Export von Schweizer WaffenStänderäte wollen die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial erlauben
Waffen und Munition schweizerischer Herkunft sollen unter Auflagen auch von anderen Ländern an Krieg führende Staaten wie die Ukraine weitergegeben werden dürfen.

Jetzt kommt Bewegung in die von vielen als zu starr empfundene Regelung bei den Waffenexporten. Über die Lieferung dieser relativ geringen Menge Munition kam es zuletzt wiederholt zu hitzigen Diskussionen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats lanciert nun mit dem Beschluss vom Freitag eine parlamentarische Initiative, die es demokratischen Ländern wie Deutschland oder Dänemark erlaubt, Schweizer Waffen und Munition an Krieg führende Staaten weiterzugeben. Dies unter der Auflage, dass in der Schweiz gekaufte Kriegsgüter mindestens fünf Jahre im demokratischen Käuferland waren. Die parlamentarische Initiative sieht zudem vor, die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen für westliche Lände mit eigener Rüstungs-Exportkontrolle auf fünf Jahre zu begrenzen.
Folgen Nationalrat und Ständerat der parlamentarischen Initiative, könnte etwa Deutschland 12’500 Schuss Fliegerabwehrmunition mit Herkunft Schweiz für den Flugabwehrpanzer Gepard in die Ukraine schicken.
Die Munition wurde vor Jahren in der Schweiz hergestellt und nach Deutschland verkauft. Deutschland hatte aber eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet. Dieses rechtskräftige Dokument besagt, die Munition dürfe nur von Deutschland verwendet und nicht weitergegeben werden – damit war auch eine legale Weitergabe der Munition an die Ukraine nicht möglich.
Auch Dänemark durfte keine Piranhas liefern
Passiert die neue Bestimmung beide Parlamentskammern und ergreift niemand dagegen das Referendum, könnte Deutschland voraussichtlich noch gegen Ende dieses Jahres die Munition in die Ukraine senden.
Dasselbe gilt für Dänemark. Kopenhagen stellte Bern letztes Jahr das Gesuch, Radschützenpanzer Mowag-Piranha in die Ukraine zu liefern. Die Dänen kauften die Fahrzeuge vor Jahren in der Schweiz ein. Doch auch hier lag eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor. Das Staatssekretariat für Wirtschaft sah sich damit gezwungen, den Antrag abzulehnen.
Das Problem: Als neutraler Staat darf die Schweiz keine Waffen in Kriegsgebiete liefern. Verboten ist es auch anderen Ländern, in der Schweiz eingekauftes Rüstungsmaterial an Staaten weiterzugeben, die im Krieg sind. Das hat mit dem Neutralitätsrecht zu tun und den damit verbundenen Bestimmungen im Schweizer Kriegsmaterialgesetz.
Keine Menschenrechte verletzen
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats beabsichtigt nun, diese Regelung zu lockern – ohne allerdings das Neutralitätsrecht zu brechen. Die parlamentarische Initiative basiert auf einer Motion von FDP-Präsident und Sicherheitspolitiker Thierry Burkart (AG). Diese ergänzte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats mit der Auflage, dass sich die westlichen Länder dazu verpflichten müssen, kein Schweizer Kriegsmaterial in Länder auszuführen, in denen Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden. Auch darf keine Gefahr bestehen, dass das Kriegsmaterial mit Schweizer Provenienz gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird.
Damit schlägt die Sicherheitspolitische Kommission eine andere Lösung vor, als dies die Schwesterkommission vor Wochenfrist im Nationalrat getan hatte. Diese wollte auf Vorschlag der Mitte eine Lex Ukraine einführen. Die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial sollte dann ermöglicht werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine geschieht.
Nachdem Völkerrechtsexperten diesen Plan öffentlich als unverträglich mit dem Neutralitätsrecht taxiert hatten, befand auch die Kommissionsmehrheit des Ständerats, Wiederausfuhren einzig in die Ukraine verstiessen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Kriegsparteien.
Stillgelegte Leoparden bleiben hier
Die Kommission lehnte es sodann ab, bis zu 30 stillgelegte Panzer vom Typ Leopard an Deutschland zurückzugeben. Der Entscheid fiel mit acht zu zwei Stimmen deutlich aus. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweizer Armee diese selbst benötigt, um damit Panzerverbände vollständig auszurüsten. Ein Teil der Truppen verfügt nicht über die vorgesehene Anzahl Panzer. Die eingemotteten Leoparden sollen darüber hinaus als Ersatzteillager für die aktuelle Panzerflotte dienen.
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