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Vorschriften bei Auflösung von Internet-Abo
Darf Sunrise auf einer mündlichen Kündigung beharren?

Sunrise darf wie auch andere Unternehmen für die Kündigung eines Vertrags gewisse Vorgaben machen. 

Darf Sunrise eine schriftliche Kündigung ausschliessen?

Sunrise akzeptiert keine schriftliche Abo-Kündigung mehr. So wird der Austritt erschwert, wenn das Unternehmen telefonisch kaum erreichbar ist. Dürfen schriftliche Kündigungen ausgeschlossen werden?

Ja, das ist erlaubt. «Das Gesetz sieht – mit gewissen Ausnahmen, die hier nicht greifen – keine besondere Form der Kündigung vor», sagt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern. Vertragsparteien dürfen deshalb sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Kündigung vereinbaren. Wobei die mündliche Version eher ungewöhnlich ist.  

Ein Problem besteht bei der Beweiskraft. Wer kündigt, hat ein Interesse an einem Beleg. Das kann wichtig sein, um die Einhaltung einer Kündigungsfrist nachweisen zu können. «So lange diesem Bedürfnis entsprochen wird, sehe ich bei einer mündlichen Kündigung keine grösseren Probleme», erläutert Frédéric Krauskopf.

Die Vorgabe kann erfüllt werden, indem Kundinnen und Kunden das Recht auf eine unverzügliche Kündigungsbestätigung erhalten. Diese ist sowohl schriftlich als auch in Form einer Audiodatei möglich. Problematisch wäre, wenn Sunrise die Bestätigung verweigern würde.  

Doch das ist nicht der Fall. So teilt Sunrise mit, dass die Kündigung sowohl telefonisch als auch via Livechat erfolgen könne. Anschliessend erhalten Kundinnen und Kunden «per Telefon oder Chat eine Bestätigung per SMS, E-Mail und/oder Briefpost». Bei einer Kündigung per Livechat könne der Chatverlauf zugeschickt werden. Gekündigte Produkte würden zudem im Onlinekundenkonto als gekündigt angezeigt.

Darf die Altersprämie später ausbezahlt werden?

Ich bin seit vielen Jahren in der gleichen Firma tätig. Seit dem zehnten Dienstjahr erhalte ich jeweils nach Ablauf von weiteren fünf Jahren eine Altersprämie. Der neue Personalchef will die Prämie nun erst ein Jahr später auszahlen. Die Begründung: Die Prämie werde nach Kalenderjahr berechnet, und das erste Jahr zähle nicht als volles Kalenderjahr. Ist das erlaubt?

Bei der Auszahlung von Dienstaltersprämien zählen grundsätzlich die Kriterien, die im Personalreglement definiert sind. So wie Sie es andeuten, könnte das Reglement tatsächlich so interpretiert werden, dass die Prämie erst im Folgejahr nach dem Erreichen des dafür notwendigen Dienstalters entrichtet wird. Die Auslegung des neuen Personalchefs dürfte demnach korrekt sein, wenn sie auch etwas spitzfindig erscheinen mag. 

In Ihrem Fall kommt allerdings ein anderer Aspekt hinzu: Es geht bereits um das 35. Dienstaltersjahr. In der Vergangenheit haben Sie die Prämie stets nach vollendetem Dienstjahr erhalten. Laut Andrea Halbeisen, Fachanwältin Arbeitsrecht bei Gremper & Partner in Basel, dürfen Sie nach so langer Zeit davon ausgehen, dass die bisherige Regelung weiterhin gilt: «Ein Gericht würde wahrscheinlich zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden», sagt sie. 

Nachtrag: Wie der Leser mitteilt, ist es schliesslich zu einer Einigung gekommen. Er erhält die Dienstaltersprämie wie bis anhin, und das Personalreglement wird so angepasst, dass dies auch für alle anderen Angestellten weiterhin so gilt.