Ehemaliges CU-Areal in UetikonDie Baudirektion klärt belasteten Seegrund vertieft ab
Das Baurekursgericht hat die kantonale Baudirektion bei der Sanierung des belasteten Seegrunds zurückgepfiffen. Diese entschied, das Urteil zu akzeptieren.
Jetzt steht fest, wie der Kanton Zürich bei der Sanierung des belasteten Seegrunds vor Uetikon weiter vorgeht. Die Planung ist wegen eines Entscheids des Baurekursgerichts ins Stocken geraten. Das Gericht hatte einen Rekurs teilweise gutgeheissen. Es beschied, die Baudirektion habe die Verteilung der Schadstoffe unzureichend abgeklärt.
Die Baudirektion hatte bis Freitag Zeit, den Entscheid des Baurekursgerichts beim Verwaltungsgericht anzufechten. Darauf verzichtet sie, wie sie mitteilt.
Die Baudirektion werde nun die geforderten zusätzlichen Abklärungen durchführen. Diese beinhalteten Kernbohrungen bis ins natürliche Sediment sowie chemische Analysen der Bohrkerne. So könne sie die Schadstoffverteilung neu ermitteln und auf dieser Basis prüfen, welches die optimale Variante zur Sanierung des Seegrunds sei. Wann das Ergebnis vorliege, lasse sich derzeit nicht sagen.
Die Sanierung ist notwendig, weil die Chemische Fabrik Uetikon fast 200 Jahre lang Dünger und Schwefelsäure herstellte. So lagerten sich am Seegrund auf einer Fläche von rund 75’000 Quadratmetern Schwermetalle ab, welche das Leben im Wasser gefährden können. Das Trinkwasser hingegen ist nicht betroffen.
Absaugen oder zuschütten
Die Baudirektion wollte ursprünglich alle Schadstoffe mit einem riesigen Sauger entfernen. 80 Prozent des belasteten Gebiets wurden so bereits saniert. Weil die Altlasten in Ufernähe wesentlich tiefer im Seegrund liegen als einst angenommen, hat sie entschieden, die Fläche entlang des Ufers mit einer 60 Zentimeter dicken Schicht Kies zu überschütten.
Gegen diese Projektänderung rekurrierte die Gruppierung «Lobby für Uetikon». Sie forderte, dass das gesamte belastete Material aus dem See entfernt wird. Das Baurekursgericht befand zwar, dass die Verteilung der Schadstoffe unzureichend abgeklärt worden sei. Es wies den Rekurs aber in den anderen Punkten ab. So beurteile es auch die Schüttung als grundsätzlich zulässig, wie die Baudirektion in ihrer Mitteilung festhält.
Die Sanierung des Seegrunds hatte Ende April 2022 begonnen. Sie ist bis auf das von der Projektänderung betroffenen Bereichs in Ufernähe abgeschlossen.
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