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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Corona macht die Menschen wunderlich

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Ein Arbeitskollege traf jüngst mit einer Formulierung den Nagel auf den Kopf: «Corona macht die Menschen wunderlich.» Zugegeben, besonderes Verhalten konnte bei der Menschheit schon immer beobachtet werden. Doch seit letztem Frühling scheinen häufiger schrägere Vergehen bei den Staatsanwälten zu landen.

Ein Beispiel dafür hat sich am 3. Juli 2020 in Langnau abgespielt. Um 15.30 Uhr befand sich ein 23-Jähriger am Bahnhof Langnau-Gattikon. Dabei torkelte er gemäss Strafbefehl auf dem Perron auf und ab. Was er intus hatte, bleibt offen. Vermutlich hatte er ordentlich gebechert, was allein ja nicht strafbar ist. Während einer guten halben Stunde bewegte er sich unsicher auf dem Perron, häufig jenseits der weissen Sicherheitslinie, und beugte sich mit dem Oberkörper über die Geleise.

Um 15.38 und 15.56 Uhr überquerte der junge Mann auch noch verbotenerweise die Geleise. Mit seinem Verhalten machte er sich der vorsätzlichen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, wie das Delikt juristisch korrekt heisst, schuldig. Denn die ankommenden Züge der SZU mussten beim Eintreffen in den Bahnhof gut 35 Minuten lang auf Sicht und entsprechend langsamer fahren. Es kam bei diesen Zügen auch zu Verspätungen, um je 3 Minuten. Das ist bekanntlich eine halbe Ewigkeit im Schweizer Bahnverkehr. Erst um 17 Uhr normalisierte sich die Lage. Entweder hatte der Mann genug vom Herumtorkeln am Bahnhof, oder aufmerksame Freunde und Helfer hatten ihm einen Weg gezeigt, um den Standort zu wechseln.

Der 23-Jährige wird mit einer Geldstrafe von 60 mal 30 Franken und einer Busse von 400 Franken bestraft. Die Busse muss er bezahlen. Macht er sich in den nächsten zwei Jahren keiner weiterer Vergehen schuldig, verfällt hingegen die Geldstrafe.