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News-Ticker zur Frühjahrssession
+++ Lückenloses Tabakwerbeverbot geht den Bürgerlichen zu weit +++ Parlament will Flickenteppich bei Kesb-Beschwerden beseitigen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 1. bis 19. März halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Frühlingssession ab.

  • Das Programm ist reichhaltig, namentlich für die grosse Kammer. Vom Programm gestrichen wurde aber die geplante Wahl des neuen Bundesanwalts.

  • Volksinitiativen: Das Verbot von Tier- und Menschenversuchen steht ebenso zur Debatte wie die des Tabakwerbeverbots. Weiter muss sich der Nationalrat mit der Justizinitiative befassen.

  • Der Ständerat berät die Juso-Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern».

  • Umstritten in beiden Räten wird die Ausgestaltung der Medienförderung sein.

  • Gezankt wird — einmal mehr — um die neue AHV-Reform.

Kleine Kammer zankt sich bei der AHV-Vorlage

Der Ständerat ist am Montag zwar auf die Vorlage zur Sicherung der AHV ohne Gegenstimme eingetreten. Doch viele Ratsmitglieder sind nicht zufrieden mit der Vorlage – weder mit der Fassung des Bundesrates noch mit den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Die Vorlage zur Sicherung des verschuldeten Sozialwerks fusst auf der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre und einer höheren Mehrwertsteuer. Neu ist indes nicht mehr vom ordentlichen Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter.

In der Gesamtabstimmung hatte die Sozialkommission (SGK-S) die Vorlage mit 7 zu 6 Stimmen verabschiedet. Josef Dittli (FDP/UR) kritisierte eine «Interessenvertretung der einzelnen Klientel» in der Kommission. Die SGK-S habe es nicht geschafft, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Das müsse nun der Rat übernehmen.

Die bürgerliche Seite stimmte der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre zu. Der Bundesrat schlage einen typisch eidgenössischen Weg vor, «Schritt für Schritt», sagte Damian Müller (FDP/LU). Das gleiche Referenzalter für Männer und Frauen sei gerechtfertigt. Frauen bezögen im Mittel vier Jahre länger Leistungen als Männer.

Über 314'000 Unterschriften

Vertreterinnen und Vertreter der Linken kritisierten die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Die AHV werde auf dem Buckel der Frauen stabilisiert. Leistungsverschlechterungen, gerade für die Frauen, «erträgt es nicht», sagte etwa Paul Rechsteiner (SP/SG).

Nicht auf dem Buckel der Frauen: St. Gallens SP-Ständerat Paul Rechsteiner.

Der Ständerat hatte wenige Stunden vor Beginn der Debatte, ein Signal von der Strasse erhalten. 314’187 Unterschriften gegen eine «AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen» hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) der kleinen Kammer überreicht.

Einsicht in amtliche Dokumente soll kostenlos werden

Amtliche Dokumente sollen kostenlos eingesehen werden können. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen. Zu diskutieren gab die Frage, wie die Ausnahmeregelung ausgestaltet werden soll.

Wer gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung amtliche Dokumente einsehen möchte, soll dies grundsätzlich kostenlos tun können. Nur ausnahmsweise sollen die Gesuche kostenpflichtig sein, nämlich dann, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Gemäss geltendem Recht muss heute dafür eine Gebühr bezahlt werden.

Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzesrevision der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 136 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Diskussion sei wegen exorbitanten Gebühren angestossen worden, erläuterte Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL). Als Beispiel nannte sie eine Lärmschutzgruppe, der für die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.

Streit um Härtefallhilfen

Im Einklang mit dem Ständerat lehnt der Nationalrat zudem eine Änderung der «Lex Koller» ab. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, wollte der Nationalrat ursprünglich, dass Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig sind. Der Ständerat lehnte diese Änderung der «Lex Koller» ab, nun auch der Nationalrat.

Geklärt werden konnten die offenen Fragen zum Impfpass. Die Räte sind sich einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Das Parlament schlägt vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.

Im Verlauf des weiteren Vormittags berät der Nationalrat die Differenzen bei den Härtefallmassnahmen.

Beitrag an kantonale Grundeinkommen

Einigen konnten sich die Räte dafür bei den finanziellen Beiträgen an kantonale Grundeinkommen. Der Nationalrat wollte solche Finanzhilfen für Kulturschaffende, wie sie kürzlich beispielsweise der Kanton Zürich beschlossen hat, urspünglich nicht mit Bundesgeldern unterstützen.

Der Ständerat sah das anders und strich einen entsprechenden Passus im Covid-19-Gesetz. Die grosse Kammer folgte ihm nun – mit 106 zu 87 Stimmen. Maurer sagte dazu, dass der Bund derzeit keine Rechtsgrundlage für die Entschädigung für Grundeinkommen habe. Der Bundesrat habe auch nicht vor, so etwas zu entwickeln.

Kompromissvorschlag für Sportklubs

Im Umgang mit À-fonds-perdu-Beiträgen für Profisportklubs sucht der Nationalrat einen Kompromiss. Um einfacher an Gelder zu kommen, sollen die Klubs nach dem Willen der kleinen Kammer nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden. Dies lehnte der Nationalrat bisher ab.

Nun schlägt die grosse Kammer vor, dass diejenigen Klubs von einer Lohnsenkung ausgenommen werden sollen, die Hilfsgelder in Höhe von weniger als der Hälfte der entgegangenen Ticketeinnahmen erhalten. Zudem darf die Gesamtlohnsumme während fünf Jahren höchstens im Umfang der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen. Für Klubs, die in eine höhere Liga aufsteigen, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.

Eine weitere Differenz besteht bei der Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Löhnen. Der Nationalrat will, dass Betroffene bis Ende Jahr 100 Prozent ihres Lohnes entschädigt erhalten. Der Ständerat möchte diese Massnahme bis Ende Juni 2021 beschränken.

Schutzschirm für Festivals

Nicht einig sind sich die Räte auch beim Mietrecht. Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen bisher chancenlos.

Differenzen gibt es weiter bei den Finanzhilfen für Veranstaltungen. Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einem Schutzschirm für die Eventbranche. Der Nationalrat hielt aber daran fest, schwächte seinen Vorschlag aber ab.

Demnach sollen Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Berücksichtigt werden sollen Kosten, die nicht durch anderweitige Unterstützungsmassnahmen des Bundes oder durch Versicherungen gedeckt werden können.

Nationalrat will Mietende und Selbstständige in der Krise entlasten

Der Nationalrat bleibt seinem Kurs treu: Im Rahmen der Differenzbereinigung im Covid-19-Gesetz hielt er daran fest, Mieterinnen und Mieter verstärkt vor Kündigungen zu schützen. Auch bei den Finanzhilfen für Selbstständige ist er grosszügiger als der Ständerat.

Gemäss Beschluss des Nationalrats vom Donnerstag sollen Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Die kleine Kammer hatte am Mittwoch knapp am geltenden Recht festgehalten, wonach ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend ist.

Finanzminister Ueli Maurer plädierte dafür, die Spielregeln nicht während des Spiels zu ändern. «Wenn wir in so kurzer Frist Anspruchsvoraussetzungen ändern, löst das Misstrauen und Fragen aus.» Betroffene könnten beispielsweise Wiedererwägungsgesuche stellen.

Zweite Woche der Frühjahrssession ohne positive Covid-19-Tests

In der zweiten Woche der Frühjahrssession sind 288 Ratsmitglieder auf das Coronavirus getestet worden. Alle Teste fielen negativ aus.

Zudem seien 368 weitere Sessionsteilnehmende getestet wurden, teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit.

Vor einer Woche war bekannt geworden, dass ein Mitglied der eidgenössischen Räte in der ersten Sessionswoche positiv auf das Virus getestet wurde. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt 250 Tests von Ratsmitglidern sowie von 367 weiteren Sessionsteilnehmenden durchgeführt. Dabei fiel ein Testresultat positiv aus. Es handelte sich um Ständerat Josef Dittli (FDP/UR).

Um an der Frühlingssession Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, hatten die Parlamentsmitglieder ein Speicheltest-Kit nach Hause geschickt bekommen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren in einem Schreiben aufgefordert worden, zum Sessionsbeginn selber eine Speichelprobe zu entnehmen und diese bei der Ankunft im Parlamentsgebäude abzugeben.

Die Ratsmitglieder haben während der Session montags und mittwochs die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Die Tests stehen auch anderen Personen im Bundeshaus zur Verfügung, wie etwa den Mitarbeitenden der Parlamentsdienste, dem Sicherheits- und Reinigungspersonal sowie den Mitarbeitenden der Fraktionen. Die Kosten für die Tests – gemäss Brief rund 100 Franken pro Test – werden vom Bund übernommen.

Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus im Bundeshaus. (Archivbild)

Nationalrat will Motorenlärm im Strassenverkehr reduzieren

Der Bundesrat soll strengere Massnahmen gegen übermässigen Motorenlärm ergreifen. Er soll etwa aufzeigen, wie Lärm verursachendes Tuning an Autos besser sanktioniert werden kann.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion der Verkehrskommission des Nationalrats (Urek-N) mit 119 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dabei soll der Bundesrat neben höheren Bussen auch den Führerausweisentzug, die Beschlagnahme des Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken in Betracht ziehen.

Einsatz von Lärm-Blitzern

Heute könne bei Lärmbelästigung kein Führerausweisentzug gemacht werden, sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Lenkerinnen und Lenker sollen daher in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Weiter soll geprüft werden, ob der Verkehrslärm stärker überwacht werden soll. Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, welche Instrumente dafür eingesetzt werden könnten. In der Motion ist etwa die Rede von Lärm-Blitzern, die wie Tempo-Blitzer funktionieren.

Eine Minderheit um SVP-Nationalrat Walter Wobmann (LU) beantragte, die Motion abzulehnen. Die Lärmbekämpfung sei im Gang, und so solle es weiter sein. Es würden ohnehin neue Messmethoden entwickelt, die später zum Einsatz kämen. Zudem sollen die Fahrzeuge, die heute legal eingelöst seien, weiterlaufen können. Wer mit einem Fahrzeug unterwegs sei, das nicht eingelöst ist, könne schon heute gebüsst werden.

Auto-Poser zur Rechenschaft ziehen

Die heutigen Sanktionsmöglichkeiten genügten nicht, sagte auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat wolle sich darauf konzentrieren, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Bei den sogenannten Auto-Posern gehe es um übermässiger Lärm, der ganz einfach verhindert werden könnte. «Es ist besonders ärgerlich, dass einige wenige Personen mit ihrem Verhalten die weitgehenden und milliardenschweren Lärmschutzmassnahmen zunichte machen», sagte Sommaruga. Das mache keinen Sinn. Die Motion sei daher anzunehmen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Parlament will die Wälder fit machen für Klimawandel

Der Wald in der Schweiz soll dem Klimawandel widerstehen können. Das Parlament will den Waldbesitzern Mittel in die Hand geben, um die Waldfunktionen für das Klima, die Wohlfahrt und die Holzversorgung zu erhalten. Es geht um mindestens 25 Millionen Franken in vier Jahren.

Der Nationalrat hiess am Mittwoch stillschweigend eine Motion aus dem Ständerat gut, schrieb aber zusätzlich hinein, dass für das laufende Jahr bei Bedarf Nachtragskredite bereitgestellt werden sollen. Die Umweltkommission (Urek-N) fand, dass rasch gehandelt werden müsse. Die Veränderungen im Wald gäben Grund zur Sorge.

Die Motion stammt von Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI), dem Präsidenten der Interessengemeinschaft WaldSchweiz. Er will Waldbesitzer mit finanziellen Beiträgen dazu bringen, ihre Wälder entsprechend zu bewirtschaften und zu pflegen.

Parlament will Grundwasser besser vor Verschmutzung schützen

Das Parlament will beim Trinkwasserschutz die Kantone zusätzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen Zuströmbereiche für mehr Grundwasserfassungen bestimmen, bei denen Gefahr durch Verunreinigung besteht. Der Bund soll die Kantone finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 130 zu 50 Stimmen eine abgeänderte Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen. Sie verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwands übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entsteht.

Der Nationalrat hat als zusätzliche Bedingung eingefügt, dass die Arbeit bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss, damit Geld fliesst. Die Kantone müssen zudem regelmässig über den Stand ihrer Arbeit berichten. Eine Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) ist der Auffassung, dass diese Planungsvorschrift zum Grundwasserschutz beitragen kann.

Nach Angaben der Urek-N verfügen zurzeit etwa 60 der insgesamt 18’000 Grundwasserfassungen über einen Zuströmbereich. Gemäss der Motion sollen es nun deutlich mehr werden. Der Zuströmbereich soll für alle Fassungen vorgeschrieben werden, die von öffentlichem Interesse oder von regionaler Bedeutung sind.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Zuströmbereich sei ein wichtiger Teil einer Trinkwasserversorgung. Bestimmen müssen die Zuströmbereiche die Kantone. Das Trinkwasser sei der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.

Die Motion soll den Gesetzesvorschlag ergänzen, mit dem die Risiken durch Pestizide für das Grundwasser vermindert werden sollen. Allerdings ist zwischen den Räten umstritten, ob die Angelegenheit in den Gegenvorschlag aufgenommen oder aber in einem separaten Verfahren und einer Vernehmlassung geregelt werden soll.

Dieser Vorschlag, den das Parlament in der laufenden Session bereinigt, ist formell zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, soll dem Anliegen aber Wind aus den Segeln nehmen. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.

Parlament wünscht sich Garantien für Stromerzeugung aus Biomasse

Das Parlament wünscht sich gesetzliche Grundlagen, die garantieren, dass Biomasseanlagen für die Stromproduktion wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen handeln.

Der Nationalrat überwies am Mittwoch oppositionslos eine Motion von Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) und folgte damit der Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N). Biomasseanlagen nutzten brach liegende Ressourcen und könnten namentlich im Winterhalbjahr zur sicheren Stromversorgung beitragen, fand die Urek-N.

Biomasseanlagen produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz. Sie weisen aber laut Fässler hohe Betriebskosten aus. Es sei zu befürchten, dass dadurch die Produktion sinken werde, begründete er seinen Vorstoss.

Der Bundesrat verwies auf den Entwurf für das revidierte Energiegesetz. Dort seien Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Biomasseanlagen vorgesehen.

Steuerabzüge für umweltfreundliche Investitionen in Neubauten

Umweltfreundliche Investitionen in Neubauten sollen schneller von den Steuern abgezogen werden können. Der Ständerat und der Bundesrat sind damit einverstanden, die sogenannte Karenzfrist zu verkürzen.

Die kleine Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss von Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen.

Heute dürfen umweltfreundliche Investitionen in Neubauten erst nach fünf Jahren von den Steuern abgezogen werden. Die Kantone legen diese Karenzfrist allerdings unterschiedlich aus.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen für eine Verkürzung der Karenzfrist zu schaffen. Dies soll Investitionsanreize schaffen. Zudem soll die unterschiedliche Handhabung der Kantone harmonisiert werden.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Überweisung des Vorstosses einverstanden. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Nationalrat will Deklarationspflicht für Produkt aus Reptilienleder

Reptilienleder und Produkte aus Reptilienleder sollen mit einer Deklarationspflicht versehen werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion von Martina Munz (SP/SH) mit 110 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Die Schweiz sei eine Drehscheibe für tierquälerisch hergestellte Produkte, sagte Munz im Rat, und einer der grössten Handelsplätze von Produkten mit Reptilienleber. Die Produkte würden vor allem in der Uhrenindustrie zum Einsatz kommen. Die «miese Praxis» bei der Herstellung werde dann mit dem Swisslabel reingewaschen, sagte Munz.

Mit einer Gesetzgebung könne hier Einfluss genommen werden. Ähnlich wie beim Pelz solle unter anderem die Gewinnungsart deklariert werden. Dadurch könnten Konsumentinnen und Konsumenten einen bewussten Kaufentscheid fällen.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Es gebe bereits genügend sichere gesetzliche Grundlagen, sagte Bundesrat Alain Berset im Rat. Zudem seien weitere Arbeiten, die das Problem beheben wollen, im Gang. Im nächsten Jahr sollten alle Informationen vorhanden sein, um einen Entscheid für das weitere Vorgehen treffen zu können.

Die Motion geht an den Ständerat.

Schuhmacher Mirko Bilic mit 1100 fränkigen Mexikanischen Krokodilleder-Stiefel, am 1.4.09 in Zürich Seebach, in seinem neuen Geschäft

Elektronisches Patientendossier soll gefördert werden

Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gefördert wird. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion mit 118 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Es zeichne sich ab, dass die Verbreitung und damit Wirkung des EPD ungenügend sein werde, sagte Motionär Lorenz Hess (BDP/BE). Das EPD, «mit welchem wir uns schon lange herumschlagen und dessen Projekt harzt» solle daher innerhalb des Krankenversicherungsgesetzes Vertragsbestandteil von alternativen Versicherungsmodelle werden. Heute sei das nicht möglich.

Auch die Expertenkommission des Bundesrates zur Kostendämpfung schlage Massnahmen vor, um das EPD zu fördern. Die Freiwilligkeit für beide Seiten bleibe gewährleistet, sagte Hess.

Aus Sicht des Bundesrats ist es jedoch zu früh, die Verbreitung des EPD durch alternative Versicherungsmodelle zu fördern, wie Gesundheitsminister Alain Berset sagte. Der Bundesrat sei daran, zu prüfen, ob und welche Massnahmen zur Förderung der Verbreitung des EPD notwendig und geeignet sind. Diesen Bericht gelte es abzuwarten. Er solle noch im Sommer kommen.

Die Motion geht an den Ständerat.

A pediatrician at the Lindenpark Children's Medical Centre uses a laptop to record the results of an examination of an infant in an electronic patient record, photographed on 26 July 2019 in Baar ZG, Switzerland. (KEYSTONE/Christian Beutler)Ein Kinderarzt des medizinischen Kinderzentrums Lindenpark notiert mittels Laptop die Resultate der Untersuchung eines Saeuglings ins elektronische Patienten-Dossier, aufgenommen am 26. Juli 2019 in Baar ZG. (KEYSTONE/Christian Beutler)

Nationalrat lehnt Tierversuchsverbot ab

Der Nationalrat lehnt die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» rundweg und ohne Opposition ab. Er sagt auch mit klaren Mehrheiten Nein zu den von Minderheiten beantragten Gegenvorschlägen.

Auf den rot-grünen Antrag für einen direkten Gegenvorschlag wollte der Rat mit 139 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltungen nicht eintreten. Und mit 110 zu 81 Stimmen lehnte er das Ansinnen von SP, Grünen und GLP ab, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Ein Einzelantrag aus der GLP-Fraktion, mit Gesetzesbestimmungen die 3R-Forschung (Replacement, Reduction, Refinement) voranzutreiben, wurde mit 106 zu 85 Stimmen abgelehnt. (Lesen Sie mehr dazu weiter unten.)

Parlament bewilligt Nachtragskredite in Milliardenhöhe

Das Parlament will zur Bewältigung der Corona-Pandemie weitere 14,375 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat entsprechende Nachtragskredite zum Budget 2021 bewilligt.

Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) am meisten ins Gewicht.

Die Kredite waren sowohl in der vorberatenden Finanzkommissionen als auch in den Räten weitgehend unbestritten.

Allen Fraktionen geht radikales Tierversuchsverbot zu weit

Im Nationalrat bekommt die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» keine Unterstützung. Auch wenn die Fraktionen das Anliegen für berechtigt halten, ist ihnen ein absolutes Tierversuchsverbot zu radikal. Minderheiten beantragen Gegenvorschläge.

Die Initiative verlangt ein bedingungsloses Verbot von Tier- und Menschenversuchen. In der Verfassung sollen Tierversuche als Quälerei und Verbrechen eingestuft werden. Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssten, dürfen weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden.

Güterabwägung muss möglich bleiben

«Mit einem Ja zur Initiative würde die Schweiz gänzlich auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus verzichten», sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Dasselbe würde beispielsweise für moderne Krebstherapien gelten. Für Therapien und Medikamente müssten die Menschen in der Schweiz ins Ausland reisen.

SVP-Sprecher Andreas Gafner (BE) verwies auf bisherige Anstrengungen für den Ersatz von Tierversuchen. Die Gesetzgebung zu Tier- und Menschenversuchen in der Schweiz seien ausreichend.

Namens der Mitte-Fraktion fügte Lilian Studer (EVP/AG) hinzu, dass Güterabwägungen möglich sein müssten zwischen der Belastung der Tiere und dem potenziellen Nutzen eines Versuches für den Menschen. «Forschung an Tier und Mensch bleibt nie ganz wegzudenken.»

SP, Grüne und GLP lehnen die Initiative zwar ebenfalls ab, wollen ihr aber einen Gegenvorschlag entgegenstellen, entweder direkt – in der Verfassung – oder indirekt auf Gesetzesebene. Im Zentrum dieser Gegenentwürfe stehen Ausstiegsszenarien und der Verzicht auf Versuche, bei denen die Tiere starke Schmerzen oder Angst erleiden.

Schachteln mit Unterschriften: Der Nationalrat berät am  Mittwoch über seine Position zur Volksinitiative für ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen. (Archivbild)

Parlament stimmt bei neuen Geldwäschereiregeln für Minimallösung

Das Parlament will das Geldwäschereigesetz in einigen Punkten verschärfen, lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab. Am Mittwoch hat der Ständerat die letzte Differenz in der Vorlage bereinigt. Diese ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Den Weg für eine mehrheitsfähige Lösung ebnete vergangene Woche der Nationalrat, indem er weitgehend den Vorschlägen des Ständerats folgte. Schliesslich setzte sich in beiden Räten eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.»

Noch im vergangenen Oktober drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.

Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. Man wolle dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine schlichte Reform unterstütze.

Ohne Regeln für Berater

Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage. Anwälte und Treuhänder sollen also auch künftig nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstehen.

«Kleinster gemeinsamer Nenner»

Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100'000 Franken nicht gesenkt.

Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind – und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen neue Vorschriften einhalten müssen.

Neue Formulierung bei Verdachtsfällen

Offen blieb bis zuletzt die Frage, wann Banken und andere Finanzintermediäre einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Heute reicht dafür ein einfacher Verdacht aus, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten.

Neu müssen Banken «einen konkreten Hinweis oder mehrere Anhaltspunkte» auf kriminelle Gelder haben, die «aufgrund zusätzlicher Abklärungen nicht ausgeräumt werden können». Erst dann sind sie verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über ihren Verdacht zu informieren.

«Wir haben uns der bisherigen Praxis des Bundesgerichts angenähert», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Lösung sei «genügend». Die Kritiker werden nun nicht verstummen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Maurer.

Die Schweiz muss ihre Geldwäschereiregeln an internationale Vorgaben anpassen. Das Parlament hat sich nun für eine Mini-Reform entschieden. (Symbolbild)

Parlament will Vorschriften für Kunststoff-Recycling

Das Parlament will das Potenzial für Plastik-Recycling besser nutzen. Der Ständerat hat stillschweigend eine Motion überwiesen, die flächendeckende separate Sammlungen und eine hochwertige Wiederverwertung verlangt. Der Bundesrat soll dies per Verordnung vorschreiben.

«Für die Rezyklate gibt es einen Markt»: Der Ständerat ist einer Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler gefolgt. Plastiksammelstelle im Migros.

Der Rat folgte dem einstimmigen Antrag seiner Umweltkommission. Kunststoffe würden in der Schweiz zwar an einigen Orten gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt, schrieb die Kommission. Doch die Sammlungen seien vergleichsweise teuer.

Die Motion verlangt, private und öffentliche Lösungen für die Kunststoff-Wiederverwertung zu prüfen. Der Bundesrat erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden.

Lesen Sie dazu: Hoffnung auf besseres Plastik-Recycling à la PET

SDA/red