Kolumne «Ertappt»Eine teure Massage
Sexuelle Dienstleistungen waren im Frühling 2020 behördlich verboten. Ein 67-Jähriger wollte sich sein Vergnügen am linken Zürichseeufer aber nicht nehmen lassen.
Jetzt geht es wieder los mit den Corona-Einschränkungen. Von der Situation im März, als sich die Strassen weitgehend geleert hatten, ist die Schweiz aber noch weit entfernt. Damals fiel fast jeder auf, der durch die Gassen schlich. In den letzten Monaten haben die Zürcher Staatsanwaltschaften entsprechend wegen Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung während des Lockdown diverse Strafbefehle ausgestellt. Vereinzelt ging es dabei um private Feste mit zu vielen Gästen. Auffällig häufig aber wurden verbotenerweise sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Nun ist auch der erste Fall im Bezirk Horgen, «eine Missachtung der Massnahmen im Sinne der Covid-19-Verordnung», rechtskräftig geworden. Schuldig gesprochen wurden ein 67-Jähriger und eine 55-jährige Sexarbeiterin. Der Beschuldigte wollte es sich trotz behördlichem Verbot Ende März nicht nehmen lassen, in einem Erotikclub am linken Zürchseeufer eine «erotische Massage» in Anspruch zu nehmen. Die Sexarbeiterin, die bei ihm für ein glückliches Ende sorgte, wird logischerweise ebenfalls bestraft.
150 Franken hat der Mann für die Dienstleistung bezahlt. Weil er nicht ein paar Wochen auf seine Befriedigung warten konnte, kommt ihn die Massage jetzt teuer zu stehen. Die Geldstrafe von 30 mal 70 Franken muss er nicht zahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Eine Busse von 600 Franken muss er hingegen berappen. Die Dienstleisterin kommt mit einer bedingten Geldstrafe von 30 mal 40 Franken und einer Busse von 150 Franken etwas besser davon.
In der heutigen Situation haben es Freier und Sexarbeiterinnen einfacher als im Frühling. Verboten sind die sexuellen Dienstleistungen nicht mehr. Die Männer müssen allerdings ihre Kontaktdaten angeben.
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