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Rekurs wegen Seegrund in Uetikon
Gruppierung wehrt sich gegen Überschüttung von Altlasten

Vor dem Chemieareal in Uetikon liegen Abfälle aus der ehemaligen Düngerproduktion.

Arsen, Blei und radioaktives Material liegen auf dem Seegrund vor dem Chemieareal in Uetikon. Einst sah das Kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) vor, die Schadstoffe mit einem Sauger zu beseitigen. Der Kanton hat sein Vorgehen aber geändert und will nun etwa ein Fünftel des Sanierungsbereichs mit Kies und Sand überdecken, statt die Schadstoffe aus dem See zu holen. Dies, weil das belastete Material wesentlich tiefer im Grund liege als einst angenommen – eine Teilsanierung sei daher bezüglich Risiken «verhältnismässiger».

Die Baukommission der Gemeinde Uetikon hat die Projektänderung des Kantons unter Auflagen vor kurzem bewilligt. So muss der Kanton vor Baubeginn beispielsweise ein Transportkonzept für die Anlieferung der 60’000 Tonnen Kies vorlegen. Gegen die Bewilligung hat die Lobby für Uetikon nun Rekurs eingelegt, wie Co-Präsident Andreas Natsch gegenüber dem «Blick» sagt

Dass diese Projektänderung nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen würde, war vorhersehbar. Bereits an einer Infoveranstaltung Ende April sorgte die Überschüttung der Schadstoffe für viele Fragen – Andreas Natsch verliess damals gar wütend den Saal. Nun sagt er gegenüber dem «Blick», es sei inakzeptabel, dass Schwermetalle im Trinkwasserreservoir Zürichsee blieben. «Insbesondere bleiben Uran- und Radium-Hotspots direkt vor der Seeufertreppe bestehen.»

Wie der «Blick» schreibt, verzichtet Pro Natura Schweiz hingegen auf einen Rekurs. Zwar werde von der Optimalvariante, die Altlast vollständig zu entfernen, abgewichen. Die Begründung, dass die Überschüttung nach heutigem Wissensstand verhindere, dass Schadstoffe in den See hineingelöst würden, sei jedoch nachvollziehbar.

Die Rekursfrist ist allerdings erst gerade angelaufen. Es kann also gut sein, dass noch weitere Rekurse gegen die Projektänderung eingehen. 20 Parteien beziehungsweise Personen haben den Baurechtsentscheid verlangt und sind somit einspracheberechtigt.