Regelung mit SpezialgesetzBundesrat will Deklarationspflicht für neue Gentech-Pflanzen
Die Regierung möchte mit neuen Gentechmethoden veränderte Pflanzen zulassen. Umweltminister Albert Rösti strebt dabei eine strengere Regelung an als die EU.

- Albert Rösti plant ein Spezialgesetz für neue gentechnische Zuchtverfahren bei Pflanzen.
- Die Genschere ermöglicht gezieltere Veränderungen ohne Einbringen artfremder Gene.
- Produkte müssen künftig mit dem Vermerk «aus neuen Züchtungsverfahren» gekennzeichnet werden.
- Das klassische Gentechmoratorium soll dennoch bis 2030 verlängert werden.
Es geht um Kartoffelsorten, die gegen die Kraut- und Knollenfäule resistent sind. Oder um Kulturpflanzen, die den Klimawandel und die trockeneren Sommer besser vertragen. Solche Erfolge erhofft sich Umweltminister Albert Rösti von den neuen gentechnischen Zuchtverfahren. Sie sollen in der Schweiz künftig zugelassen werden.
Das Erbgut der Pflanzen wird dabei mit einer sogenannten Genschere verändert. Dabei sind gezieltere Modifikationen möglich als mit den bisherigen Gentechmethoden. Der wichtigste Unterschied ist jedoch, dass der Pflanze keine artfremden Gene eingefügt werden, wie das beispielsweise bei dem in vielen europäischen Ländern verbotenen Bt-Mais der Fall ist. Diesem wurde die genetische Information eines Bakteriums eingeführt, damit die Pflanze gegen eine Mottenart resistent ist.
Die neuen Gentechmethoden will der Bundesrat in einem Spezialgesetz und nicht im bestehenden Gentechnikgesetz regeln. Deshalb werfen Gentechgegner dem Bundesrat vor, «Etikettenschwindel» zu betreiben. Das Wort Gentechnik werde durch «neue Züchtungsmethoden» ersetzt, um die Konsumentinnen und Konsumenten «hinters Licht zu führen», kritisiert der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. (Hier gehts zu unserem Kommentar)
Ziel ist EU-konforme Regelung
Umweltminister Albert Rösti begründet die Spezialgesetzgebung damit, dass es sich um eine viel risikoärmere Methode handle, die sich von der klassischen Gentechnik unterscheide. Dass es sich auch bei der neuen Methode um Gentechnik handle, bestreite er aber nicht, sagte Rösti am Mittwoch vor den Medien.
Der Bundesrat will sich bei der Zulassung der neuen Methode so weit wie möglich an den Plänen der EU orientieren, damit keine Handelshemmnisse entstehen. Allerdings plant er in einigen Punkten eine restriktivere Regelung. So soll für die Zulassung eine Risikoprüfung vorgenommen werden – unabhängig davon, wie viele Veränderungen am Erbgut der Pflanze vorgenommen wurden. In der EU ist eine solche Prüfung erst ab einer bestimmten Anzahl Veränderungen vorgesehen. Die Schweiz sei bei den Gesetzesarbeiten zeitlich der EU voraus, sagte Rösti. «Vielleicht können wir da sogar Vorreiter sein.»
In Freisetzungsversuchen muss für eine Zulassung unter anderem nachgewiesen werden, dass sich die neue Züchtung nicht übermässig verbreitet, zum Aussterben anderer Arten führt oder die Umwelt schädigt. Zudem müssen Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien und Produkte, die solche Pflanzen enthalten, deklariert und die Warenflüsse getrennt werden. Auf den Produkten muss der Hinweis stehen: «aus neuen Züchtungsverfahren».
Rösti: «Wir wollen eine behutsame Öffnung»
Zusätzlich müssen die Pflanzen einen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten bringen. Ein solcher Mehrwert besteht etwa darin, dass die neuen Pflanzen höhere Erträge ermöglichen oder wegen höherer Resistenz einen geringeren Pestizideinsatz erlauben. Als Beispiel eines Mehrwerts nannte Rösti die Resistenz gegen die Kraut- und Knollenfäule, die bei Kartoffeln in der Schweiz in den letzten Jahren immer wieder grosse Ernteausfälle verursachte.

«Aber wir wollen eine behutsame Öffnung, die die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet», sagte Rösti. Dem Verein für gentechnikfreie Lebensmittel gehen die bundesrätlichen Regeln jedoch zu wenig weit. So kann nach dem Willen des Bundesrats auf die Risikoprüfung verzichtet werden, wenn vergleichbare Pflanzen mit vergleichbaren gentechnischen Veränderungen bereits zugelassen wurden. «Eine Risikoprüfung mit Schlupflöchern ist ungenügend und gefährlich», kritisiert Martin Graf, Präsident des Vereins.
Bauernverband offen für neue Gentech-Methode
Der Schweizerische Bauernverband zeigt sich hingegen offen für die Zulassung der neuen gentechnischen Zuchtverfahren, sofern diese einen agronomischen, ökonomischen oder ökologischen Nutzen aufweisen, wie es in einem Positionspapier heisst.
Mit klassischer Gentechnik veränderte Pflanzensorten sollen in der Schweiz auch künftig weder angebaut noch importiert werden dürfen. Dieses seit 2005 geltende Gentechmoratorium will der Bundesrat um weitere fünf Jahre bis 2030 verlängern. Der Nationalrat hat dem entsprechenden Beschluss bereits zugestimmt.
Mit der Zulassung der neuen Gentechmethoden erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung.
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