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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Alkohol tut ihm nicht gut

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Der Sommer 2020 war eine willkommene Pause im Corona-Jahr. Die Bevölkerung traf sich draussen, die Fallzahlen blieben tief. Ende Juni wollte sich auch ein 40-Jähriger aus Meilen einen schönen Abend machen. Er begab sich in die Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4. Der Abend endete unschön.

Das Benehmen des Mannes liess stark zu wünschen übrig. Gegen 21.45 Uhr wollte ihn eine Polizeipatrouille wegweisen. Er hielt nichts davon, beleidigte die Mütter der Polizisten und änderte den Kult-Spruch «S Bescht wos je hets gits» in eine Beleidigung mit Fäkalinhalt um. Die Polizisten sprachen die Wegweisung aus und gingen wieder.

Der 40-Jährige wendete sich nun einer Frau zu, die ihn «verpfiffen» hatte. Sie hatte die Polizei gerufen, weil er ein illegales Feuer gemacht hatte. Er drohte ihr, sie zu ohrfeigen, und fand, die Schweizerin solle in ihr Land zurückkehren. Es dauerte nicht lange, bis die Polizei zurückkehrte. Um 22.05 Uhr war definitiv Schluss mit dem schönen Abend. Als ihn die Polizisten arretieren wollten, spuckte der Beschuldigte einem Beamten ins Gesicht und beleidigte ihn, indem er sein Aussehen kritisierte. Der Polizist liess sich dazu hinreissen, dem Mann eine Ohrfeige zu verpassen. Zudem drohte der Beschuldigte dem Beamten, ihn umzubringen.

All diese Taten beging der 40-Jährige in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Er hatte nach eigenen Angaben sechs Liter Bier getrunken und wies um 22.55 Uhr noch 2,3 Promille auf. Das schützt ihn nicht vor Strafe. Weil er wenige Tage zuvor auch noch seinen Mitbewohner in Meilen angegriffen hatte, kassiert er eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 70 Franken und eine Busse von 2000 Franken. Letztere muss er zahlen, für die Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren.