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Nachspiel zur Konzerninitiative
Afrika-Connection von Nationalrätin Chevalley wird untersucht

Besitzt einen Diplomatenpass von Burkina Faso: Isabelle Chevalley, GLP-Nationalrätin.
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Am letzten Sonntag zählte Isabelle Chevalley noch zu den Siegerinnen. Als eine von wenigen GLP-Politikern hat die Waadtländer Nationalrätin die Konzernverantwortungsinitiative bekämpft. Dadurch ist Chevalley zu einer Kronzeugin der Initiativgegner geworden.

Doch jetzt hat der heftige Abstimmungskampf für Chevalley ein Nachspiel. Das Büro des Nationalrats untersucht, ob sie gegen das Parlamentsgesetz verstossen hat.

Im Abstimmungskampf waren Chevalleys ungewöhnlich enge Beziehungen zur Machtelite in Burkina Faso zum Thema geworden (lesen Sie hier mehr darüber). Konkret verfügt Chevalley über einen Diplomatenpass des afrikanischen Staates. Und sie amtiert als offizielle Beraterin des dortigen Parlamentspräsidenten. Seither stellt sich die Frage, ob derart enge Beziehungen zu einem ausländischen Staat für eine eidgenössische Parlamentarierin überhaupt erlaubt sind.

Nun hat das Büro des Nationalrats beschlossen, den Fall näher zu untersuchen. Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP) wird mit Chevalley das Gespräch suchen und dann dem Büro Bericht erstatten. Das bestätigt Karin Burkhalter, Sprecherin der Parlamentsdienste, zu einem Bericht des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS). Das Büro wolle herausfinden, was Chevalley in Burkina Faso genau für eine Funktion ausübe – und welche juristische Bedeutung ihr Diplomatenpass habe, so Burkhalter.

Eingeschaltet wurde das Büro von SP-Nationalrat Fabian Molina. In seiner Eingabe wirft Molina die Frage auf, ob Chevalley den Artikel 12 des Parlamentsgesetzes verletzt habe. Dieser Paragraf verbietet Parlamentariern «die Ausübung einer amtlichen Funktion für einen ausländischen Staat sowie die Annahme von Titeln und Orden ausländischer Behörden». Weiter stellt sich aus Sicht von Molina die Frage, ob Chevalley ihre Beziehungen zum burkinischen Staat nicht zumindest hätte offenlegen müssen.

Chevalley macht hingegen geltend, ihr Beratungsmandat für den burkinischen Parlamentspräsidenten sei ehrenamtlich. Es gebe keinerlei Interessenkonflikte mit ihrer Tätigkeit als Nationalrätin.

Unabhängig vom Fall Chevalley müssen National- und Ständeräte ausländische Staatsangehörigkeiten möglicherweise schon bald offenlegen – zusätzlich zu ihrem Heimatort, Beruf, Verwaltungsratsmandaten und weiteren Angaben, die bereits heute im Interessenregister des Parlaments publiziert sind. Am 20. November hat die staatspolitische Kommission des Nationalrats eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet, die neu auch für ausländische Pässe Transparenz verlangt. Die Verordnungsänderung muss jedoch noch von National- und Ständerat gutgeheissen werden.

Den Anstoss zu dieser Verordnungsänderung hat der heutige SVP-Präsident Marco Chiesa im Februar 2018 mit einer Parlamentarischen Initiative gegeben. Chiesa reagierte damals auf die Diskussionen rund um den zweiten Pass von Ignazio Cassis. Dieser hatte seine italienische Staatsbürgerschaft 2017 kurz vor seiner Wahl in den Bundesrat freiwillig abgegeben.

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