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News-Ticker zur Frühjahrssession
+++ Lückenloses Tabakwerbeverbot geht den Bürgerlichen zu weit +++ Parlament will Flickenteppich bei Kesb-Beschwerden beseitigen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 1. bis 19. März halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Frühlingssession ab.

  • Das Programm ist reichhaltig, namentlich für die grosse Kammer. Vom Programm gestrichen wurde aber die geplante Wahl des neuen Bundesanwalts.

  • Volksinitiativen: Das Verbot von Tier- und Menschenversuchen steht ebenso zur Debatte wie die des Tabakwerbeverbots. Weiter muss sich der Nationalrat mit der Justizinitiative befassen.

  • Der Ständerat berät die Juso-Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern».

  • Umstritten in beiden Räten wird die Ausgestaltung der Medienförderung sein.

  • Gezankt wird — einmal mehr — um die neue AHV-Reform.

Ständerat fordert besseren Schutz vor Wölfen

Wölfe, die von Menschen gehaltene Tiere reissen, sollen schneller erschossen werden dürfen. Der Ständerat hat eine Motion für eine «geregelte Koexistenz» mit Menschen gutgeheissen.

Lesen Sie dazu: Ständerat will Menschen besser vor Wölfen schützen

Grosse Kammer lehnt die Justizinitiative ab

Der Nationalrat lehnt die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmen will, klar ab. Auch Vorschläge, das Wahlverfahren mit anderen Verfassungs- oder Gesetzesänderungen zu erneuern, fanden am Dienstag keine Mehrheit.

SP und Grünliberale (GLP) wollten das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Rückweisungsantrag von Min Li Marti (SP/ZH) lehnte der Rat mit 99 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Auch zwei Vorschläge der SP und der Grünen für einen direkten Gegenentwurf lehnte der Nationalrat mit 102 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Der eine Vorschlag sah vor, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgewählt werden können. Der zweite Vorschlag wollte zusätzlich eine Amtszeitbeschränkung einführen.

«Losverfahren sind systemfremd»

Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, an der geltenden Praxis für die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter etwas zu ändern. Deshalb sei der Bundesrat auch gegen die vorgeschlagene Rückweisung an die Kommission und die beiden Gegenvorschläge. Kleinere Justierungen seien auch unter dem geltenden Recht möglich.

Die Einführung des Losentscheides wäre systemfremd, sagte Keller-Sutter. Losverfahren würden der politischen Tradition der Schweiz widersprechen und wären Fremdkörper in der Gesetzgebung. «Kein einziger Kantone wählt seine Richter per Los.»

«Losverfahren sind systemfremd»: Justizministerin Karin Keller-Sutter (r.) im Gespräch mit Ida Glanzmann-Hunkeler (Mitte, LU) am Dienstag in Bern.

Der geltende freiwillige Proporz sei in der Schweiz tief verankert und müsse beibehalten werden, um die Transparenz weiter zu gewährleisten und die Unabhängigkeit des Bundesgerichts nicht zu gefährden, sagte Keller-Sutter weiter. Die Initiative geht nun mit kleiner Aussicht auf Erfolg in den Ständerat.

Grosse Kammer will Rahmenabkommen nicht an EU zurückweisen

Das Rahmenabkommen soll nicht an die EU zurückgewiesen werden. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Vorstoss der SVP-Fraktion deutlich abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 134 zu 52 Stimmen. Nur die SVP stimmte dafür.

SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi (ZG) fand deutliche Worte. Der Bundesrat müsse in Brüssel klar kommunizieren, dass sich die Schweiz nicht einem EU-Gericht unterstellen werde.

Es sei offensichtlich, dass der Bundesrat bewusst die zwei zentralen Fragen des institutionellen Rahmenabkommens ausklammere: die dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht einerseits und die Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU andererseits. Deshalb müsse das Rahmenabkommen an die EU zurückgewiesen werden.

Abgeblitzt: SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi an der Session in Bern.

Der Bundesrat verlangt derzeit in Brüssel zu drei Punkten Klärungen. Dabei geht es um die staatliche Beihilfe, den Lohnschutz und die Unionsbügerrichtlinie. Von Aussenminister Ignazio Cassis verlangte Aeschi, «reinen Wein einzuschenken». Dieser erklärte, dass die Schweiz ihre Rechte auch bei einer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof wahren könne.

Auf die Frage, wann über die Verhandlungen mit Brüssel informiert werde, antwortete Cassis diplomatisch: «Wir diskutieren derzeit mit der EU über die Differenzen. Wir befinden uns in der Schlussphase dieser Diskussionen.»

ETH-Gesetz muss in die Einigungskonferenz

Die Revision des ETH-Gesetzes muss in die Einigungskonferenz. Der Ständerat zeigte sich am Dienstag unnachgiebig und lehnt es weiterhin ab, den Institutionen der ETH ein umfassendes Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats einzuräumen.

Der Nationalrat wünscht ein umfassenderes Beschwerderecht. Der Ständerat – der ursprünglich kein Beschwerderecht wollte – hatte zuvor versucht, dem Nationalrat mit einem Vermittlungsantrag eine Brücke zu bauen. Demnach soll das Beschwerderecht nur noch in zwei Bereichen eingeschränkt werden, bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden über Mittelzuweisungen. In anderen Bereichen soll der Entschluss des ETH-Rats abschliessend sein.

Der Nationalrat beharrte jedoch vergangene Woche auf seiner Linie, lehnte den Kompromiss ab und sprach sich weiterhin für ein umfassenderes Beschwerderecht aus. Am Dienstag zeigte sich nun auch der Ständerat unnachgiebig und hielt an seinem Vermittlungsvorschlag fest.

Uneinig sind sich die Räte zudem weiterhin bei der Frage, wer die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Ständerat will, dass der Bundesrat Wahlbehörde ist, Nationalrat und Bundesrat möchten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Mit diesen Differenzen muss das Geschäft nun in die Einigungskonferenz. Sie muss nun eine Kompromisslösung suchen.

Bundesrat soll Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben

Der Bundesrat soll den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen beschleunigen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen.

So soll das elektronische Patientendossier im Gesundheitswesen für alle Akteure rasch zur Norm werden. Zudem muss der Einsatz der Telemedizin gefördert werden und jede Art von Korrespondenz zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen soll in Zukunft digital erfolgen. Ausnahmen sind möglich bei Patientinnen und Patienten, die beschränkt Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln haben.

Die Corona-Krise habe den Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitssystems aufgezeigt, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Die Massnahmen würden zur Digitalisierung aber auch zur Modernisierung beitragen. Bundesrat und Nationalrat teilen diese Ansicht. Die Motion ist damit angenommen. Sie wurde von der FDP-Fraktion des Nationalrats eingereicht.

Medizinal-Cannabis kann künftig einfacher verschrieben werden

Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann dieses künftig einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen. Das Parlament hat einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.

Demnach können Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben. Sie bleiben verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Das erschwert den Zugang für Patienten und verzögert die Therapie, wie Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Montag im Ständerat sagte.

Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung am Montag einstimmig an. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession zu. Er ergänzte gegenüber der bundesrätlichen Vorlage, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Der Ständerat ist mit diesem Zusatz einverstanden.

Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann dieses künftig einfacher von der Ärztin oder vom Arzt beziehen. (Symbolbild)

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. In der Gesetzesänderung geregelt werden auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen. Wer die Cannabisarzneimittel bezahlt, ist in dem Gesetz nicht geregelt.

Parlament noch nicht einig über Experimentierartikel

Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen, mit denen die Kosten gedämpft werden sollen, sind sich die Räte weiterhin uneinig. Noch umstritten namentlich ist der Experimentierartikel. Der Ständerat hat am Montag das Geschäft an den Nationalrat zurückgeschickt.

Mit einem ersten Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.

Einen Experimentierartikel, der es erlaubt, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben, wollen grundsätzlich beide Kammern. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen. Uneinig bleiben sich die Räte über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte.

Umstrittene Liste

Eine Minderheit wollte die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen, lediglich Versicherern und Leistungserbringern einräumen und die Kantone dazu anhören. Sie unterlag aber mit 20 gegen 22 Stimmen. Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollten eine offenere Formulierung.

Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat keine abschliessende Auflistung von Bereichen, in denen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Den rot-grünen Antrag, dem Nationalrat zu folgen und den Katalog ins Gesetz zu schreiben, lehnte die kleine Kammer mit 24 zu 16 Stimmen und bei zwei Enthaltungen ab.

Auch der Bundesrat befürwortet die Liste. Über diese müsse das Parlament entscheiden und damit den rechtlichen Rahmen für diese Ausnahmen setzen, mahnte Gesundheitsminister Alain Berset. Bei Bedarf könnten die Räte die Liste ja auch anpassen.

Gefolgt ist der Ständerat dem Nationalrat hingegen bei der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife.

Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Der Ständerat hat allerdings Änderungen bei der Ausgestaltung angebracht.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

Polizei soll rascher an wichtige Täterdaten aus dem Ausland kommen

Die Schweizer Polizeibehörden sollen rasch mit EU-Ländern und den USA DNA-Profile und Fingerabdrücke abgleichen können. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu drei internationalen Kooperationsabkommen und den nötigen Gesetzesänderungen verabschiedet.

Ein Abkommen – die Prümer Zusammenarbeit – vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

Ein weiteres Abkommen – das Eurodac-Protokoll – befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.

Nun wird das Parlament über die Genehmigung der beiden Abkommen mit der EU in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden. Schliesslich muss das Parlament die Kosten für die Systemanpassungen bewilligen. Der Bundesrat beziffert den Betrag auf 15 Millionen Franken.

Kriegsmaterial-Ausfuhrpraxis soll verschärft werden

Der Bundesrat will die Ausfuhrpraxis von Kriegsmaterial verschärfen. Er hat die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» ans Parlament verabschiedet. Wie seit Oktober bekannt, empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung.

Der Bundesrat stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Mit diesem will er die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder ebenfalls verbieten, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Die Bewilligungskriterien für Exporte will der Bundesrat aber auf Gesetzesstufe verankern und damit bei ausserordentlichen Umständen Ausnahmen zulassen, etwa bei Ersatzteillieferungen. Die Initianten dagegen wollen eine striktere Regelung auf Verfassungsebene.

Gelder für Kitas reichen nicht: Bundesrat stockt auf

Der Fünfjahreskredit des Bundes von knapp 100 Millionen Franken für Kitas, Krippen und weitere Betreuungsangebote für Kinder reicht wegen der hohen Nachfrage nicht aus. Der Bundesrat beantragt dem Parlament nun eine Aufstockung des Betrags um 80 Millionen Franken.

Der Bundesrat will die Kantone bei der Förderung der Kinderbetreuung vermehrt unterstützen und beantragt weitere 80 Millionen Franken bis Mitte 2023.

Konkret geht es um das Förderprogramm des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung. Damit werden Kantone unterstützt, die ihrerseits die Aufgabe haben, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern – und beispielsweise die Kita-Kosten der Eltern zu senken. Basis ist ein Bundesgesetz, das per Juli 2018 in Kraft getreten ist.

Die aktuellen Finanzhilfen enden am 30. Juni 2023. Die vom Parlament zur Verfügung gestellten Gelder in Höhe von 96,8 Millionen Franken sind aber bereits aufgebracht, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Bisher hätten elf Kantone ein Gesuch im Umfang von insgesamt 125 Millionen Franken beantragt. Weitere Gesuche seien in Vorbereitung.

Mit den zusätzlich vorgesehenen 80 Millionen Franken sollen laut dem Bundesrat alle Gesuche bewilligt und eine Gleichbehandlung aller Kantone gewährleistet werden.

Wegen der – auch im internationalen Vergleich – tiefen Subventionen der öffentlichen Hand sind die Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern in der Schweiz hoch und belasten die Familienbudgets. Die Senkung der Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern ist laut dem Bundesrat deshalb ein effektives Instrument, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit zu fördern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Bundesrat will Reche von Kindern stärken

Der Bundesrat möchte die Rechte der Kinder insbesondere im Scheidungsfall oder bei einer Fremdplatzierung stärken. Er stellt in den nächsten fünf Jahren eine Million Franken für die Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachpersonen bereit, die mit Kindern arbeiten, wie die Landesregierung mitteilte. Dazu zählen insbesondere Anwältinnen, Richter, Pädagogen und Migrationsfachleute. Der Bundesrat nimmt mit diesem Entscheid auch Empfehlungen des Uno-Kinderrechtsausschusses auf. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert.

Einer von 617 Tests fiel positiv aus

Das Coronavirus macht auch vor der Frühlingssession nicht halt. Ein Test eines Mitglieds der eidgenössischen Räte fiel in der ersten Sessionswoche positiv aus, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag bekannt gaben. Während der Frühjahrssession waren insgesamt 250 Tests von Ratsmitglidern sowie von 367 weiteren Sessionsteilnehmenden durchgeführt worden. Dabei fiel ein Testresultat positiv aus.

Im Ständerat wurde am Donnerstagmorgen bekannt, dass es sich beim positiv getesteten Ratsmitglied um Ständerat Josef Dittli (FDP/UR) handelt. Er habe sich umgehend in Isolation begeben und sei nach Hause gefahren.

Um an der Frühlingssession Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, hatten die Parlamentsmitglieder ein Speicheltest-Kit nach Hause geschickt bekommen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren in einem Schreiben aufgefordert worden, zum Sessionsbeginn vom vergangenen Montagmorgen selber eine Speichelprobe zu entnehmen und diese bei der Ankunft im Parlamentsgebäude abzugeben. Zudem gab es die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen.

FDP-Präsidentin Petra Gössi und Nationalrat Leo Müller (Die Mitte) geben bei einer Mitarbeiterin der Parlamentsdienste ihre Covid-19 Tests ab.

Am Mittwoch wurden die freiwilligen Tests wiederholt. Auch in den kommenden zwei Sessionswochen haben die Ratsmitglieder montags und mittwochs die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Die Tests stehen auch anderen Personen im Bundeshaus zur Verfügung, wie etwa den Mitarbeitenden der Parlamentsdienste, dem Sicherheits- und Reinigungspersonal sowie den Mitarbeitenden der Fraktionen. Die Kosten für die Tests – gemäss Brief rund 100 Franken pro Test – werden vom Bund übernommen.

Nationalrat für ein Programm «Jugend und Ernährung»

Junge Menschen in der Schweiz sollen lernen, wie man sich ohne negative Folgen für Gesundheit und Wohlbefinden ernähren kann. Vorbild dafür sollen die Programme Jugend und Sport respektive Jugend und Kultur sein.

Mit 120 zu 66 Stimmen und 6 Enthaltungen unterstützte der Nationalrat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Laurent Wehrli (FDP/VD). Seine Bildungskommission (WBK-N) hatte sich mit Stichentscheid von Präsident Mathias Reynard (SP/VS) hinter die Initiative gestellt. Sie sah Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen.

Initiant Wehrli schwebt vor, dass junge Leute darüber informiert werden, dass es wichtig sei, lokale und regionale Produkte zu wählen, umweltfreundlich produziert von einer Landwirtschaft von hoher Qualität. Die Kosten dafür könnten bei der Gesundheitsförderung kompensiert werden.

Die Mehrheit der WBK-N will das Thema vertiefen. Mit einem Postulat will sie Auskunft darüber erhalten, welche nationalen und kantonalen Angebote im Bereich «Jugend und Ernährung» es gibt. Über das Postulat hat der Nationalrat noch nicht entschieden.

Die Minderheit war der Ansicht, dass es keine neuen Programme brauche. Sie verwies auf die Schweizer Ernährungsstrategie für die Jahre 2017 bis 2024. Für Massnahmen, die auf die obligatorische Schule abzielten, seien die Kantone zuständig. «Gesunde Ernährung ist Sache der Familien», sagte Alois Huber (SVP/AG).

Die Initiative geht nun an die WBK des Ständerates. Sie hatte das Anliegen schon einmal abgelehnt.

Nationalrat gegen Änderung der Unterhaltsregel nach einer Scheidung

Beide Partner sollen nach einer Scheidung einer Ehe weiterhin Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards haben – unabhängig davon, ob die schlechter gestellte Person selber entschieden hat, die Ehe zu verlassen. Der Nationalrat will daran festhalten.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von alt SVP-Nationalrat Sebastian Frehner (BS) abgelehnt, die eine Änderung des Unterhaltsrechts im Zivilgesetzbuch vorsah. Der Entscheid fiel mit 117 zu 68 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Damit ist die Initiative vom Tisch.

Die SVP-Fraktion weibelte erfolglos für das Anliegen und eine Rückkehr zum Verschuldensprinzip, wie es im alten Scheidungsrecht geregelt war. Damals wurde bei ehewidrigen Handlungen im Scheidungsfall dem Schuldigen die Zahlung einer Unterhaltsrente auferlegt.

Im aktuellen Scheidungsrecht ist der zu zahlende Unterhaltsbeitrag nicht mehr vom Nachweis eines Verschuldens abhängig. Dennoch hat der Unterhaltsberechtigte bei einer «lebensprägenden» Ehe weiterhin Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards – dies auch, wenn der Anspruchsberechtigte beispielsweise selber entschieden hat, die Ehe zu verlassen, oder freiwillig während der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.

Umstrittener Nutzen

Damit werde die besser verdienende Person nach einer Scheidung in eine finanzielle Kausalhaftung genommen, kritisierte Nationalrat Bruno Walliser (SVP/ZH). Das sei «im Zeitalter der Gleichberechtigung und der flächendeckenden guten beruflichen Ausbildung» nicht mehr zu rechtfertigen.

Nach Ansicht des Initianten sollte die Unterhaltspflicht neu maximal zwei Jahre dauern und auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum basieren. Eine Ausnahme sollte für Personen ab dem Alter von 55 Jahren und bei langer Ehedauer gelten.

Die Initiative würde das anerkannte Problem der Armut nach einer Scheidung nur verlagern, statt es zu lösen, sagte Tamara Funiciello (SP/BE) im Namen der Kommissionsmehrheit. Zudem sei eine vollständige Integration der unterhaltspflichtigen Person in den Arbeitsmarkt innert zwei Jahren oft schwierig. Mit diesem Vorschlag würde künftig die Sozialhilfe stärker belastet. Das sei der falsche Weg.

Invalidenversicherung bezahlt neu Assistenzhunde für kranke Kinder

Die Invalidenversicherung zahlt in Zukunft auch für Kinder und Jugendliche Beiträge für Assistenzhunde. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller oppositionslos angenommen.

Für Assistenzhunde zahlt die Invalidenversicherung einen Pauschalbetrag von 15'500 Franken. Allerdings haben heute nur Erwachsene ein Anrecht auf die Hilfe der Tiere. Das Parlament fordert nun, dass auch für Kinder Beiträge möglich sind.

Es gebe immer wieder Fälle, in denen ein Assistenzhund bei Kindern und Jugendlichen aus medizinischer Sicht angezeigt sei, heisst es in der Begründung des Vorstosses. So könnten Epilepsie-Begleithunde kommende Anfälle erkennen und vor diesen warnen.

Bei den IV-Stellen seien schon diverse Gesuche eingereicht worden. Aufgrund der geltenden Vorgaben seien diese aber abgelehnt worden. Das ist laut dem Parlament störend. Der Einsatz von Assistenzhunden erlaube betroffenen jungen Menschen eine Entwicklung durchzumachen, die letztlich zu einem selbstbestimmten Leben führen könne, wurde in der vorberatenden Nationalratskommission argumentiert.

Der Bundesrat war einverstanden mit der Änderung. Er muss den Parlamentsbeschluss nun umsetzen.

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Parlament will Statistiken des Bundes genderspezifischer machen

Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt sind. Auswirkungen von Situationen auf die Geschlechter sollen untersucht und dargestellt werden. Das fordert das Parlament.

Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) angenommen – mit 115 zu 69 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Der Vorstoss gilt damit als überwiesen.

Motionärin Herzog hatte als Beispiel Erhebungen zur Jugendarbeitslosigkeit genannt oder zur Kurzarbeit in der Corona-Krise. Die Folgen davon für Frauen und Männer könnten unterschiedlich sein. Eine umfassende Datenbasis sei ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung.

Der Bundesrat war gegen die Motion. Innenminister Alain Berset räumte zwar ein, dass die Situation für Frauen und Männer nicht immer dieselbe sei, nicht zuletzt in der Corona-Krise. Sei die Frage relevant, werde schon heute in Studien des Bundes eine Aufschlüsselung nach Geschlecht vorgenommen.

Berset sicherte ausserdem zu, im Rahmen der Nationalen Strategie für die Gleichstellung einen Leitfaden für Studien auszuarbeiten. Trotz Verständnis für die Motion: Die geforderte Aufschlüsselung in «allen massgeblichen Studien» gehe zu weit.

Das sahen im Nationalrat nur die SVP-Fraktion und ein Teil der FDP-Fraktion so. Die Mehrheit war der Auffassung, dass es heute in gewissen Bereichen Lücken bei der Datenerhebung und -aufbereitung gebe.

Parlament führt Deklarationspflicht für Herkunft von Brot ein

Das Parlament führt für Brot und Backwaren eine Deklarationspflicht ein: Das Produktionsland soll an einem für Kundinnen und Kunden gut sichtbaren Platz angegeben werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründ zum Thema.

Die grosse Kammer stimmte am Mittwoch mit 166 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S). Der Bundesrat ist ebenfalls damit einverstanden. Er kann sich damit an die Anpassung der Gesetze machen.

Angesichts der wachsenden Konkurrenz durch die vermehrte Einfuhr von Backwaren aus dem Ausland müsse die Nachverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet sein, heisst es in der Begründung der Motion. Die Herkunftsangabe gewinne entsprechend an Bedeutung. Die Kundinnen und Kunden könnten so bewusster einkaufen.

Die nun angenommene Motion nimmt das Anliegen teilweise auf. Nicht deklariert werden sollen Pizzas und Paniermehl, dafür aber beispielsweise Aufbackbrötchen und Sandwiches. Die Branchenverbände unterstützen die Motion.

Das Parlament führt für Brot und Backwaren eine Deklarationspflicht ein.

Justizinitiative im Nationalrat chancenlos

Die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmen will, hat im Nationalrat wenig Rückhalt. Auch Vorschläge, das Wahlverfahren mit anderen Verfassungs- oder Gesetzesänderungen zu erneuern, dürften keine Mehrheit finden.

Zwar hat die grosse Kammer nach der gut zweistündigen Debatte am Mittwochvormittag noch keine materiellen Entscheide getroffen. Die Stimmungslage ist aber deutlich: Die Mehrheit sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und will die Initiative deutlich zur Ablehnung empfehlen. Wie heute sollen Bundesrichterinnen und -richter von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden.

Auch die von der Ratslinken eingebrachten Anträge für direkte oder indirekte Gegenvorschläge geniessen bei der bürgerlichen Mehrheit keine Sympathien – obwohl das heutige System auch von SVP-, FDP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern als unperfekt bezeichnet wurde. Die meisten wollen aber Lösungen abseits der zur Diskussion stehenden Volksinitiative prüfen. Vorstösse zum Thema sind derzeit im Parlament hängig.

Die Justizinitiative hat in der Grossen Kammer keine Chance.

Ständerat lehnt Importverbot für Produkte aus Xinjiang ab

Die Einfuhr von Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen weiter in die Schweiz importiert werden. Der Ständerat hat einen Vorstoss, der ein explizites Importverbot für solche Produkte einführen wollte, abgelehnt. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel am Mittwoch mit 25 zu 13 Stimmen. Die Motion ist damit vom Tisch.

Der Grundsatz, dass Zwangsarbeit bekämpft werden muss, wurde in der grossen Kammer nicht in Frage gestellt. Eine Mehrheit des Rats war jedoch der Meinung, dass ein Importverbot nicht zielführend ist.

Ein einseitig von der Schweiz verhängtes Importverbot verfehle die erhoffte Wirkung, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) für die Mehrheit vorberatenden Kommission. Vielmehr würde ein solches Vorgehen zu Rechtsunsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen.

China im Fokus

Eingebracht hatte den Vorstoss SP-Ständerat Carlo Sommaruga (GE). Im Jahr 2018 seien weltweit 25 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen worden, argumentierte er. Die Motion sei dringlich, um Zwangsarbeit weltweit zu bekämpfen und insbesondere um gegen die Politik Chinas im Umgang mit der muslimischen Minderheit der Uiguren vorzugehen. (Lesen Sie dazu unseren Artikel: China beutet Uiguren systematisch als Zwangsarbeiter aus).

Michel argumentierte, dass die Thematik der Uiguren zu einem späteren Zeitpunkt bei der Beratung der künftigen China-Strategie des Bundesrats wieder aufgenommen werden könne. Die Strategie muss vom Bundesrat erst noch beschlossen werden.

Auch der Bundesrat lehnte ein Importverbot ab. Wirtschaftsminister Guy Parmelin versprach jedoch im Rat, dass die Schweiz bei den nächsten bilateralen Gesprächen die Problematik der Zwangsarbeit auf höchster Ebene ansprechen werde.

Problematischer Umgang mit China: Personen mit Uiguren-Masken posieren auf dem Bundesplatz in Bern im letzten Spätsommer.

Bund soll Winzern und Obstbauern helfen

Das Parlament will die Wein- und Obstbauern dabei unterstützen, sich gegen Wetterschäden an ihren Kulturen zu versichern. Es hat eine Motion überwiesen, die nach einem starken Frost im Frühling 2017 eingereicht worden war.

Der Ständerat sagte am Mittwoch oppositionslos Ja zur Motion von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR). Der Nationalrat hatte sie bereits im September 2017 angenommen. Der Bundesrat erklärte sich damals mit dem Anliegen ebenfalls einverstanden. Der Bund leistete danach auch Hilfe, wie Bundespräsident Guy Parmelin im Rat sagte.

Langfrstig soll das Problem mit der Agrarpolitik 2022+ gelöst werden. Nach Angaben der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) schlägt der Bundesrat Gesetzesgrundlagen für eine Prämienverbilligung von Ernteversicherungen vor. Diese Idee hatte auch Motionär Bourgeois ins Spiel gebracht. Das unterstützt die WAK-S.

SDA/red