Ausnahmeregel bei KriegsmaterialexportBundesrat soll Waffenexporte bewilligen können – auch bei nichterfüllten Kriterien
Die Landesregierung soll in Ausnahmefällen von den Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren abweichen können. Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission das Gesetz anpassen.
Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen von den Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren abweichen können. Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission das Kriegsmaterialgesetz anpassen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Erst vor zwei Jahren hat das Parlament eine ähnlich lautende Ausnahmeregel aus dem Gesetz gestrichen. Der Tenor war damals bei der Linken und einer Mehrheit der Mitte klar: Bei den Waffenexporten soll das Gesetz streng befolgt werden – ohne Ausnahmen.
Ende September dieses Jahres die Kehrtwende: Mit 27 zu 11 Stimmen nahm der Ständerat die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats an. Die meisten Mitte-Ständeräte waren diesmal dafür, der Regierung Spielraum für Ausnahmen zu bieten. Andrea Gmür-Schönenberger, Mitte-Ständerätin aus dem Kanton Luzern, die damals die Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes klar unterstützt hat, sagte dazu: «Die Welt ist nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs eine komplett andere.» Vorher habe niemand mehr einen konventionellen Krieg in Europa für möglich gehalten.
Gmür sei zudem der Meinung gewesen, der Bundesrat könne im Ausnahmefall Notrecht anwenden, um Waffenexporte zu ermöglichen. Doch nun habe sich gezeigt, dass er dazu nicht gewillt sei. Entsprechend brauche es nun diese Motion, die dem Bundesrat das Recht gibt, in «absoluten Ausnahmefällen» das Kriegsmaterialgesetz zu lockern. Dies sei im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz.
red/SDA
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