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Energieverbrauch in der Garage
Muss ich Strom für das Elektroauto eines anderen Mieters bezahlen?

Bei einer korrekt eingerichteten Ladestation wird der Strom dem Autobesitzer verrechnet. Leider ist das nicht in allen Gemeinschaftsgaragen der Fall. 
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Was muss ich tun, damit ich nicht den Strom für das E-Auto des anderen Mieters bezahle?

Ein anderer Mieter nutzt in unserer Gemeinschaftsgarage eine Steckdose, um sein Elektroauto aufzuladen. Der Strom dieser Steckdose wird allen Mietern verrechnet. Die bereits informierte Hausverwaltung hat bisher nichts unternommen. Was kann ich machen, wenn deswegen die Nebenkostenabrechnung stark ansteigt?

Ein Mieter darf sein Elektroauto oder sein E-Bike nicht in der Gemeinschaftsgarage von einem Stecker mit Allgemeinstrom laden. Als Allgemeinstrom, der über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird, zählt unter anderem das Licht in der Garage. Im Falle einer spürbar höheren Nebenkostenabrechnung müssen Sie bei der Hausverwaltung oder den Eigentümern intervenieren. Diese sind für eine korrekte Abrechnung verantwortlich.

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, können Sie mit einem eingeschriebenen Brief nachhaken und darauf hinweisen, dass Sie zusätzliche Nebenkosten aufgrund einer erhöhten Stromrechnung nicht akzeptieren. Sie dürfen auch die Belege einsehen, mit denen die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Bei einer deutlich höheren Rechnung als im Vorjahr behalten Sie im schlimmsten Fall so lange einen Teil des Geldes zurück, bis die Hausverwaltung die Mehrkosten nachvollziehbar begründet oder eine akzeptable Lösung vorschlägt. In solchen Situationen ist es stets empfehlenswert, auch mit gesundem Menschenverstand eine gemeinsame Lösung anzustreben.

Für den bereits bezogenen Strom sollte eine verträgliche Lösung gefunden werden. Allenfalls kann die Hausverwaltung aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit den zusätzlichen Strombezug dem Autobesitzer ungefähr zuweisen. Mit baulichen Massnahmen kann für die Zukunft sichergestellt werden, dass der Strom korrekt abgerechnet wird.

Wie kann ich verhindern, dass mir weiterhin adressierte Werbung zugeschickt wird?

Von Coop erhalte ich wiederholt Post mit Werbebeilagen, obwohl ich sie mit der Aufschrift «refusé» unfrankiert an den Absender retourniert habe. Wie muss ich vorgehen, dass ich keine solchen Sendungen mehr erhalte?

Sie haben eigentlich alles richtig gemacht. Unerwünschte Sendungen können Sie mit dem Vermerk «Annahme verweigert» oder «refusé» in einen gelben Briefkasten einwerfen oder am Postschalter abgeben. Die Post retourniert dann das Papier zurück an den Absender. Wenn Sie sichergehen wollen, kontaktieren Sie zusätzlich den Absender und teilen ihm mit, dass er diesen Versand einstellen soll. 

Im Fall von Coop ging es offenbar um Probeabo-Aktionen der hauseigenen Zeitung, mit denen Coop einen grösseren Personenkreis erreichen will. Auf Anfrage bedauert das Unternehmen, wenn die Zeitung mit Werbung trotz Abbestellungen wiederholt an die gleiche Adresse verschickt worden ist. Grundsätzlich kann die Coop-Zeitung aber jederzeit schriftlich, elektronisch oder telefonisch gekündigt werden. 

Bei unadressierter Werbung können Sie mit einem Hinweis auf dem Briefkasten («Werbung unerwünscht» oder ähnlich) die Annahme verweigern. Adressierte Werbung wird auch mit einem solchen Hinweis zugestellt.