News-Ticker zur Frühjahrssession+++ Lückenloses Tabakwerbeverbot geht den Bürgerlichen zu weit +++ Parlament will Flickenteppich bei Kesb-Beschwerden beseitigen
Die Räte debattieren in Bern unter anderem über die Corona-Politik, Medien und AHV. Die Frühlingssession im Ticker.
Das Wichtigste in Kürze:
Vom 1. bis 19. März halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Frühlingssession ab.
Das Programm ist reichhaltig, namentlich für die grosse Kammer. Vom Programm gestrichen wurde aber die geplante Wahl des neuen Bundesanwalts.
Volksinitiativen: Das Verbot von Tier- und Menschenversuchen steht ebenso zur Debatte wie die des Tabakwerbeverbots. Weiter muss sich der Nationalrat mit der Justizinitiative befassen.
Der Ständerat berät die Juso-Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern».
Umstritten in beiden Räten wird die Ausgestaltung der Medienförderung sein.
Gezankt wird — einmal mehr — um die neue AHV-Reform.
Absatz von Schweizer Weinen wird nicht gefördert
Der Ständerat will Importeure von ausländischen Weinen nicht verpflichten, auch Schweizer Weine in den Handel zu bringen, um durch die Pandemie geschädigte Produzenten zu unterstützen. Er lehnte eine Motion von Marianne Maret (CVP/VS) ab. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) liess sich nicht gewinnen für das Anliegen. Die Massnahme würde eine Neuverhandlung der WTO-Verpflichtungen erfordern. Das berge die Gefahr, dass sich die Schweiz zu Import-und Exportkompensationen für andere Agrarprodukte verpflichten müsse, schrieb die Kommission.
Ein systemisches Problem sehe er nicht, sagte Benedikt Würth (CVP/SG) im Rat. «Die Märkte werden sich normalisieren.» Dank der Marktöffnung seien Schweizer Weine besser geworden.
Auch der Bundesrat war gegen die Motion und erinnerte an die 2020 beschlossene Deklassierung von Wein, um den Markt zu entlasten. Trotz rückläufigem Weinkonsum halte sich der Schweizer Wein im Markt, sagte Bundespräsident Guy Parmelin, selbst Weinbauer. Westschweizer sollten den Absatzmarkt in der Ostschweiz besser pflegen, mahnte er.
Geschlossene Restaurants und nicht stattfindende Feiern und Grossanlässe senkten den Wein-Absatz, warb Maret für ihre Motion. Für andere Landwirtschaftserzeugnisse, etwa Rindfleisch, gebe es ähnliche Bestimmungen. Eine Minderheit unterstützte sie.
Die geltenden Bestimmungen benachteiligten Schweizer Produzenten, unter anderem weil auch in die EU und Nachbarländer den Absatz von Wein förderten, machte sie geltend. Zwang bedeute der Vorschlag nicht, sagte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD). Die Importeure könnten frei entscheiden, ob sie mit der Verpflichtung gegenüber Schweizer Wein bessere Zollkonditionen wollten oder nicht. Der Ständerat lehnte die Motion schliesslich mit 25 zu 14 Stimmen und bei 4 Enthaltungen ab.
Grünes Licht für Freihandelsvertrag mit Grossbritannien
Der Bundesrat soll mit Grossbritannien ein Freihandelsabkommen abschliessen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss oppositionslos angenommen.
Das Parlament will die Handelsbeziehungen mit Grossbritannien nach dem Brexit vertiefen. Mit einer Motion hat es den Bundesrat beauftragt, die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen aufzunehmen. Der Entscheid in der grossen Kammer fiel oppositionslos.
Abschluss in absehbarer Zeit
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Die «Mind the Gap»-Strategie sei von Anfang an auf eine Ausweitung der Beziehungen ausgerichtet gewesen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Seit zwei Monaten seien nun die Verträge zwischen der EU und Grossbritannien bekannt. Diese Verträge beinhalteten Bereiche, die durch die bilateralen Abkommen der Schweiz mit Grossbritannien nicht abgedeckt seien. Dazu zählten beispielsweise Service-Dienste.
Entsprechend habe der Bundesrat ein Interesse, in absehbarer Zeit ein Freihandelsabkommen abzuschliessen. Schliesslich ginge es darum, eine Benachteiligung der Schweizer Unternehmen gegenüber Unternehmen in der EU zu verhindern, schloss Parmelin.
1,7 Milliarden Franken für Wohnbauförderung
Das Parlament hat den Rahmenkredit für die Wohnbauförderung in den Jahren 2021 bis 2017 genehmigt. Nach dem Nationalrat ist am Mittwoch auch der Ständerat dem Antrag des Bundesrats gefolgt, 1,7 Milliarden Franken für Bürgschaften bereitzustellen. Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Der Rahmenkredit gilt ab dem 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall.
Die EGW beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau durch Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauherren. Dank der Bundesbürgschaft kann sie das langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun.
Auf diese Weise werden den Angaben des Bundesrats zufolge rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Mehr Transparenz bei Parteispenden gefordert
Der Nationalrat will nun doch ein Gesetz für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung. Er hat einem Gesetzesentwurf im zweiten Anlauf zugestimmt. Dabei hat der Nationalrat ein paar eigene Bestimmungen angebracht – etwa zur Transparenz bei Ständeräten.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Urheber der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» dazu bewogen werden, ihre Initiative zurückzuziehen. «Diese Vorlage nimmt die Signale und das Bedürfnis nach mehr Transparenz in der Bevölkerung auf», sagte Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH). Der Rat stimmte dem zu und nahm die Vorlage am Mittwoch mit 113 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und einem grossen Teil der Mitte-Fraktion.
Das Kernstück der Vorlage ist die Höhe des Schwellenwerts, ab welchem Spenden an Parteien und Politikerinnen und Politiker künftig offengelegt werden müssen. Die Initianten wollen diese Schwelle bei 10'000 Franken festsetzen, die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S), welche den Gegenentwurf ausgearbeitet hat, sieht eine Schwelle bei 25'000 Franken vor.
Kompromiss soll Wind aus Segeln nehmen
Der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt konnte den Rat schliesslich zu einem Kompromiss-Wert von 15'000 Franken bewegen und hofft, dass dies die Initianten zu einem Rückzug bewegt, wie er sagte. Der Rat folgte seinem Vorschlag mit 118 zu 76 Stimmen.
Der Nationalrat sprach sich zudem dafür aus, dass – anders als von der Ständeratskommission vorgeschlagen –, auch Mitglieder des Ständerats ihre Wahlkampfbudgets offenlegen müssen. Weiter sollen Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten. Schliesslich spricht sich die grosse Kammer dafür aus, dass die Angaben stichprobenweise auf deren Richtigkeit kontrolliert werden.
Noch in der Herbstsession hatte die grosse Kammer die Vorlage zu mehr Transparenz in der Parteifinanzierung abgelehnt. Das Geschäft geht mit den neuen Vorschlägen zurück an den Ständerat.
Umstrittene Punkte beim Trinkwasserschutz
uf die Grundzüge der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser haben sich die Räte bereits geeinigt. Noch umstritten ist aber unter anderem, ob die Kantone mehr Grundwasserfassungen als heute benennen müssen, damit diese besser geschützt werden können.
Der Nationalrat will den Kantonen vorschreiben, bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse zu bezeichnen. Die Pflicht würde gelten, wenn die Fassungen regionale Bedeutung haben oder in ihrer Umgebung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen können.
Umstrittenes Vorgehen
Umstritten ist nicht der Vorschlag, sondern das Vorgehen – der Ständerat nahm im Herbst eine Motion mit demselben Anliegen an. Am Mittwoch wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) die Passage nicht in die Vorlage aufnehmen, ohne die Kantone und betroffene Kreise angehört zu haben. Auch der Bundesrat plädiert für diesen Weg.
Die von Roberto Zanetti (SP/SO) angeführte Minderheit hingegen wollte das Verfahren abkürzen und dem Nationalrat folgen, um keine Zeit zu verlieren. Auf eine Vernehmlassung könne verzichtet werden, da die Interessierten sich bereits geäussert hätten, sagte Zanetti im Rat. Die Minderheit unterlag aber mit 14 zu 26 Stimmen.
Nicht ganz einverstanden ist der Ständerat auch mit der Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, müsste gemäss einem Entscheid des Nationalrats dem Bund Daten zur Abgabe an Bauern melden. Wer meldepflichtig ist, entscheidet der Bundesrat. Das soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird.
Familiennachzug für Schutzbedürftige auch künftig sofort möglich
Schutzbedürftige Menschen – also Personen mit S-Status – können ihre Familien wie anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus auch künftig zusammenführen. Der Nationalrat hat eine Praxisänderung, wie sie der Ständerat wollte, am Mittwoch zum zweiten Mal abgelehnt.
Die grosse Kammer folgte der knappen Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SGK-N) und trat nicht auf einen Gesetzesentwurf ein. Der Entscheid fiel mit 110 zu 81 Stimmen. Gegen eine Neuregelung waren SP, Grüne, GLP und die Mitte-Fraktion, erfolglos dafür weibelten SVP und FDP. Mit dem neuerlichen Nein ist die Vorlage vom Tisch.
Der Entwurf des Ständerats sah vor, dass für schutzbedürftige Personen (S-Status) beim Familiennachzug die gleichen Voraussetzungen gelten sollen wie bei vorläufig Aufgenommenen. Betroffene sollten ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen dürfen.
Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Den Anstoss dazu gegeben hatte der ehemalige Aargauer Ständerat Philipp Müller (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative.
Mehrwert umstritten
In den Augen des Ständerats und einer Minderheit des Nationalrats hätte die Neuregelung die Vergabe des Schutzbedürftigenstatus erleichtert. Schutzbedürftigen Personen wäre ein vorläufiger Schutz gewährt worden, ohne das Schweizer Asylsystem zu überlasten, argumentierten sie. Die sofortige Familienzusammenführung sei ein Grund, warum der S-Status noch nie erteilt worden sei.
Die Mehrheit im Nationalrat sieht in dieser Änderung aber keinen Mehrwert. Anstatt eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, würde diese Anpassung vielmehr die Lage der betreffenden Personen verschlechtern, sagte Kommissionssprecherin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH).
Nationalrat will SRG bei Onlineberichten weiter einschränken
Der Nationalrat hat rund 20 Millionen Franken für neue Fördermassnahmen bewilligt, die dem ganzen Mediensystem zugutekommen sollen. Darunter fallen unter anderem die Unterstützung für die journalistische Ausbildung und für die Nachrichtenagenturen.
Finanziert werden kann mit den gesprochenen Mitteln auch ein Fördertopf für IT-Projekte, im Sinne von Branchenlösungen. Neu können auch alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden. Damit sollen nicht nur unabhängige Journalistenschulen, sondern auch Medienhäuser profitieren.
Keine Mediengutscheine für Jugendliche
Mit 97 zu 95 Stimmen knapp abgelehnt hat der Rat die Einführung finanzieller Mittel für die Einführung von Mediengutscheinen für junge Erwachsene. Die vorberatende Kommission hatte ein solches Instrument vorgeschlagen.
Ein Angriff von SVP und FDP auf das geltende Verbot für Politwerbung auf den SRG-Kanälen scheiterte ebenso wie die Einführung eines Werbungs- und Sponsoringverbots für SRG-Radioprogrammen.
Sommaruga: Auch Gratismedien profitieren
Die Beschlüsse des Nationalrats in diesem zweiten Block der Beratungen zum Massnahmenpaket zu Gunsten der Medien führen zu Mehrkosten von jährlich rund 20 Millionen Franken. Insgesamt stehen nun in diesem Bereich jährlich rund 30 Millionen Franken Fördergelder zur Verfügung.
Im Gegensatz zu den Änderungen im Postgesetz profitieren in diesem zweiten Block alle elektronischen Medien von den Massnahmen, auch die Gratismedien, wie Medienministerin Simonetta Sommaruga ausführte.
Streit um Online-Texte der SRG
Zu reden gab insbesondere die weitere Einschränkung im Text-Onlinebereich der SRG, die die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats beantragt hatte. Die Beschränkung für Online-Texte auf 1000 Zeichen in der Konzession wurde von der Mehrheit als nicht genügend beurteilt, wie Kommissionssprecher Philipp Kutter (CVP/ZH) ausführte.
Die Beschränkungen seien heute schon massiv, wehrte sich Matthias Aebischer (SP/BE) vergeblich gegen weitere Einschränkungen. Es könne nicht sein, dass die SRG als Hauptkonkurrentin für die anderen Schweizer Medien im Onlinebereich über Staatsgelder den Wettbewerb verzerre, hielt Gregor Rutz (SVP/ZH) dagegen.
Ständerat will mehr Corona-Tests
Der Ständerat macht sich für eine breitere Test-Strategie stark. Die Gesundheitskommission will kostenlose Corona-Tests für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz alle zwei Wochen. Die Wirtschaftskommission hat einen Antrag, wonach «der Bund die Durchführung von Covid-19-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt», angenommen. Bisher übernimmt der Bund die Kosten nur bei wiederholten Tests in Altersheimen oder Schulen.
Ständerat gegen Lehrabschlüsse bei negativem Asylentscheid
Der Ständerat hat am Montag eine Motion abgelehnt, die es Asylsuchenden ermöglichen sollte, ihre Lehre trotz negativen Asylentscheids zu beenden. Der Entscheid fiel mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das Anliegen ist damit vom Tisch.
Viele der Ratsmitglieder waren zunächst vom Anliegen der Motion überzeugt, wie sie in ihren Voten zum Ausdruck brachten. Schliesslich lehnte eine Mehrheit im Ständerat die Motion aber ab.
Man gehe bei den Lehrabschlüssen von einer Problematik aus, die sich nach der Revision des Asylgesetzes im Jahr 2019 nicht mehr stellen sollte, sagte Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL). Die Dauer der Asylverfahren sei verkürzt worden. Die Verfahren sollten nicht mehr so lange dauern, dass vorher noch Lehrverträge abgeschlossen würden, sagte Hefti. Es gebe vielleicht noch ein paar wenige solche Fälle. Dafür gebe es aber Härtefallregelungen. Aus diesen Gründen lehnt auch der Bundesrat das Anliegen ab, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) versuchte vergeblich, die Mehrheit des Rats auf seine Seite zu ziehen und zu einem Ja zu bewegen. Eine Lehre müsse abgeschlossen werden, damit sie funktioniere, sagte er. Ein Bäckermeister nehme das Brot ja auch nicht nach der halben Backzeit aus dem Ofen. Wenn nach x Monaten Lehre der negative Asylentscheid gefällt werde, komme der Lehrling ins Nothilfe-Zentrum, statt dass er die Lehre abschliessen und arbeiten könne. Das verstehe doch kein Mensch, meinte Zopfi.
Formuliert hatte die Forderung die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung zugestimmt.
Keine Präventivhaft für Jihad-Rückkehrer
Jihad-Rückkehrer dürfen nicht in auf Verdacht präventiv inhaftiert werden. Der Ständerat hat am Montag eine Motion der SVP-Fraktion mit 37 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, die eine generelle Sicherheitshaft für Gefährder einführen wollte. Die Präventivhaft ist damit vom Tisch.
Eine Präventivhaft sei mit dem Rechtsstaat und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vereinbar, entsprechend sei die Motion abzulehnen, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) für die Sicherheitspolitische Komimssion (Sik-S). «Der Terrorismus bekämpft die Demokratien. Die Demokratie zu verteidigen, bedeutet, den Terrorismus mit den Instrumenten des Rechtsstaats zu bekämpfen.»
Ein Hinweis auf eine Beteiligung an einer verbotenen Organisation reiche nicht aus, um eine Sicherheitshaft anzuordnen, so Jositsch. Die Grenzen des Rechtsstaats seien zu beachten und Aufrecht zu erhalten.
Der Terrorismus sei in der Schweiz angekommen, argumentierte hingegen SVP-Ständerat Werner Salzmann (BE) für die Motion seiner Partei. Er erinnerte an das Attentat im September 2020 in Morges (VD). «Das Verbot einer gesamten Organisation ist ein ausserordentlich starkes Mittel. Deshalb ist davon auszugehen, dass von Personen, die solch eine Organisationen unterstützten, eine konkrete Bedrohung ausgeht», so Salzmann. Eine Präventivhaft sei in diesen Fällen unabdingbar.
U-Haft für Jihad-Rückkehrer
Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass eine Untersuchungshaft der Rückkehr von Jihad-Reisende schon heute angeordnet werden könne. Diese Möglichkeit werde auch von den Gerichten wahrgenommen.
Sie erinnerte den Rat daran, dass die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und – direktoren (KKJPD) zusammen mit dem Justizdepartement (EJPD) die Einführung einer Präventivhaft rechtlich prüfen liessen. Das juristische Gutachten kam zum Schluss, dass einen solche Präventivhaft nicht EMRK-konform umsetzbar ist.
Der Nationalrat hatte sich bei der Beratung der Vorlage zu den polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT-Vorlage) im Juni 2020 noch deutlich gegen die Präventivhaft ausgesprochen. Neben der SVP stimmte nur noch die CVP für die Einführung einer Präventivhaft.
Nach dem Vorfall von Morges (VD) vollzog der Nationalrat dann aber eine Kehrtwende und nahm die Motion der SVP mit Unterstützung der FDP-Fraktion und einer Mehrheit der heutigen Mitte-Fraktion an.
Angestossen hatte die Diskussion um eine Sicherheitshaft die KKJPD. Nach dem Rechtsgutachten sah die Konferenz jedoch von ihrem Vorhaben ab.
Die Präventivhaft ist mit dem Entscheid des Ständerates vom Tisch. Das PMT-Gesetz ist allerdings noch nicht unter Dach und Fach. Die Jungen Grünliberalen ergriffen zusammen mit der Juso, den Jungen Grünen, dem Chaos Computer Club sowie Sektionen der Jungfreisinnigen und der Piratenpartei das Referendum. Die Vorlage kommt am 13. Juni zur Abstimmung.
Nationalrat fordert gesetzliche Regeln für Telearbeit beim Bund
In der Bundesverwaltung sollen einheitliche Bestimmungen zur sogenannten Telearbeit gelten, und jede Angestellte und jeder Angestellte soll das Recht haben, ausserhalb seines Büros zu arbeiten. Das fordert der Nationalrat.
Er unterstützte am Montag mit 139 zu 50 Stimmen eine Motion von Marco Romano (CVP/TI). Die geforderten Bestimmungen sollen es Bundesangestellten erlauben, Telearbeit zu nutzen, soweit es mit der Ausübung ihrer Funktion vereinbar ist. Ob ausserhalb der Büros gearbeitet werden darf, solle nicht von Vorgesetzten abhängen.
Die Bundesverwaltung müsse eine Vorbildrolle übernehmen, sagte Romano im Rat, und es müssten überall dieselben Regeln gelten. Telearbeit sei in den vergangenen Jahren beliebter geworden und werde auch zunehmend genutzt.
Er verspricht sich von der einheitlichen Regeln eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weniger Emissionen durch Verkehr und weniger Auslagen für die Einrichtung von Verwaltungsarbeitsplätzen. Dieses Geld könnte für Informatikinfrastruktur eingesetzt werden.
Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden. Der zuständige Finanzminister Ueli Maurer sagte, in Spitzenzeiten während der Lockdowns hätten bis zu 55'000 Mitarbeitende beim Bund von zu Hause aus gearbeitet. Die ersten Erfahrungen mit dem Homeoffice würden in den weiteren Arbeiten berücksichtigt, versicherte er.
Die SVP-Fraktion stellte sich gegen die Motion. Ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten sei abzulehnen, und Telearbeit sei aufgrund der geltenden Bestimmungen bereits möglich, sagte Lars Guggisberg (BE). Auch ohne gesetzlichen Zwang nehme mobiles Arbeiten stark zu.
Die Motion geht nun an den Ständerat.
Nationalrat will Verkauf der Ruag Ammotec stoppen
Der Nationalrat will den Verkauf der Ruag Ammotec stoppen. Er hat dazu eine entsprechende Motion aus der SVP-Fraktion mit 110 zu 79 Stimmen und bei 2 Enthaltungen angenommen. Dem Anliegen hatte der Ständerat allerdings bereits eine Absage erteilt.
Der Grundsatz, dass die Schweiz mit einer eigenen Munitionsproduktion die Verteidigungsfähigkeit wahren solle, solle nun plötzlich nicht mehr gelten, fragte sich David Zuberbühler (SVP/AR) im Nationalrat. «Im Krisenfall könnte kaum Munition aus dem Ausland beschafft werden», gab er zu bedenken.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Finanzminister Ueli Maurer argumentierte, dass Ruag Ammotec Marktführer für Kleinkaliber-Munition in Europa sei und zur Hauptsache nicht an die Armee liefere. Der Bedarf für die Schweizer Armee könne mit einem Leistungsvertrag gesichert werden.
Der Verkauf der Ruag Ammotec mache es möglich, den in Schwierigkeiten steckenden Mutterkonzern zu sanieren, führte Maurer weiter aus. Es gebe Interessenten an der Munitionsfabrik, und der Bundesrat sei zuversichtlich, dass die Arbeitsplätze in Thun BE bestehen blieben.
Die Motion geht nun an den Ständerat. Dieser lehnte allerdings im Juni 2020 eine gleichlautende Motion von Werner Salzmann (SVP/BE) ab. Die Mehrheit der kleinen Kammer wies darauf hin, dass die Ruag Ammotec im Privatbesitz flexibler und unabhängiger agieren und damit in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben könne.
Gesundheitsversorgung in Asylzentren laut Ständerat gewährleistet
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für Asylsuchende in Bundesasylzentren ausreichend gewährleistet. Dieser Auffassung ist der Ständerat. Er hat am Montag eine Motion abgelehnt, die Verbesserungen für von Gewalt betroffene Asylsuchende verlangt.
Anders als der Nationalrat sieht der Ständerat bei der Gesundheitsversorgung in Bundesasylzentren keinen Handlungsbedarf. Der Ständerat hat mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) abgelehnt, die Verbesserungen für Asylsuchende forderte, die Gewalt erlitten haben. Für den Vorstoss stimmten SP und Grüne.
Der Vorstoss verlangte unter anderem vom Bundesrat, dass Gewaltopfer schneller identifiziert werden und die fachliche Betreuung traumatisierter Asylsuchender ausgebaut wird.
Eine Mehrheit des Ständerats kam zum Schluss, dass in Anbetracht der bereits vorgenommenen und geplanten Massnahmen durch den Bund die Forderungen der Motion bereits erfüllt sind, wie Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) für die vorberatende Kommission sagte.
Hans Stöckli (SP/BE) argumentierte für die Minderheit, dass gerade im Zusammenhang mit den beschleunigten Asylverfahren die Opferidentifikation verbessert werden müsse. Dass Handlungsbedarf bestehe, zeigten diverse Bundesgerichtsentscheide.
Der Bundesrat bemesse der Betreuung der traumatisierten und von Gewalt betroffenen Asylsuchenden eine grosse Bedeutung zu, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bund habe auch entsprechende Massnahmen getroffen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe das Anliegen zu einem Schwerpunkt erklärt. Die Motion sei entsprechend bereits erfüllt.
Anders als der Ständerat hatte der Nationalrat die Motion in der vergangenen Wintersession angenommen. Mit der Ablehnung im Ständerat ist der Vorstoss vom Tisch.
Nationalrat stimmt bei neuen Geldwäschereiregeln für Minimallösung
Das Parlament will das Geldwäschereigesetz punktuell verschärfen, lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab. Der Nationalrat ist am Montag weitgehend der Vorlage des Ständerats gefolgt. Es ist eine Minimalvariante auf Zeit.
Die Debatte zu Beginn der Frühjahrssession war wie die vorangegangenen zum Thema zuweilen emotional. Schliesslich setzte sich eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.» In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 123 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage.
Den Kurs vorgegeben hatte die vorberatende Rechtskommission (RK-N). Noch im vergangenen Oktober drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.
Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. «Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Schweiz weltweit vorne», sagte SVP-Sprecher Pirmin Schwander (SZ). Trotzdem wolle man dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine «schlichte Reform» unterstütze.
Wenig zufriedene Gesichter
Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage. Anwälte und Treuhänder sollen also auch künftig nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstehen. Mit 108 zu 86 Stimmen folgte der Nationalrat diesem Vorschlag.
Ohne Regeln für Berater nützt die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner letztlich vergeblich. Es könne nicht sein, dass eine Mehrheit im Ständerat und in der Nationalratskommission unter dem Lobbying der Wirtschaft einknicke, sagte Baptiste Hurni (SP/NE).
Die Bürgerlichen bezeichneten die Lösung des Ständerats dagegen als Kompromiss. « Wir hoffen, dass wir die Revision dazu nutzen, die Abwehrdispositive gegen Geldwäscherei zu stärken und damit die Integrität und Reputation unseres Finanzplatzes zu schützen», sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Die vorliegende Reform sei ein erster Schritt, mit dem die meisten internationalen Empfehlungen umgesetzt würden.
Keine Regeln für Gold
Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100'000 Franken nicht gesenkt. Der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes wird auch nicht auf jene Personen ausgedehnt, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen.
Schätzungsweise 40 bis 70 Prozent der weltweiten Goldproduktion werden in Raffinerien in der Schweiz gegossen. Das Problem: Die Herkunft des Goldes ist nach dem Raffinierungsprozess nicht mehr feststellbar und dieses lässt sich weltweit verkaufen – auch Produkte aus zweifelhafter Produktion.
Die betroffene Branche und die Ratslinke wünschten sich neue Regulierungen. Obwohl das Anliegen auch in der Mitte Sympathien genoss, wurde es schliesslich abgelehnt – zugunsten einer raschen Reform. Seine Fraktion wolle diese nicht gefährden, sagte Mitte-Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Es gehe um den «kleinsten gemeinsamen Nenner».
Florence Brenzikofer (Grüne/BL) hielt erfolglos dagegen, dass Kriminelle ihr Vermögen heute problemlos in Form von Gold in die Schweiz verschieben könnten. «Es ist absurd, dass das Geldwäschereigesetz hier eine Lücke aufweist.»
«Aufgeschoben ist nicht aufgehoben»
Unabhängig von den weiteren Entscheiden des Parlaments scheint klar, dass der Druck auf die Schweiz hoch bleiben wird, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die «Groupe d’action financière» (Gafi) – eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten – hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.
Die Mini-Reform, wie sie nun beschlossen wurde, wird die Kritiker nicht verstummen lassen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Finanzminister Ueli Maurer.
Ständeratspräsident appelliert an Respekt
Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP) hat zu Beginn der Frühlingssession an den Anstand und die Zuversicht in der Bevölkerung appelliert. Mit Tiraden lasse sich das Virus nicht vertreiben, sagte der Schwyzer.
«Die Menschen in unserem Land sind angespannt, verzweifelt, haben Existenzängste und müssen tatenlos zusehen, wie ihre selbst aufgebauten Firmen oder das Vermächtnis von Vorfahren durch diese Pandemie in den Abgrund gleiten», sagte Kuprecht am Montag im Rat.
Der Zweifel der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheiden der Regierung werde grösser, und die Glaubwürdigkeit nehme ab. Die Bevölkerung brauche jetzt Perspektiven und erwarte Lichtblicke. Die exekutive Politik sei gefordert, diese Zuversicht mit verständlichen Entscheiden zurückzugeben. Man dürfe die Optik der Zuversicht nicht vergessen, auch wenn das schwierig sei.
«Wir haben auch eine gewisse Verantwortung, für das Wohl der Gesellschaft zu sorgen», sagte Kuprecht. «Dazu gehört auch der Wille, die Vielfalt in der Einheit zu leben.» Und dazu gehöre wiederum der gegenseitige Respekt Andersdenkender und Andershandelnder.
Drohungen gegen Magistratspersonen und Angehörige des Parlaments und deren Familien entsprächen nicht dem Anstand und dem Willen der Gesellschaft, sagt Kuprecht. Mit Tiraden lasse sich das Virus nicht bekämpfen. Das gelinge nur, wenn alle zusammenstehen würden. «Lassen Sie uns gemeinsam und mit voller Kraft diesen Weg beschreiten und nehmen wir Abstand von jenen, die die Gesellschaft spalten wollen», fasste Kuprecht seine Aufforderung zusammen.
Aebi ruft den Rat zu fairem Handeln auf
Zum Beginn der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte hat Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) die Ratsmitglieder zu fairem Handeln in der Corona-Krise aufgerufen. Das Parlament habe den Auftrag, für das Wohl der ganzen Gesellschaft zu sorgen.
Die Pandemie habe die politischen Auseinandersetzungen im zurückliegenden Jahr geprägt, sagte Aebi am Montag den Nationalräten und Nationalrätinnen. Die Krise habe tiefe Spuren hinterlassen, sie fordere Todesopfer, belaste Familien und bedrohe Existenzen. Die Stimmung werde zunehmend aggressiver und kompromissloser.
«Wir sind Teil dieser Entwicklung», stellte Aebi fest. Die Stimmung sei in den Gesprächen und in den Medien zu spüren. «Wir treiben diese Stimmung aber häufig auch an.» Es gebe diskreditierende Äusserungen, Indiskretionen, unredliche Behauptungen und Vergleiche oder gar Aufrufe zum Gesetzesbruch.
Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen könnten es eigentlich besser, stellte Aebi klar. Er ermahnte sie, die richtigen Instrumente zu nutzen, um Einfluss zu nehmen und auch in harten Auseinandersetzungen fair zu bleiben.
Die Auswirkungen der Pandemie sind auch in der laufenden Session Gegenstand von Debatten. Über Anpassungen im Covid-19-Gesetz und zusätzliche Hilfsgelder berät der Ständerat am kommenden Donnerstag, der Nationalrat voraussichtlich kommende Woche. Bürgerliche Parteien wollen in das Gesetz schreiben, dass Gastronomiebetriebe sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen am 22. März wieder öffnen dürfen.
Parlamentsmitglieder haben Speicheltests zugeschickt bekommen
Um an der Frühlingssession der eidgenössischen Räte Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Speicheltest-Kit nach Hause geschickt bekommen. So sollen infizierte Personen ohne Symptome entdeckt werden.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wurden in einem Schreiben aufgefordert, am Montagmorgen vor Beginn der Session selber eine Speichelprobe zu entnehmen und diese bei der Ankunft am Morgen oder Nachmittag im Parlamentsgebäude abzugeben. Sie hätten zudem die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen – etwa, wenn sie die Tests vergessen hätten, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei den Parlamentsdiensten.
Die Resultate sollen so noch vor Beginn der Session respektive im Verlaufe des Nachmittags vorliegen und den Ratsmitgliedern per SMS mitgeteilt werden. Wer ein positives Resultat erhält, solle sich sofort in Isolation und nach Hause begeben. Über den Rücklauf und die Testresultate gab es am Montag zu Beginn des Nachmittags noch keine Auskunft.
Am Mittwoch sollen die Parlamentsmitglieder das Prozedere wiederholen. Auch in den kommenden zwei Wochen haben die Ratsmitglieder montags und mittwochs die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Das Testmaterial wird den Ratsmitliedern dann in den Ratssälen verteilt.
Die Tests sind freiwillig. Die Massnahme könne jedoch die beabsichtigte Schutzwirkung nur entfalten, wenn die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in möglichst grosser Zahl an den Tests teilnehmen, betonten die Parlamentsdienste in ihrem Brief an die Ratsmitglieder.
Zanken um die neue AHV-Reform
Ebenfalls auf der Zielgeraden sind neue Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen. Die grosse Landwirtschaftsreform steht dagegen vor der definitiven Sistierung. Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission das Projekt «Agrarpolitik 2022+" für Jahre auf Eis legen. Ein Entscheid dazu fällt am Montag der dritten Sessionswoche.
Gleichentags nimmt der Ständerat die Beratungen zur AHV-Reform auf. Neben einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre dürften vor allem die Ausgleichsmassnahmen und deren Finanzierung zu reden geben.
Weitere Schwerpunkte der Frühjahrssession sind im Nationalrat das Geldwäschereigesetz und die Parteienfinanzierung. Im Ständerat wird ferner über den Status der vorläufigen Aufnahme und die «Lex Netflix» diskutiert. Letztere will ausländische Streaming-Dienste verpflichten, in das Schweizer Filmschaffen zu investieren.
Marathondebatten zu Volksinitiativen
Gesundheitsminister Alain Berset wird sich aber nicht nur Corona-Debatten anhören müssen. So berät der Nationalrat auch zwei Volksinitiativen, die in den Zuständigkeitsbereich des Innendepartements gehören: Am Mittwoch der zweiten Sessionswoche steht das Verbot von Tier- und Menschenversuchen zur Debatte. Eine Woche später berät die grosse Kammer die Tabakwerbeverbotsinitiative.
Der Bundesrat hegt Sympathien für beide Anliegen, will diesen aber nicht mit neuen Verfassungsbestimmungen gerecht werden. Tierversuche will er stattdessen mit einem neuen Forschungsprogramm reduzieren, die Tabakwerbung mit einem im Parlament hängigen Gesetz einschränken.
Zu reden geben wird im Nationalrat weiter die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig im Losverfahren bestimmen will. Die vorberatende Kommission ist gespalten in der Frage, ob dem Volksbegehren ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden soll.
Auch der Ständerat wird sich mit einer Volksinitiative beschäftigen, nämlich mit jener der Juso mit dem Titel «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern (99-Prozent-Initiative)". Sie verlangt, dass Kapitaleinkommen, das einen bestimmten Betrag übersteigt, im Umfang von 150 Prozent besteuert wird. Das Vorhaben dürfte im Parlament chancenlos sein.
Mehr Unternehmen in der Krise helfen
Entscheide geben wird es zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise. Der Ständerat berät am Ende der ersten Sessionswoche über eine Ausweitung der Härtefallregelung und über verschiedene Nachtragskredite zum Budget 2021. Nebenbei bereitet der Bundesrat mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor, über welches ebenfalls die Räte zu bestimmen hätten.
Der Nationalrat diskutiert zu Beginn der zweiten Sessionswoche über die Aufstockung der Corona-Wirtschaftshilfen. Danach bereinigen die beiden Kammern allfällige Differenzen. Spannend wird sein, ob die Räte die Kompetenz für Lockerungsschritte beim Bundesrat belassen wollen oder selber das Zepter in die Hand nehmen wollen.
Die Pandemie dürfte auch die beiden Fragestunden im Nationalrat am Montag der zweiten und dritten Sessionswoche prägen. Zudem sind im National- und im Ständerat zahlreiche Vorstösse zum Thema traktandiert. Dabei geht es beispielsweise um die Stärkung des Gesundheitswesens oder der politischen Rechte in der Krise.
SDA/red
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