Kolumne «Ertappt»Einfach unverbesserlich
Ein abgewiesener Asylbewerber hat mit einer entwendeten Kreditkarte in 50 Minuten elfmal versucht, Geld abzuheben. Sein Vorstrafenregister ist schwindelerregend.
Er ist ein wandelndes Klischee: Algerier, abgewiesener Asylbewerber und 16-mal vorbestraft. Jetzt hat er es schon wieder getan. Vermutlich im oder um die Migros Meilen hat er im April eine Kreditkarte mit dem passenden PIN-Code entwendet. Innerhalb von fünfzig Minuten hat er damit elfmal versucht, Geld abzuheben.
Um 17.10 Uhr ging der Raubzug in Meilen los. An den Bancomaten der Migros und der Raiffeisen hob der 50-Jährige 1000 und 500 Franken ab. Um 17.13 Uhr versuchte er erneut 1000 Franken bei der Raiffeisen rauszuholen – ohne Erfolg. Danach nahm er den Zug nach Zürich. Rund um den Stadelhofen ging die Kontoräumaktion weiter. An einem Bancomaten im Bahnhof ging um 17.46 Uhr der Versuch schief, die seltsame Summe von 845.61 Franken abzuheben. Bei der UBS spuckte der Automat 250 Franken aus, bei der CS kurz danach 120. Weitere Versuche, 1000 und 500 Franken bei der UBS sowie 1000, 500 und 250 Franken bei der CS rauszuholen, gingen schief, weil die Tageslimite für die Bezüge erreicht war.
Wie ihm die Polizei auf die Schliche gekommen ist, bleibt unklar. Möglicherweise sind die Geldbeträge oder die Karte bei einer Kontrolle in der Unterkunft aufgefallen. Was macht die Justiz mit einem, der in zehn Jahren 16 Vorstrafen gesammelt hat? Eine Geldstrafe würde keine Wirkung zeigen, befindet die Staatsanwaltschaft. Bezahlen könnte er sowieso nicht, schliesslich lebt er als abgewiesener Asylbewerber nur von Nothilfe. Also schickt sie den 50-Jährigen für zwei Monate ins Gefängnis. Statt Notunterkunft Urdorf heisst es also für 60 Tage Justizvollzugsanstalt für den Mann ohne Perspektive in der Schweiz. Ob der Aufenthalt etwas an seinem Verhalten ändern wird oder ihn gar zur Ausreise bringt, muss sich noch zeigen.
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