz für Armeeangehörige in der Corona-Krise – im Bild beim Üben für einen Patiententransport – ist vom Parlament nachträglich bewilligt worden.


Pierre-Alain Fridez (SP/JU) sprach von Fällen, in denen Gesundheitspersonal in Kurzarbeit gewesen sei und Armeeangehörige Einsätze geleistet hätten. Die Armee habe auf diese Fälle rasch reagiert, sagte Ida Glanzmann (CVP/LU). Eine explizite Forderung im Bundesbeschluss sei nicht nötig.


Kritik an Einsatz an den Grenzen

Verworfen wurde schliesslich der Antrag von Rot-Grün, den Armeeeinsatz an den Grenzen spätestens am Freitag (8. Mai) zu beenden. Das Grenzwachtkorps könne angesichts des baldigen Übergangs zum Courant normal wieder übernehmen, begründete dies Franziska Roth (SP/SO). «Die Armee kann und soll sich zurückziehen.»


Als «grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg» hatte Verteidigungsministerin Viola Amherd im März den Armeeeinsatz für den Kampf gegen Covid-19 angekündigt. Vorgesehen waren die Armeeangehörigen für subsidiäre Einsätze auf Ersuchen der Kantone.


Bis Mitte April waren 5000 Armeeangehörige aufgeboten worden, die meisten von ihnen waren oder sind noch im Sanitätsdienst oder beim Grenzwachtkorps im Einsatz. Aktuell träfen keine neuen Gesuche mehr ein, berichtete Amherd. Bis Ende Woche würden 2500 Armeeangehörige wieder entlassen. Sie müssten aber in Bereitschaft sein.

Polizei unterbindet Klima-Demo

Nur kurz haben jugendliche Klima-Aktivisten am Dienstagnachmittag auf dem Bernexpo-Gelände für ihre Anliegen demonstrieren können. Die Polizei wies die ungefähr 20 Personen umgehend weg.


Sie berief sich dabei auf das Kundgebungsverbot gemäss Corona-Notrecht, wie eine Sprecherin der Kantonspolizei Bern auf Anfrage sagte. Die Demonstrierenden hatten Kartonschilder in die Höhe gehalten, auf denen Parolen wie «Save people not planes» (etwa: Rettet Menschen nicht Flugzeuge) zu lesen waren.


Die Demo-Organisatoren vom Klimastreik kritisierten den Einsatz als unverhältnismässig. Bei der «Schilderdemo» seien die Hygieneregeln eingehalten worden. «Die Aktivistinnen und Aktivisten hielten stets mindestens zwei Meter Abstand voneinander, sie trugen Schutzmasken und benutzten regelmässig Händedesinfektionsmittel.»


Der Protest richtete sich gegen die vom Parlament im Grundsatz gutgeheissene Milliardenhilfe für die Airlines Swiss und Edelweiss. «Im Jahr 2020 Fluggesellschaften am Leben zu erhalten, ist absolut verantwortungslos», erklärte die Aktivistin Maria Weidtmann. «Der Bundesrat und das Parlament nehmen in Kauf, dass dadurch noch mehr Menschen wegen der Klimakrise leiden und sterben werden.»

Live-Chat mit Moret und Stöckli

Die Präsidien von National- und Ständerat haben am Dienstag erstmals in der Geschichte des Eidgenössischen Parlaments einen Video-Live-Chat mit der Bevölkerung geführt. Das Interesse hielt sich in engen Grenzen. Das Format soll aber fortgeführt werden.


Die Parlamentsdienste verkauften den Chat, der von 13.30 bis 14.30 Uhr stattfand, auf ihrer Webseite als «Premiere in der Schweizer Politgeschichte». In einer sehr bunten Deko und bei teils mangelhafter Tonqualität beantworteten Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) und Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) Fragen aus der Bevölkerung zum Umgang mit Coronakrise.


Zwischen 60 und 70 Internetnutzer schauten sich die Darbietung im Durchschnitt an. Eine Stunde nach Ende des Chats waren auf dem entsprechenden Link der Videoplattform Youtube 136 Aufrufe registriert. Und der Kanal der Parlamentsdienste hatte bis am Dienstagnachmittag neu 1600 statt 1590 Abonnenten. Trotz dem bescheidenen Auftakt soll das Format in der Sommersession im Juni wiederholt werden.

Novum in der Parlamentsgeschichte: Isabelle Moret und Hans Stöckli stellen sich den Fragen der Bevölkerung.

Die Fragen wurden live aus dem Kinderzimmer, Homeoffice oder Kuhstall, oder per Mail gestellt. In der ersten Halbstunde antworteten die beiden zweisprachigen Magistraten auf Französisch, in der zweiten Halbstunde auf Schweizerdeutsch.

Die Fragen betrafen namentlich die Einschränkung der Grundrechte, die Probleme mit den Lehrverträgen und Maturitätsprüfungen, die Milliarden-Zahlungen an die Fluggesellschaften, die Abhängigkeit vom Ausland beim Schutzmaterial wie Masken sowie Medikamenten, die angeblich komplett überrissene Reaktion des Bundesrates mit dem Lockdown, den bröckelnden Generationenvertrag oder die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten binationalen Paaren.