Corona-MedienkonferenzBundesrat macht Ernst – ab Montag schweizweit 2-G und Homeoffice-Pflicht
Alain Berset stellt in Bern deutlich verschärfte Massnahmen vor. Es wird schwierig für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Wir berichten live.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat hat verschärfte Massnahmen beschlossen, die ab dem nächsten Montag gelten.
Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang. Das ist die sogenannte 2-G-Regel.
An diesen Orten muss zusätzlich eine Maske getragen werden, und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.
Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2-G+).
Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Die Auffrischimpfung wird neu bereits ab dem vierten Monat nach der zweiten Dosis zur Verfügung stehen.
Ausserdem gilt eine Homeoffice-Pflicht.
Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
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Booster-Impfung schon nach vier Monaten
Die Booster-Impfung werde neu schon ab dem vierten Monat nach der vollständigen Impfung zur Verfügung stehen, sagt Alain Berset. Das sei auch wegen der Omikron-Variante notwendig. Alle Personen, die Mitte August ihre zweite Impfung erhalten hätten, könnten jetzt zur Auffrischimpfung gehen, ergänzt Berset. Die Kantone seien jetzt daran, das zu organisieren. Es handle sich um einen wichtigen Schritt.
In den vergangenen Wochen war an der langen Booster-Frist sowie am im internationalen Vergleich langsamen Tempo bei der Verabreichung der Auffrisch-Impfungen Kritik laut geworden.
Zugleich verlieh er der Forderung Nachdruck, die Kantone sollten nicht dringende Operationen in den Spitälern verschieben. Dass es sich lediglich um eine dringliche Empfehlung handle, habe juristische Gründe, so Berset. In der besonderen Lage habe der Bundesrat anders als in der ausserordentlichen Lage zu Beginn der Pandemie keine rechtliche Handhabe für ein Verbot von Wahleingriffen, betonte der Gesundheitsminister.
Sorge um Omikron
In Grossbritannien und Dänemark sehe man, dass die Omikron-Variante sich sehr schnell ausbreite. Beide Länder seien beim Impfen weiter als die Schweiz. «Wir hinken der Entwicklung in diesen Ländern circa zwei Wochen hinterher», sagt Berset.
«Kontakte reduzieren»
«Wir müssen unsere Kontakte wieder reduzieren, etwa im Pendlerverkehr oder bei Treffen in Büros», sagt Alain Berset zur Homeoffice-Pflicht. Wenn dies nicht möglich sei, gelte eine Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person im gleichen Raum arbeite.
2-G-Regel ab Montag
«Wir können die fünfte Welle zurzeit bewältigen», sagt Berset. Damit das auch so bleibe, seien die neuen Massnahmen nötig. Darum habe der Bundesrat eine Verschärfung der Corona-Massnahmen beschlossen. Ab Montag bis 24. Januar 2022 gilt eine 2-G-Regel in Innenräumen, eine ausgeweitete Maskenpflicht, eine 2-G+ in Bars und Clubs, eine Homeoffice-Pflicht, eine Einschränkung bei privaten Treffen und eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen.
«Schliessungen verhindern»
«Wir müssen alles tun, um Schliessungen zu verhindern, wie sie im letzten Jahr oder zu Beginn dieses Jahr notwendig wurden», sagt Gesundheitsminister Alain Berset zu Beginn der Medienkonferenz. Die Lage sei insbesondere wegen der neuen Omikron-Variante noch unsicher. Die Fallzahlen bewegten sich auf einem sehr hohen Niveau. Man wisse noch sehr wenig.
Eine der schlechten Nachrichten sei, dass die Variante hoch ansteckend sei, dass sehe man in Dänemark und Grossbritannien. Berset erwähnte die Verdoppelung der Corona-Fallzahlen in skandinavischen Ländern innert weniger Tage. Die Impfung sowie die Booster-Impfung blieben die wichtigsten Mittel zur Bewältigung der Pandemie.
Diese neuen Corona-Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen
Ab dem kommenden Montag gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.
Massnahmen im Inland
Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2-G).
Getrunken und gegessen werden darf an solchen Orten weiterhin nur im Sitzen.
Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2-G plus).
Die Schnelltests werden wieder gratis.
Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der 2-G-plus-Testpflicht ausgenommen.
Die Auffrischimpfung wird deshalb neu bereits ab dem vierten Monat nach der zweiten Dosis zur Verfügung stehen.
Betriebe und Veranstaltungen, die der 2-G-Regel unterstehen, können freiwillig 2-G plus anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
Private Treffen drinnen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
Kinder werden bei privaten Treffen mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von dreissig Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
Grundsätzlich gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, muss in Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske getragen werden.
An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.
Einreiseregeln
Die Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird gelockert. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind.
Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen.
Ungeimpfte müssen jedoch weiterhin zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise ein zweites negatives Testresultat vorlegen.
Empfehlungen an die Kantone
Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben.
Jenen Kantonen, die auf den unteren Schulstufen noch keine Maskenpflicht kennen, empfiehlt der Bundesrat, eine solche einzuführen.
Zudem empfiehlt der Bundesrat repetitive Tests an Schulen.
Bundesrat beschliesst Zutrittsstopp für Ungeimpfte in Innenräumen
Ab dem kommenden Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Wo keine Masken getragen oder nicht am Platz gesessen werden kann, ist zusätzlich ein Test notwendig.
Diese verschärften Corona-Massnahmen hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Sie gelten bis zum 24. Januar. Die Landesregierung orientiert sich in etwa an der ersten von zwei Varianten, die er vor Wochenfrist in die Konsultation geschickt hat. Auf Schliessungen verzichtet die Landesregierung vorerst.
Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Zusätzlich gilt dort für alle eine Masken- oder eine Sitzpflicht. Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen.
Diese sogenannte 2-G-plus-Regel ist obligatorisch für Discos, Hallenbäder, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt. Dort erhalten also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.
Arbeiten wieder von zu Hause aus
Auch im Freunden- und Familienkreis gelten über die Festtage strengere Regeln. Wenn mindestens eine ungeimpfte oder ungenesene Person dabei ist, sind private Treffen im Innern auf zehn Personen beschränkt. Ansonsten gilt weiterhin die Obergrenze von dreissig Personen drinnen und fünfzig Personen draussen.
Der Bundesrat möchte auch die Mobilität weiter reduzieren und hat zu diesem Zweck die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht beschlossen. Diese war in der Vernehmlassung umstritten, für die Regierung aber angesichts der schwierigen Lage alternativlos. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist. Eine Maskenpflicht gilt auch in Gymnasien.
In mehreren Kantonen gelten strengere Regeln. Der Bundesrat appelliert erneut an die Bevölkerung, die Kontakte zu minimieren, regelmässig zu lüften und sich impfen zu lassen.
Weitere Verschärfung nicht ausgeschlossen
Mit den neuen Massnahmen will der Bundesrat nach eigenen Angaben verhindern, dass es in den kommenden Wochen zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt. Zurzeit rechnet der Bundesrat damit, dass die Auslastung der Intensivpflegebetten von derzeit rund 300 bis Ende Jahr auf 350 bis 400 Covid-19-Patientinnen und -Patienten steigen wird.
Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante, die noch vor Weihnachten markant ansteigen dürften. Über die gesundheitlichen Folgen des Virus ist noch nicht alles bekannt. Der Bundesrat schreibt aber: «Falls es zu vielen schweren Verläufen kommen sollte, werden diese das bereits ausgelastete Gesundheitssystem innerhalb sehr kurzer Zeit zusätzlich unter massiven Druck setzen, sodass die Kapazitätsgrenzen überschritten werden.»
Der Bundesrat empfiehlt deshalb den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, wie er schreibt. «Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.» Es ist absehbar, dass bei einer weiteren Verschärfung eine (Teil-)Schliessung von Betrieben nicht mehr abzuwenden wäre.
Kein zweiter Test mehr für Geimpfte
Neben den schärferen Massnahmen hat der Bundesrat die erneute Übernahme der Testkosten für das Covid-Zertifikat beschlossen. Diesen Auftrag hatte er vom Parlament erhalten. Bezahlt werden ab Samstag sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests von asymptomatischen Personen und Antikörpertests.
Weiter hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst. Ab Montag werden bei der Einreise in die Schweiz neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.
Schliesslich hat die Regierung entschieden, für das zweite Halbjahr 2022 je sieben Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/Biontech zu bestellen. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. Damit sei die Versorgung sichergestellt.
Ausgangslage vor der Medienkonferenz: Das schlug der Bundesrat vor
Der Bundesrat hat folgende Varianten in die Konsultation geschickt:
Flächendeckende 2-G-Regel bei allen Anlässen in Innenräumen. Überall dort, wo eine Masken- oder Sitzpflicht nicht möglich ist, soll zusätzlich eine Testpflicht gelten (2-G+).
Ein erneuerter Shutdown für Bars, Clubs, Hallenbäder, Fitnesscenter und weitere Bereiche.
Omikron-Effekt
Die ansteckendere Virusvariante Omikron wird laut der Taskforce in der Schweiz schon in den nächsten Wochen dominant. Das könnte die Fallzahlen wieder stärker ansteigen lassen. Wie sich so ein Anstieg auf die Spitäler auswirken würde, ist unklar. Vor allem weil weiterhin nicht sicher ist, ob die Krankheitsverläufe mit Omikron milder oder gleich wie bei der bislang dominierenden Variante Delta sind.
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Lage in den Spitälern
In den Spitälern droht immer noch eine Überlastung auf den Intensivstationen. Die Zahl der Covid-Patienten hat dort diese Woche erstmals in der fünften Welle die Marke von 300 überschritten. Ab dann müssen Spitäler schweizweit Eingriffe verschieben.
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Epidemiologische Lage
Der Anstieg der täglich gemeldeten Fallzahlen ist diese Woche im Vergleich an drei von vier Tagen leicht tiefer. Obwohl die Spitze der fünften Welle erreicht scheint, ist die Zahl der Ansteckungen immer noch sehr hoch. Zum Vergleich: Der Peak der verheerenden zweiten Welle lag im November vor einem Jahr bei einem 7-Tage-Schnitt von 7777 Fällen, aktuell sind es 9103.
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Am häufigsten sind derzeit Ansteckungen bei Kindern und Jugendlichen – wie schon in der gesamten fünften Welle. Bei den Senioren war die Inzidenz viermal tiefer, und sie sank erstmals seit Anfang Oktober.
Übersicht zur aktuellen epidemiologischen Lage im Detail
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