Besserer KäuferschutzOnlinehändler reagieren auf Betrugswelle im Internet
Die Zahl der Vorfälle im Netz ist 2023 stark gestiegen. Anbieter wie Amazon oder Ebay schützen ihre Kundinnen und Kunden nun besser.
Immer mehr Geschäfte laufen über das Internet. So erstaunt es nicht, dass das Bundesamt für Cybersicherheit zu Beginn des Jahres einen starken Anstieg an Vorfällen melden muss: Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl um 30 Prozent auf 50’000. Davon fielen 30’000 in die Kategorie «Betrug».
Nun rüsten die Anbieter der grossen Handelsplattformen auf, damit ihre Kundinnen und Kunden besser vor dem Verlust grosser Geldsummen geschützt sind.
Das Geld fliesst erst, wenn das «O.k.» kommt
«Die Internetkriminalität hat in allen Bereichen zugenommen», sagt Mojca Fuks vom Schweizer Online-Marktplatz Ricardo. Unter anderem aus diesem Grund hat das Unternehmen, an der die Muttergesellschaft dieser Newsseite, die TX Group, beteiligt ist, eine neue Schutzfunktion für Käufer eingeführt.
Ricardo nennt diese «Money Guard». Sie ist in der aktuellen Einführungsphase für Käufer und Verkäufer kostenlos. Sobald alle Funktionen vollständig angeboten werden, soll das Angebot die Käufer eine Servicegebühr von 3 bis 4 Prozent des Verkaufspreises kosten. «Ricardo hat seit längerem einen Käuferschutz, der für Artikel bis 250 Franken kostenlos ist», sagt Fuks. Dieser bleibt bestehen.
Die neue optionale Treuhanddienstleistung richtet sich darum vor allem an Käufer von höherpreisigen Artikeln, die mehr Sicherheit wünschen. Das Geld wird erst an den Verkäufer überwiesen, wenn der Artikel korrekt angekommen ist. Aktuell gilt Money Guard für Artikel mit Festpreisen bis 1500 Franken. In Zukunft soll die Abdeckung bis 5000 Franken gehen und auch für Auktionsartikel möglich sein. Dabei können die Zahlungen über Kreditkarte oder Twint getätigt werden.
Ebay hat Käuferschutz ausgebaut
Der direkte Ricardo-Konkurrent Ebay hat seinen kostenlosen Käuferschutz im vergangenen Jahr ausgebaut. Kunden erhalten laut Ebay ihr Geld zurück, «wenn ein Artikel nicht ankommt oder nicht dem Angebot entspricht».
Ebay stellt mehrere Bedingungen für eine Erstattung: Die Kunden müssen bestimmte Termine einhalten, Beweise für eine Nichtlieferung liefern und mit einer der vorgesehenen Zahlungsmethoden bezahlt haben.
Ebay kennt auch einen Verkäuferschutz, etwa für Fälle, in denen Kunden Waren beziehen, aber die Rechnung nicht begleichen.
Amazon gibt «A-bis-Z-Garantie»
Die US-Firma ist hierzulande die zweitgrösste Onlinehändlerin. Rund zwei Drittel aller Artikel werden auf dem für private und gewerbliche Händler offenen Marktplatz verkauft. Laut dem Händler gilt seit einigen Jahren für Käufe die kostenlose «Amazon A-bis-Z-Garantie» und eine dreissigtägige Rückgabeoption – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Verkäufer des Produkts auf dem Amazon-Marktplatz um ein Unternehmen oder einen Privatanbieter handelt.
Die Schutzfunktionen decken Fälle ab, in denen die Lieferung nicht ankommt oder der gelieferte Artikel nicht den Erwartungen entspricht. Die Entscheidung, ob ein Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung hat, liegt bei Amazon. Zu beachten ist: Wie bei Ebay können sich die rechtlichen Bedingungen unterscheiden, je nachdem, auf welcher Länder-Website des Unternehmens man einkauft.
Schutz über Paypal oder die Kreditkarte
Sowohl Ebay als auch Amazon bieten Zahlungen über den Finanzdienstleister Paypal an. Dieser weist ebenfalls einen Käuferschutz auf. Wer mit Paypal bezahlt und mit dem Verkäufer in Konflikt gerät, muss sich für eine Einigung zunächst über das Paypal-Konto beim Verkäufer melden – spätestens 180 Tage nach dem Kauf. Erzielen die beiden keine Einigung, schaltet sich Paypal ein und überprüft, ob der Käuferschutzantrag berechtigt ist. In einem solchen Fall erstattet Paypal den vollen Betrag und die Versandkosten.
Auch Kreditkarten-Unternehmen kennen einen Käuferschutz. Die Bedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Wird eine Kreditkarte von einer Bank herausgegeben, müssen Ansprüche meist über diese angemeldet werden.
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