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Meinung

Kommentar zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs
Eine Million Busse pro Tag für Polen – doch wird es helfen?

Zeigt sich weiterhin unbeeindruckt: Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki verteidigt sein Land vor dem Europaparlament in Strassburg. 
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Es ist der vorläufige Kulminationspunkt eines beeindruckenden Kapitels europäischer Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um die polnischen Justizreformen ein hohes Bussgeld gegen das EU-Mitgliedsland verhängt. Vor vier Jahren begann der EuGH, die juristischen Instrumente zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln, mithilfe einer durchaus kreativen, aber plausiblen und immer dringlicher werdenden Auslegung der Europäischen Verträge.

Urteil um Urteil arbeitete der Gerichtshof mit Umsicht und Nachdruck gegen die Abwicklung des polnischen Rechtsstaats. Er rügte die auf unliebsame Richter gemünzte Absenkung des Ruhestandsalters, er befasste sich mit dem Landesjustizrat, zuletzt erklärte er die Disziplinarkammer für rechtswidrig, das Herzstück des Angriffs auf die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Nun erhöht er den Druck: Eine Million Euro Zwangsgeld für jeden Tag, an dem die zur Einschüchterung von Richtern installierte Kammer weiterarbeiten darf.

Recht und Justiz müssen funktionieren

Dass die EU-Kommission, die das Zwangsgeld beantragt hat, und der Gerichtshof die polnische Regierung nun beim Geld packen wollen, ist folgerichtig. Die EU kann nicht hinnehmen, dass die Justiz eines Landes der Willkür einer Regierung unterworfen wird. Dass Recht und Justiz funktionieren, ist die Basis des wechselseitigen Vertrauens – und damit das europäische Minimum in einer auseinanderdriftenden Union, der nach und nach die Gemeinsamkeiten abhandenkommen.

Zugleich ist die Verhängung des Bussgelds aber ein fast schon verzweifelter Versuch, den Ausweg aus einer Krise zu finden, die eine gefährliche Eskalationsstufe erreicht hat. Die Regierung in Warschau hält unbeirrt an ihrem Kurs zur Zerstörung der Justiz fest und stellt die Rechtmässigkeit des neusten Urteils infrage. Das polnische «Verfassungsgericht», das man nicht mehr so nennen sollte, leugnet derweil trotzig die grundlegende Vereinbarung vom Vorrang des EU-Rechts. Gewiss, der finanzielle Druck lässt sich noch steigern. Aber ob dies den Konflikt wirklich einer Lösung näher bringt, wird immer ungewisser.