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Fristverlängerung für Steuern
Das droht, wenn man die Steuererklärung zu spät einreicht

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Die Steuererklärungen sind im Januar und Februar in den Schweizer Haushalten eingetroffen. Für die meisten Angestellten – im Steuerjargon sind das die natürlichen Personen – läuft in diesen Tagen die Frist zur Einreichung ab. In Zürich, Basel-Stadt und Baselland müssen die Steuerpflichtigen ihre Angaben offiziell bis 31. März abliefern, in Bern läuft die Frist schon am 15. März ab. In der Regel ist es aber kein Problem, wenn die Frist nur knapp verpasst wird. Denn bis die Behörden Mahnungen verschicken, kann es je nach Wohnort noch einige Wochen dauern.

Mahnspesen für verpasste Frist

Besser ist aber, noch vor dem erwähnten Stichtag eine Verlängerung zu beantragen. Denn wer Fristen verpasst, kann je nach Wohnkanton zur Kasse gebeten werden. In Bern und Basel-Stadt wird allein schon mit der Mahnung eine Gebühr von 60 respektive 40 Franken in Rechnung gestellt. Im Kanton Baselland gibt es für säumige Steuerpflichtige auch noch eine zweite Mahnung. Wer es so weit kommen lässt, zahlt 50 Franken. Im Kanton Zürich kostet die Mahnung nichts. Wer darauf aber nicht reagiert, wird nach Ermessen eingeschätzt, was teuer zu stehen kommen kann. 

Wenn die Zeit knapp ist, lassen sich solche Gebühren am einfachsten mit einer möglichst frühzeitigen Verlängerung der Abgabefrist vermeiden. Das ist heute in der Regel problemlos per Mausklick übers Internet möglich. In den Kantonen Bern und Basel-Stadt geschieht das über die Website der kantonalen Steuerverwaltung. Im Kanton Zürich ist das Gemeindesteueramt am Wohnsitz zuständig – auch in vielen Zürcher Gemeinden ist die Verlängerung online möglich. In Baselland erfolgt eine zweimonatige Fristverlängerung stillschweigend und kostenlos – sie muss also nicht einmal beantragt werden. 

Viele Verlängerungen

Die erste Fristerstreckung ist oft gratis und ziemlich beliebt. In den Kantonen Bern und Basel-Stadt haben für die Steuerperiode 2022 mehr als die Hälfte aller natürlichen Personen eine Verlängerung beantragt. In Baselland waren es 27 Prozent. Für Zürich liegen keine kantonsweiten Zahlen vor.

In vielen Kantonen ist eine Verlängerung bis im Herbst möglich. Bernerinnen und Berner haben die Wahl zwischen einer Verlängerung bis am 15. Juli (gratis), 15. September (20 Franken) oder bis maximal am 15. November (40 Franken). Im Kanton Zürich hängt es von der jeweiligen Wohngemeinde ab. In Basel-Stadt ist eine Verlängerung bis Ende September möglich. Wenn Steuerpflichtige in Basel-Stadt und Baselland mehr Zeit benötigen, so müssen sie eine Gebühr von 40 Franken entrichten. 

Gebühren, Bussen, zusätzliche Steuern

Schlecht ist, gar nicht auf Fristen oder Mahnungen zu reagieren. In manchen Kantonen werden zusätzliche Mahnspesen fällig. Wer keiner Aufforderung folgt, wird schliesslich nach Ermessen veranlagt. Das bedeutet, dass die Behörde über Einkommen und Ausgaben Annahmen trifft und somit bestimmt, wie viel Steuern zu bezahlen sind. Dabei können auch Gebühren und Bussen anfallen. Beispielsweise in Basel-Stadt beträgt die «Einschätzungsgebühr» zwischen 100 und 500 Franken. Im Kanton Zürich kann insbesondere im Wiederholungsfall eine Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten ausgesprochen werden, deren Höhe die Behörde individuell festlegt.

Rund 5 Prozent nach Ermessen veranlagt

Gemäss Zahlen aus den Kantonen Bern, Zürich und Basel-Stadt werden jeweils rund 5 Prozent der Steuerpflichtigen nach Ermessen veranlagt. Zürich weist aber darauf hin, dass ein grosser Teil der Betroffenen die Steuererklärung noch während der Einsprachefrist nachreicht. In Baselland liegt der Anteil der Personen, die alle Fristen und Mahnungen versäumen, mit 3,6 Prozent etwas tiefer. In den erwähnten Kantonen wird also ungefähr jede 20. bis 30. Person nach Ermessen veranlagt und muss sich auf eine höhere Rechnung und zusätzliche Gebühren einstellen.

Dieser Artikel wurde entsprechend der aktuellen Steuersaison für Sie aktualisiert.