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Meinung

NGT-Pflanzen auch in der Schweiz
Die neuen Gentech­pflanzen sind eine Chance

Nahaufnahme eines Weizenfeldes mit unscharfen Ähren im Hintergrund, sanft vom Wind bewegt.
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Na endlich. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Spezialgesetz auf den Weg gebracht, wonach künftig Nutzpflanzen, die mit «neuen genomischen Techniken» hergestellt werden (NGT-Pflanzen), auch auf hiesigen Feldern angebaut werden dürfen.

Mit diesem Entscheid passt sich die Schweiz an die Europäische Union an, und das ist gut so. Das EU-Parlament hat im letzten Jahr den ersten Schritt getan, um NGT-Pflanzen rechtlich «gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen» zu stellen. Diese Anpassung ist auch in der Schweiz überfällig. Schliesslich sind die NGT-Pflanzen von herkömmlichen Züchtungen so gut wie nicht zu unterscheiden. Bisher wurden sie dennoch wie herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt. Damit fielen auch NGT-Pflanzen unter das Moratorium, das seit 2005 den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbietet. Es wurde von einer Fünf-Jahres-Periode zur nächsten immer wieder verlängert – jüngst bis 2030. Fortschritt sieht anders aus.

Dabei hat die Gentechnik in den vergangenen Jahren grosse Fortschritte gemacht. Und deshalb müssen die Produkte der «neuen Züchtungstechnologien», wie der Bundesrat sie nennt, anders bewertet werden. Bei den NGT-Pflanzen liegen jeweils nur geringe Veränderungen im Erbgut vor, wie sie auch in der Natur vorkommen können. GVO-Pflanzen, deren Anbau durch das Moratorium auch künftig verboten bleibt, unterscheiden sich deutlich von gentechfreien Züchtungen. GVO können zum Beispiel Gene von fremden Organismen enthalten (NGT-Pflanzen nicht).

NGT-Pflanzen sollen nach strengen Kriterien beurteilt werden

Gentechnikkritiker ignorieren die technische Weiterentwicklung der Verfahren. Sie lehnen auch die neuen Züchtungstechnologien rundweg ab und übertragen die alten diffusen Ängste auf die neuen Produkte.

Der Bundesrat nimmt die Bedenken, die in der Bevölkerung stark sind, ernst. Deshalb soll künftig jede NGT-Pflanze, die hierzulande zugelassen wird, einzeln nach strengen Kriterien beurteilt werden. In diesem Punkt ist die hiesige Gesetzgebung strenger als die der EU.

Pressekonferenz mit Albert Rösti und Ursula Eggenberger zum Züchtungstechnologiengesetz am 02.04.2025, Schweiz.

Die Bedenken versteht der Bundesrat demnach, er macht aber zudem deutlich, dass die neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzüchtung «ein grosses Potenzial» haben. Diese Techniken sollen vor allem eine nachhaltigere Landwirtschaft ermöglichen. Wenn Pflanzen zum Beispiel resistent gegen Krankheiten werden, braucht es weniger Pflanzenschutzmittel. Wenn Pflanzen besser gegen Trockenheit gewappnet sind, benötigen sie weniger Bewässerung. Und es können auch die Erträge erhöht werden. Beispielsweise entwickeln Schweizer Forschende gerade eine besonders ertragreiche Gerstensorte. Sie haben dabei gezielt mit der Crispr/Cas-Methode, die zu den neuen genomischen Techniken gehört, ein einzelnes Gen ausgeschaltet.

Die Kritiker, die gentechnische Züchtungsmethoden generell ablehnen, stellen infrage, ob wir solche Sorten wirklich brauchen. Die Antwort lautet: künftig sicherlich. Doch überzeugender werden zunächst Produkte sein, die für die Konsumierenden einen direkten Nutzen haben: ein Salatkopf, der länger frisch bleibt, eine Avocado, die nicht so schnell braun wird, eine Sojabohne, die gesünderes Öl liefert. Diese NGT-Pflanzen sind bereits in den USA erhältlich.