Aufsicht für VergleichsportalComparis blitzt vor Gericht gegen Finma ab
Schlappe vor Bundesverwaltungsgericht: Das Vergleichsportal muss sich nun als Versicherungsvermittlerin von der Finanzmarktaufsicht kontrollieren lassen.
Im Streit zwischen der Vergleichsplattform Comparis und der Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das Bundesverwaltungsgericht einen klaren Entscheid gefällt: Comparis ist eine Versicherungsvermittlerin, die sich der Aufsicht durch die Finma unterstellen muss. Comparis akzeptiert das Urteil.
Der Streit zwischen der Finma und Comparis, die eine der meistbesuchten Websites der Schweiz betreibt, schwelt schon seit 2019. Die Finma verlangt, dass sich Comparis als Versicherungsvermittlerin registriert. Für Unternehmensgründer Richard Eisler kam das nicht infrage. Als Grund wurde unter anderem «die Sicherung der Unabhängigkeit der Firma und der Vergleiche» genannt. Comparis legte deshalb Beschwerde gegen eine Finma-Verfügung vom Frühling 2023 ein, die das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgewiesen hat.
Schwestergesellschaft ist bereits registriert
Comparis stellte sich auf den Standpunkt, dass es reicht, wenn sich innerhalb der Firmengruppe die Schwestergesellschaft Optimatis als Versicherungsvermittlerin registrieren lässt. Laut Comparis werden die entsprechenden Geschäfte über Optimatis abgewickelt.
Doch mit dieser Argumentation konnte Comparis das Gericht nicht überzeugen. Es stellt fest, dass Nutzerinnen und Nutzer auf der Website von Comparis seit vielen Jahren Versicherungslösungen vergleichen können. Per Mausklick sei es möglich, direkt bei Versicherungen eine Offerte zu bestellen.
Firmen sind voneinander abhängig
Seit Juli 2023 erfolge dieser Schritt zwar formal über Optimatis, doch angeklickt werde das weiterhin auf der Website von Comparis. Die beiden Schwesterfirmen seien voneinander abhängig. Denn Optimatis könne nur dann Versicherungsofferten vermitteln, wenn Comparis zuvor bei Nutzerinnen und Nutzern das Interesse geweckt habe.
Zudem machten die Provisionen aus diesem Geschäft einen erheblichen Teil des Gewinns der Firmengruppe aus. «Weil sich Comparis nicht offen zu Bindungen an bestimmte Versicherungsunternehmen bekennt, sondern den Anschein erweckt, sie erbringe ihre Leistungen neutral, gilt sie als ungebundene Versicherungsvermittlerin», teilt das Bundesverwaltungsgericht mit.
Die Folgen für Comparis
Laut Comparis sind die Nachteile vorerst nicht gravierend, sondern vor allem formeller Natur. Die Firmengruppe wird neu neben Optimatis eine zweite als Versicherungsvermittlerin registrierte Gesellschaft haben. «Die Frage ist aber, ob die Finma später Auflagen machen könnte, die zu einem Wettbewerbsnachteil führen», teilt Comparis auf Anfrage mit.
Besonders mittel- bis langfristig bestehe das Risiko, dass die Finma aktiv in Comparis-Vergleiche eingreife. Dies beispielsweise, indem die Finma «vorschreibt, dass sich jedermann zuerst identifizieren muss, bevor er einen Vergleich machen darf». Eine solche Identifikation würde die Hürde erhöhen und viele Nutzerinnen und Nutzer abschrecken.
Schliesslich befürchtet Comparis einen Wettbewerbsnachteil für alle Schweizer Vergleichsplattformen. Dies, weil Techkonzerne wie Google Informationen und Kontakte für Versicherungslösungen aufschalten, ohne sich bei der Finma registrieren zu müssen.
Finma verzichtet auf Gewinneinzug
Die Finma drohte im Frühling 2023, zur «Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes» Gewinne aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen der Firmengruppe einzuziehen. Und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2015. Dabei wäre es um einen höheren Millionenbetrag gegangen, der Comparis in seiner Existenz gefährdet hätte. Comparis konnte bisher zu dieser Frage keine weiteren Informationen liefern.
Nun schlägt die Finma zumindest in diesem Punkt versöhnliche Töne an: Dem Vernehmen nach hat sie entschieden, auf den Einzug von Gewinnen zu verzichten.
Fehler gefunden?Jetzt melden.