Rechenpanne des BundesGrüne ziehen Beschwerde gegen AHV-Abstimmung ans Bundesgericht weiter
Genf tritt nicht auf die Beschwerde ein. Nun müssen die höchsten Schweizer Richter entscheiden, ob der Urnengang über das Frauenrentenalter 65 wiederholt wird.
Die Grünen und die SP-Frauen haben in mehreren Kantonen Beschwerden gegen die Volksabstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters vom 25. September 2022 eingereicht. Dies, nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vorletzte Woche über einen Berechnungsfehler in Milliardenhöhe bei den AHV-Finanzperspektiven informiert hatte. Die zu pessimistischen Finanzperspektiven hätten im Abstimmungskampf eine grosse Rolle gespielt, so die Argumentation der Beschwerdeführerinnen.
Nun liegt der Entscheid des Kantons Genf vor. Provoziert wurde er durch eine Abstimmungsbeschwerde von Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und einer weiteren Einwohnerin des Kantons. Genf ist darauf nicht eingetreten, weil die Beschwerden sich auf die Abstimmungserläuterungen des Bundes beziehen. Deshalb sei der Kanton nicht zuständig, so die Begründung der Genfer Kantonsregierung. Die kantonale Zuständigkeit beschränke sich auf Mängel in der Durchführung einer Abstimmung auf kommunaler oder kantonaler Ebene.
Abstimmung zu Frauenrentenalter soll annulliert werden
Lisa Mazzone zieht deshalb die Beschwerde weiter ans Bundesgericht, wie sie gegenüber dieser Redaktion sagte. Aus demokratiepolitischen Gründen sei es wichtig, die Volksabstimmung zu annullieren, so die Präsidentin der Grünen. Das Resultat vom Herbst 2022 sei mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 50,6 Prozent sehr knapp gewesen. Zudem habe eine deutliche Mehrheit der Frauen die Reform abgelehnt. Der Rechnungsfehler sei so gravierend, dass die Ausgangslage eine ganz andere wäre, wenn jetzt über das höhere Frauenrentenalter abgestimmt würde.
Mazzone hofft, dass das Bundesgericht rasch über die Beschwerde entscheidet. Zudem müsse das Gericht im Falle einer Annullation der Volksabstimmung den Bundesbehörden kurze Fristen setzen. Denn 2025 erfolgt gemäss aktueller Regelung der erste Schritt der Rentenaltererhöhung für Frauen, und zwar um 3 Monate.
Kommt auch Erhöhung der Mehrwertsteuer erneut vors Volk?
Verknüpft mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre ist auch die Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Dieser Teil der Reform, über den das Volk am 25. September 2022 ebenfalls abgestimmt hat, ist bereits auf dieses Jahr hin in Kraft getreten. Bedingung für die Erhöhung der Steuer war, dass das Volk auch dem höheren Frauenrentenalter zustimmt.
Falls über das Rentenalter nochmals abgestimmt werden muss, ist offen, ob auch die Mehrwertsteuererhöhung annulliert werden muss. Weil die beiden Vorlagen verknüpft waren, reichen die Grünen nun subsidiär auch gegen die Mehrwertsteuerabstimmung Beschwerde ein.
Weitere Abstimmungsbeschwerden der Grünen im Kanton Zürich sowie der SP-Frauen in Bern und Neuenburg sind noch hängig. Diese Entscheide sind ebenfalls Anfang dieser Woche zu erwarten und dürften gleich ausfallen wie im Kanton Genf.
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